Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 156219
Firma: WILLWATER GmbH
Sitz: Hamburg
Adresse: Agnesstraße 24 a, 22301 Hamburg
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 156219: WILLWATER GmbH, Hamburg, Agnesstraße 24 a, 22301 Hamburg. Die Gesell...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 16.04.2019 13:33:00
HRB 156219: WILLWATER GmbH, Hamburg, Agnesstraße 24 a, 22301 Hamburg. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Gesellschaft hat gemäß § 122d UmwG den Verschmelzungsplan vom 04.04.2019 bei dem Handelsregister eingereicht:1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt (§ 122d Satz 2 Nr.2, 3 UmwG):Die WILLWATER Limited, eine Private Limited Company nach englischemRecht, mit dem Sitz in 69 Birmingham B 18 6 EW Großbritannien,eingetragen im Companies House, Cardiff, mit der Nummer 10235268 alsübertragende Gesellschaft, sowiedie WILLWATER GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deut-schem Recht, mit dem Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister desAmtsgerichts Hamburg unter HRB 156219 als übernehmende Gesellschaft.2. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaftenstehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der WILLWATERLimited auf die WILLWATER GmbH die folgenden Rechte zu (§ 122d Satz 2 Nr.4UmwG):a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht:Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (WILLWATER GmbH) könnengemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn siebinnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung derVerschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg ihrenAnspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der WILLWATER GmbHunter deren Geschäftsanschrift Agnesstr. 24a, 22301 Hamburg, geltend machen,vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, siekönnen glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrerForderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligenGläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einensogenannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallennicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand desdinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt mussnicht notwendig ein Geldbetrag sein, jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferungeiner Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auchinsoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfallsdaraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht.Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigungaus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihremSchutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistungzu verlangen, nicht zu.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben,dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitereNachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nachBekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister deraufnehmenden WILLWATER GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehrin Betracht.b) Gläubigerrechte nach englischem Recht:Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (WILLWATER Limited) kanngemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung(meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung derVerschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er diesesVerlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern derHigh Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarfder Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75% der Gläubiger. DasStimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seinerForderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft.Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, ais die jeweiligenGläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertretermitstimmen.c) Rechte der Minderheitsgesellschafter:Bei der vorliegenden Verschmelzung einer 100%igen Tochtergesellschaft aufihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist einHinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte derMinderheitsgesellschafter entbehrlich.d) Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenanntenGläubigerrechte können jederzeit bei der WILLWATER GmbH, Agnesstr. 24 a,22301 Hamburg, Herrn Armin Werner, kostenlos angefordert werden.Neueintragungen
HRB 156219: WILLWATER GmbH, Hamburg, Agnesstraße 24 a, 22301 Hamburg. Gesellscha...