Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 135611
Firma: VTG Rail Europe GmbH
Sitz: Hamburg
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HRB 135611: VTG Rail Europe GmbH, Hamburg, Nagelsweg 34, 20097 Hamburg. Prokura ...
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HRB 135611: VTG Rail Europe GmbH, Hamburg, Nagelsweg 34, 20097 Hamburg. Gesamtpr...
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Berichtigungen
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Vorgänge ohne Eintragung
HRB 135611: VTG Rail Europe GmbH, Hamburg, Nagelsweg 34, 20097 Hamburg. Die Gese...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 21.10.2015 15:03:00
HRB 135611: VTG Rail Europe GmbH, Hamburg, Nagelsweg 34, 20097 Hamburg. Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsplanes für eine grenzüberschreitende Verschmelzung gemäß § 122d UmwG eingereicht: 1.) An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt: a) Als übertragende Gesellschaft die VTG Rail GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung österreichischen Rechts mit Sitz in Trattnerhof 1, 1010 Wien, Österreich. b) Als übernehmende Gesellschaft die VTG Rail Europe GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit Sitz in Hamburg, Deutschland. 2.) Die Gesellschaften sind wie folgt eingetragen: a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 435481 p. b) Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg, Deutschland, unter HRB 135611. 3.) Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter wird Folgendes mitgeteilt: a) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden VTG Rail Europe GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der VTG Rail Europe GmbH als übernehmender Gesellschaft Sicherheit zu leisten, wenn sie (noch) nicht die Befriedigung ihrer Ansprüche verlangen können und wenn sie zudem binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der VTG Rail Europe GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Register der VTG Rail Europe GmbH gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der VTG Rail Europe GmbH (zu Händen Sven Wellbrock Nagelsweg 34, 20097 Hamburg, Deutschland, Telefax: +49 40 23 54 14 10) geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Register der VTG Rail Europe GmbH gefordert werden muss. b) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden VTG Rail GmbH unterliegen österreichischem Recht und sind in §§ 8, 13 des österreichischen EU-Verschmelzungsgesetz (öEU-VerschG) sowie § 226 des österreichischen Aktiengesetz (öAktG) geregelt. Gemäß § 13 öEU-VerschG sind die Gläubiger der VTG Rail GmbH berechtigt - wenn sie sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan im Sinne von Artikel 6 der Richtlinie, § 8 öEU-VerschG und § 221a öAktG bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck melden - für bis dahin entstehende Forderungen Sicherheit zu verlangen, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Gemäß § 226 öAktG ist den Gläubigern der VTG Rail GmbH, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Gemäß § 13 öEU-VerschG und § 226 öAktG stehen diese Rechte den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Weiter steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, solchen Gläubigern nicht zu, die im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Gemäß § 8 Abs. 3 öEU-VerschG sind die Gläubiger der VTG Rail GmbH berechtigt, über ihr Verlangen unverzüglich und kostenlos folgende Unterlagen zu erhalten: Verschmelzungsplan, Schluss- bilanz (wenn und sobald diese erstellt ist), die Jahresabschlüsse der VTG Rail GmbH für die letzten drei Geschäftsjahre (soweit existent) und den gemeinsamen Verschmelzungsbericht. c) Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können unter den folgenden Anschriften kostenlos eingeholt werden: VTG Rail Europe GmbH, Ansprechpartner: Sven Wellbrock, Nagelsweg 34, 20097 Hamburg, Deutschland, Telefax: +49 40 23 54 1410 und VTG Rail GmbH, Ansprechpartner Hannes Kotratschek, Trattnerhof 1, 1010 Wien, Österreich, Telefax: +43 1 51 21 33 18. d) Sämtliche Geschäftsanteile der übernehmenden VTG Rail Europe GmbH werden von der VTG Vereinigte Tanklager und Transportmittel GmbH, Hamburg, Deutschland gehalten. Minderheitsgesellschafter der aufnehmenden Gesellschaft sind nicht vorhanden, Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der aufnehmenden Gesellschaft ist daher nicht bekannt zu machen. e) Sämtliche Geschäftsanteile der übertragenden VTG Rail GmbH werden von der VTG Deutschland GmbH, Hamburg, Deutschland gehalten. Minderheitsgesellschafter der aufnehmenden Gesellschaft sind nicht vorhanden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der aufnehmenden Gesellschaft ist daher nicht bekannt zu machen.Veränderungen
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