Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 150350
Firma: HRP Hamburg Residential GmbH
Sitz: Hamburg
Adresse: Ericusspitze 4, 20457 Hamburg
Löschungen
HRB 150350: HRP Hamburg Residential GmbH, Hamburg, Ericusspitze 4, 20457 Hamburg...
Vorgänge ohne Eintragung
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Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 04.04.2018 10:50:00
HRB 150350: HRP Hamburg Residential GmbH, Hamburg, Ericusspitze 4, 20457 Hamburg. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Dem Registergericht ist gemäß § 122d Satz 1 UmwG der Entwurf des gemeinsamen Verschmelzungsplans zwischen der Fritz Holdings 3 S.à r.l. mit dem Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) von Luxemburg unter Nr. B 216842 als übertragender Gesellschaft und der HRP Hamburg Residential GmbH als übernehmender Gesellschaft eingereicht worden. Die Verschmelzung erfolgt unter Anwendung der §§ 122a ff. UmwG sowie der Art. 1021-1 ff. des Luxemburger Gesetzes vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften (LHGG). 1. An der Verschmelzung sind beteiligt: (a) die Fritz Holdings 3 S.à r.l., eine nach den Gesetzen des Großherzogtums Luxemburg errichtete und bestehende Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société & responsabilité limitée - S.à r.l.)mit dem Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, als übertragende Gesellschaft; (b) die HRP Hamburg Residential GmbH, eine nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland errichtete und bestehende Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit dem Sitz in Hamburg als übernehmende Gesellschaft. 2. Die Fritz Holdings 3 S.à r.l. ist eingetragen im Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) von Luxemburg unter Nr. B216842. Die HRP Hamburg Residential GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 150350 B. 3. Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern: (a) Den Gläubigern der HRP Hamburg Residential GmbH als der übernehmenden Gesellschaft ist gemäß §122a Abs. 2 i.V.m. § 22UmwG Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der HRP Hamburg Residential GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der HRP Hamburg Residential GmbH unter deren Geschäftsanschrift Ericusspitze 4, 20457 Hamburg geltend zu machen, unter genauer Bezeichnung der dem Anspruch zugrundeliegenden Forderung. Unter der vorgenannten Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitengesellschafter kostenlos eingeholt werden. Im Falle von Hineinverschmelzungen richtet sich der Minderheitenschutz von Anteilsinhabern nach § 122a i.V.m. § 29UmwG. Sind bei der Verschmelzung durch Aufnahme von Rechtsträgern derselben Rechtsform die Anteile oder Mitgliedschaften an dem übernehmenden Rechtsträger Verfügungsbeschränkungen unterworfen, so hat der übernehmende Rechtsträger im Verschmelzungsvertrag oder in seinem Entwurf jedem Anteilsinhaber, der gegen den Verschmelzungsbeschluss des übertragenden Rechtsträgers Widerspruch zur Niederschrift erklärt, den Erwerb seiner Anteile oder Mitgliedschaften gegen eine angemessene Barabfindung anzubieten. Der Minderheitenschutz der Anteilseigner des übernehmenden Rechtsträgers richtet sich nach dem allgemeinen Recht. In Betracht kommen Ansprüche aus den rechtsformspezifischen Vorschriften für die Haftung von Vertretungs- Aufsichtsorganen, z.B. §§ 43, 52 GmbHG i.V.m. § 117 AktG. Weitere Ansprüche könnten z.B. solche aus angemaßter Eigengeschäftsführung (§ 687 Abs. 2BGB), ungerechtfertigter Bereicherung (§§ 812 ff. BGB), unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB) oder aus der Verletzung vertraglich vereinbarter Pflichten im Hinblick auf die Verschmelzung sein. (b) Die Gläubiger der Fritz Holdings 3 S.à r.l. als der übertragenden Gesellschaft sowie der HRP Hamburg Residential GmbH als der übernehmenden Gesellschaft, deren Forderungen vor der Veröffentlichung des Zustimmungsbeschlusses des alleinigen Gesellschafters bei der Fritz Holdings 3 S.à r.l. im Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg (Recueil Electronique des Sociétés et Associations, RESA) begründet wurden, können gemäß Art. 1021-9 des Luxemburger Gesetzes vom 10. August 1915 bezüglich Handelsgesellschaften ungeachtet einer gegensätzlichen Vereinbarung innerhalb von zwei Monaten nach der Veröffentlichung bei dem für einstweilige Verfügungen zuständigen Vorsitzenden Richter (Kammer für Handelssachen) des Bezirksgerichts (tribunal d'arrondissement) in Luxemburg, in dessen Bezirk die Fritz Holdings 3 S.à r.l. ihren Sitz hat, die Bestellung von Sicherheiten für fällige und nicht fällige Forderungen beantragen, sofern die Verschmelzung die Sicherheiten der Gläubiger verringern würde. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte können die Gläubiger unterfolgender Anschrift kostenlos einholen: Fritz Holdings 3 S.à r.l. 7, rue du Fort Rheinsheim, L-2419 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg. Die Fritz Holdings 3 S.à r.l. hat keine Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung von deren Rechten entfallen.Neueintragungen
HRB 150350: HRP Hamburg Residential GmbH, Hamburg, Ericusspitze 4, 20457 Hamburg...