Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 35636
Firma: IFAW Internationaler Tierschutz-Fonds gGmbH
Sitz: Hamburg
Adresse: Max-Brauer-Allee 62 - 64, 22765 Hamburg
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HRB 35636: IFAW Internationaler Tierschutz-Fonds gGmbH, Hamburg, Max-Brauer-Alle...
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Berichtigungen
Veröffentlichung vom 22.06.2020 11:58:00
HRB 35636: IFAW Internationaler Tierschutz-Fonds gGmbH, Hamburg, Max-Brauer-Allee 62 - 64, 22765 Hamburg. Der Gegenstand lautet richtig: (1) Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Bildung, die Förderung des Tier- und Naturschutzes sowie die Mittelbeschaffung für die Verwirklichung dieses steuerbegünstigten Zweckes durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Die Körperschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftlichen Zwecke. (3) Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: - Solche lnformationsbriefe, Broschüren und Bücher zu versenden beziehungsweise zu vertreiben, die im Handel durch nicht steuerbegünstigte Anbieter nicht erhältlich sind. Der Gesellschaft ist dabei jede Versand- oder Vertriebsform gestattet (z.B. Papierform, elektronisch). - Öffentliche Konferenzen, Seminare, Fachgespräche, Vorträge, Kurse, Diskussionen und vergleichbare Veranstaltungen bezüglich des Schutzes wildlebender und anderer Tiere sowie der Bewahrung der natürlichen Lebensräume und der Umwelt abzuhalten und zu organisieren. - Projekte zum Schutz vor Tieren und der Erhaltung ihrer natürlichen Lebensgrundlage, insbesondere durch Bildung und Informationen der Bevölkerung zu unterstützen. - Austausch mit Behörden und Entwicklung und Durchführung medialer Aktionen zur Aufklärung der Öffentlichkeit über und Anregung der Legislative zu Tierschutzmaßnahmen. - Der Zweck der Mittelbeschaffung insbesondere durch die Akquise, Sammlung und Koordination von Spenden und sonstigen Mitteln an Körperschaften im In- und Ausland, die diese Mittel zur Verwirklichung der in Absatz 1 genannten steuerbegünstigen Zwecke verwenden. Die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Für den Fall, dass Mittel fehlverwendet werden oder der Nachweis nicht geführt wird, wird die Weiterleitung der Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt. Die Weiterleitung von Mitteln an Körperschaften im Ausland, die dort vergleichbare steuerbegünstigte Zwecke fördern, erfolgt nur, sofern sich diese verpflichten, der Gesellschaft bis spätestens 3 Monate nach Abschluss des Kalenderjahres einen ausführlichen Mittelverwendungsbericht mit entsprechenden Nachweisen zu übersenden, damit die Körperschaft die steuerbegünstigte Verwendung der Mittel seinem Finanzamt gegenüber nachweisen kann. (4) Die Gesellschaft kann daneben alle mit ihrem Status als gemeinnützige Organisation zu vereinbarenden Maßnahmen ergreifen, die ihren Zweck fördern. (5) Ihre Projekte und Aufgabenbereiche, über die sie insbesondere bilden und informieren will, definiert sie wie folgt: - Maßnahmen zur weltweiten Beendigung der Jagd gefährdeter Tierarten, - andere Maßnahmen zum Schutz von Aussterben bedrohter oder sonst gefährdeter Tierarten, - Notfallrettung von Tieren bei natürlichen und von Menschen herbeigeführten Katastrophen, - Maßnahmen zur Beendigung von Tierversuchen durch Unternehmen des Kosmetikbereiches, - Herbeiführung einer tierschutzgerechteren Behandlung von Tieren in Ländern, in denen Tiere gequält werden. (6) Der Begriff "Maßnahmen" umfasst dabei u.a. das Beobachten von Märkten, auf denen die entsprechenden Tierprodukte gehandelt werden, die Aufklärungsarbeit über Geschäfte mit Tieren oder deren Produkten, die Einleitung behördlicher Maßnahmen zur Verhinderung oder Bestrafung des Handels oder Missbrauchs der entsprechend geschützten Arten. Weiterhin beinhaltet der Begriff die Teilnahme an nationalen und internationalen Konferenzen, Gespräche mit maßgeblichen Politikern, deren Einladung an die Schauplätze der Bedrohung oder des Missbrauches der Arten und die Beobachtung dieser Schauplätze durch eigene Mitarbeiter. (7) Die Aufzählung einzelner Maßnahmen ist nur beispielhaft. Die aktuelle Bedrohung der gefährdeten Tierarten auf internationaler und nationaler Ebene sowie das Ausmaß des Missbrauchs entscheiden darüber, ob die vorstehende Auflistung einzelner Informations- und Aufgabenbereiche unter Einhaltung des grundsätzlichen Satzungszweckes erweitert oder eingeschränkt wird.Veränderungen
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IFAW Internationaler Tierschutz-Fonds gGmbH, Hamburg, Max-Brauer-Allee 62 - 64, ...
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IFAW Internationaler Tierschutz-Fonds gGmbH, Hamburg, Kattrepelsbrücke 1, 20095 ...
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IFAW Internationaler Tierschutz-Fonds gGmbH, Hamburg (Kattrepelsbrücke 1, 20095 ...
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IFAW Internationaler Tierschutz-Fonds gGmbH, Hamburg (Kattrepelsbrücke 1, 20095 ...
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