Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 150350
Firma: HRP Hamburg Residential GmbH
Sitz: Hamburg
Adresse: Ericusspitze 4, 20457 Hamburg
Löschungen
HRB 150350: HRP Hamburg Residential GmbH, Hamburg, Ericusspitze 4, 20457 Hamburg...
Vorgänge ohne Eintragung
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Veränderungen
Veröffentlichung vom 13.06.2018 10:48:00
HRB 150350: HRP Hamburg Residential GmbH, Hamburg, Ericusspitze 4, 20457 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.04.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Accentro 12. Wohneigentum GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 192398 B) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.04.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.04.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.04.2018 mit der Fritz Holdings 3 S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg (Registre de commerce et des sociétés B216842) grenzüberschreitend verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der gemeinsame Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird, und nur in Hinblick auf solche Forderungen, die vor oder bis zu 15 Tagen nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind.Vorgänge ohne Eintragung
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Neueintragungen
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