Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 156219
Firma: WILLWATER GmbH
Sitz: Hamburg
Adresse: Agnesstraße 24 a, 22301 Hamburg
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 05.09.2019 12:20:00
HRB 156219: WILLWATER GmbH, Hamburg, Agnesstraße 24 a, 22301 Hamburg. Die Gesellschaft hat gemäß § 122d UmwG den Verschmelzungsplan vom 23.08.2019 bei dem Handelsregister eingereicht:1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt (§ 122d Satz 2 Nr. 2, 3 UmwG):- Die WILLWATER Limited, eine Private Limited Company nach englischem Recht, mit dem Sitz in 69 Birmingham B18 6 EW, Großbritannien, eingetragen im Companies House, Cardiff, mit der Nummer 10235268 als übertragende Gesellschaft, sowie- die WILLWATER GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit dem Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 156219 als übernehmende Gesellschaft.2.Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaftenstehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der WILLWATERLimited auf die WILLWATER GmbH die folgenden Rechte zu (§ 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG):a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht:Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (WILLWATER GmbH) könnengemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wennsie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung derVerschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg ihrenAnspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der WILLWATER GmbHunter deren Geschäftsanschrift Agnesstraße 24a, 22301 Hamburg, geltendmachen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, undvorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung dieErfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruchdes jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen sogenannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein, jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht.Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigungaus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihremSchutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistungzu verlangen, nicht zu.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine lndividualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden WILLWATER GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.b) Gläubigerrechte nach englischem Recht:Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft {WILLWATER Limited) kanngemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung(meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung derVerschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er diesesVerlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern derHigh Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, ais die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.c) Rechte der Minderheitsgesellschafter:Alleiniger Gesellschafter sowohl der WILLWATER GmbH als auch derWILLWATER Limited ist Herr Armin Werner, der als Gesellschafter derWILLWATER Limited auf die Gewährung neuer Anteile an der WILLWATERGmbH verzichtet. Minderheitsgesellschafter gibt es nicht. Folglich ist ein Hinweisauf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafterentbehrlich.d) Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläu- bigerrechte können jederzeit bei der WILLWATER GmbH, Agnesstraße 24a, 22301 Hamburg, Herrn Armin Werner, kostenlos angefordert werden.Vorgänge ohne Eintragung
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Neueintragungen
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