Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 36823
Firma: Evergreen Shipping Agency (Deutschland) GmbH
Sitz: Hamburg
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HRB 36823: Evergreen Shipping Agency (Europe) GmbH, Hamburg, Amsinckstraße 55, 2...
Vorgänge ohne Eintragung
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 26.06.2017 10:02:00
HRB 36823: Evergreen Shipping Agency (Europe) GmbH, Hamburg, Amsinckstraße 55, 20097 Hamburg. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Gesellschaft hat gemäß § 122d UmwG beim Handelsregister den Entwurf eines Verschmelzungsplans betreffend die beabsichtigte grenzüberschreitende Verschmelzung zur Aufnahme der Evergreen Shipping Agency (France) SAS, einer vereinfachten Aktiengesellschaft französischen Rechts mit dem Sitz in Paris La Défense, Frankreich, als übertragende Gesellschaft auf die Evergreen Shipping Agency (Europe) GmbH mit dem Sitz in Hamburg als aufnehmende Gesellschaft.Das Handelsregister wird gebeten, die Bekanntmachung nach § 122d UmwG i.V.m. § 10 HGB zu veranlassen und uns eine Kopie der Veröffentlichung zu überlassen. Hinsichtlich der nach § 122d UmwG erforderlichen Angaben wird gemäß § 122d S. 3 UmwG Folgendes mitgeteilt:1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung ista) als übertragende Gesellschaft die Evergreen Shipping Agency (France) SAS, eine vereinfachte Aktiengesellschaft nach französischem Recht mit dem Sitz in Paris La Défense, Frankreich (nachfolgend auch übertragende Gesellschaft genannt), undb) als aufnehmende Gesellschaft die Evergreen Shipping Agency (Europe) GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit dem Sitz in Hamburg, Deutschland (nachfolgend auch aufnehmende Gesellschaft genannt), beteiligt.2. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Nanterre unter der Nummer 430 144 717.Die aufnehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 36823.3. Gemäß § 122a Abs. (2) i.V.m. § 22 UmwG ist den Gläubigern der aufnehmenden Gesellschaft, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der aufnehmenden Gesellschaft nach §122a Abs. (2) i.V.m. §19 Abs. (3) UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Das Recht, Sicherheitsleistungen zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der aufnehmenden Gesellschaft unter deren Geschäftsanschrift Evergreen Shipping Agency (Europe) GmbH, Amsinckstraße 55, 20097 Hamburg, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Gesellschaft gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Geschäftsanschrift der aufnehmenden Gesellschaft können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden.4. Gemäß Artikel L 236-14 und R 236-8 des französischen Handelsgesetzbuches {Code de commerce) haben die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft das Recht, der Verschmelzung zu widersprechen. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn ihre Forderungen bereits vor Bekanntmachung des Verschmelzungsplans im amtlichen Mitteilungsblatt BODACC (Bulletin officiel des annonces civiles et commerciales) fällig war. Der Widerspruch ist innerhalb von 30 Tagen ab dem Tage nach dieser Bekanntmachung bei dem für die übertragende Gesellschaft zuständigen Handelsgericht von Nanterre zu erheben. Der Widerspruch eines Gläubigers hindert die Wirksamkeit der Verschmelzung nicht. Wird dem Widerspruch stattgegeben, so kann das Gericht entweder die Erfüllung der Forderung durch die übertragende Gesellschaft oder die Leistung ausreichender Sicherheiten durch die aufnehmende Gesellschaft anordnen. Wird - entgegen einer solchen Anordnung des Gerichts - die Forderung nicht erfüllt oder nicht ausreichend Sicherheit geleistet, entfaltet die Verschmelzung gegenüber dem widersprechenden Gläubiger keine Wirkung und kann sie diesem nicht entgegengehalten werden. Die Anwendung vertraglicher Abreden, wonach Gläubiger im Falle der Verschmelzung der übertragenden Gesellschaft mit einer anderen Gesellschaft die sofortige Erfüllung verlangen können, wird durch vorstehend beschriebenes Widerspruchsverfahren nicht berührt. Unter der Geschäftsanschrift Evergreen Shipping Agency (France) SAS, Tour Franklin - La Défense 8, 92042 Paris Le Défense, Frankreich, können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden.5. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt, bei der außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind.Vorgänge ohne Eintragung
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Evergreen Deutschland GmbH, Hamburg (Amsinckstraße 55, 20097 Hamburg). Die Gesel...