Veröffentlichungen vom Amtsgericht Offenbach am Main zum Aktenzeichen HRB 8309
Firma: SEIKO Instruments Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Neu-Isenburg
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HRB 8309: SEIKO Instruments Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Neu-Isenburg,...
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SEIKO Instruments Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Neu-Isenburg, Siemensst...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 02.11.2009 12:00:00
SEIKO Instruments Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Neu-Isenburg, (Siemensstr. 9, 63263 Neu-Isenburg).Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Der gemeinsame Verschmelzungsplan der Seiko Instruments GmbH und der Seiko Instruments Europe S.A., einer Aktiengesellschaft belgischen Rechts, eingetragen im Registre de Commerce von Brüssel, Belgien, unter Nr. 0448.253.034 (UR-Nr. 322/2009-F des Notars Dr. Klaus K. Fischer mit dem Amtssitz in Frankfurt am Main vom 1. September 2009) ist beim Handelsregister eingereicht worden.An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die Seiko Instruments GmbH mit Sitz in Neu-Isenburg (Siemensstraße 9, 63263 Neu-Isenburg), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter HRB 8309, als aufnehmende Rechtsträgerin und die Seiko Instruments Europe S.A. mit Sitz in Uccle, Belgien (Avenue de Messidor no 198, 1180 Uccle, Belgien), eingetragen im Registre de Commerce von Brüssel, Belgien, unter Nr. 0448.253.034, als übertragende Rechtsträgerin beteiligt. Die Seiko Instruments GmbH ist alleinige Aktionärin der Seiko Instruments Europe S.A., d.h. an der Seiko Instruments Europe S..A. sind keine Minderheitsaktionäre beteiligt.Die Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können ihre Rechte wie folgt ausüben:Etwaigen Gläubigern der Seiko Instruments GmbH sowie etwaigen Gläubigern der Seiko Instruments Europe S.A. ist gemäß §§ 22, 122a Abs. 2 UmwG Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird, und binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der Seiko Instruments GmbH nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der Seiko Instruments GmbH auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Seiko Instruments GmbH, Siemensstraße 9, 63263 Neu-Isenburg, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Seiko Instruments GmbH gefordert werden muss.Im Übrigen bestimmen sich die Rechte der Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften nach belgischem Recht wie folgt:Gemäß Artikel 772/1 i.V.m. Artikel 684 §1 des belgischen Code des Sociétés können spätestens binnen zwei Monaten, nachdem die Urkunden bezüglich der Verschmelzung in den Anlagen zum belgischen Staatsblatt bekannt gemacht worden sind, die Gläubiger jeder der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, deren jeweilige Forderung vor dieser Bekanntmachung entstanden und noch nicht fällig ist, eine Sicherheit für ihre Forderung verlangen. Die übernehmende Gesellschaft, auf die diese Forderung übertragen worden ist, und gegebenenfalls die übertragende Gesellschaft können jeweils dieses Verlangen zurückweisen, indem sie die Forderung zu ihrem Wert nach Diskontabzug bezahlen. Bei Uneinigkeiten oder wenn eine Gläubigerforderung nicht bezahlt wird, ist dieser Streitfall von der zuerst handelnden Partei dem Präsidenten des Handelsgerichts, in dessen Bereich die zahlungspflichtige Gesellschaft ihren Sitz hat, vorzulegen. Dieses Verfahren wird eingeleitet und geführt wie im Eilverfahren; das Gleiche gilt für die Ausführung der gefällten Entscheidung. Unbeschadet der Rechte hinsichtlich der Sache selbst, bestimmt der Präsident des Handelsgerichts die von der jeweiligen Gesellschaft zu leistende Sicherheit und die Frist, binnen der sie zu bestellen ist, es sei denn, er beschließt, dass in Anbetracht der Garantien und Vorrechte, über die der Gläubiger verfügt, oder in Anbetracht der Zahlungsfähigkeit der übernehmenden Gesellschaft keine Sicherheit zu leisten ist. Wird die Sicherheit nicht binnen der festgelegten Frist geleistet, wird die Forderung unverzüglich fällig. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Seiko Instruments Europe S.A., Avenue de Messidor no 198, 1180 Uccle, Belgien, oder gegenüber der Seiko Instruments GmbH, Siemensstraße 9, 63263 Neu-Isenburg, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens binnen zwei Monaten, nachdem die Urkunden bezüglich der Verschmelzung in den Anlagen zum belgischen Staatsblatt bekannt gemacht worden sind, gefordert werden muss.Die Seiko Instruments GmbH hat keine Minderheitsgesellschafter.Unter der Geschäftsadresse der Seiko Instruments GmbH, Siemensstrasse 9, 63263 Neu-Isenburg, Deutschland, können kostenlos vollständige Auskünfte über oben genannte Modalitäten eingeholt werden.Vorgänge ohne Eintragung
SEIKO Instruments Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Neu-Isenburg, (Siemenss...
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