Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 107046
Firma: UBS Europe SE
Sitz: Frankfurt am Main
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 107046: UBS Europe SE, Frankfurt am Main, OpernTurm, Bockenheimer Landstraße...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 30.10.2018 22:01:00
HRB 107046: UBS Europe SE, Frankfurt am Main, OpernTurm, Bockenheimer Landstraße 2 - 4, 60306 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist ein Plan über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der UBS Limited eingereicht worden.Hiermit wird gemäß § 122d Satz 3 UmwG der folgende Inhalt der bekannt zu machenden Angaben mitgeteilt:a) Zu § 122d Satz 2 Nr. 1 UmwG: Der am 12. Oktober 2018 zu UR-Nr. 920/2018 F der Notarin Dr. Sabine Funke mit dem Amtssitz in Frankfurt am Main beurkundete Verschmelzungsplan wurde mit diesem Schreiben beim Handelsregister Frankfurt am Main eingereicht. b) Zu § 122d Satz 2 Nr. 2 UmwG: An der Verschmelzung sind folgende Rechtsträger beteiligt:aa) UBS Limited, eine Private Limited Company mit Sitz in London und eingetragener Geschäftsadresse in 5 Broadgate, London, EC2M 2QS, Vereinigtes Königreich, gegründet nach dem Recht von England und Wales unter dem Companies Act 2006 (Unternehmensgesetz von 2006) und diesem Recht unterliegend (Nummer 02035362 im Unternehmensregister für England und Wales), als übertragende Gesellschaft;bb) UBS EUROPE SE, eine in Deutschland eingetragene und dem deutschen Recht unterliegende Societas Europaea (mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Deutschland) unter der Nummer HRB 107046) mit eingetragener Geschäftsanschrift OpernTurm, Bockenheimer Landstraße 2 - 4, 60306 Frankfurt am Main, Deutschland, als übernehmende Gesellschaft.c) Zu § 122d Satz 2 Nr. 3 UmwG: die Registerangaben zu den beteiligten Gesellschaften: aa) UBS Limited, die übertragende Gesellschaft, ist im Companies Register des Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Vereinigtes Königreich, unter Nummer 02035362 eingetragen.bb) UBS EUROPE SE, die übernehmende Gesellschaft, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Deutschland) unter der Nummer HRB 107046 eingetragen.d) Zu § 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG: Modalitäten für die Ausübung von Gläubigerrechten und Rechten von Minderheitsgesellschaftern:aa) Gläubigerrechte nach deutschem RechtGläubiger der übernehmenden Gesellschaft können gemäß § 122a Abs. 2 iVm § 22 UmwG Sicherheitsleistungen verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der UBS EUROPE SE mit Geschäftsanschrift OpernTurm, Bockenheimer Landstraße 2 - 4, 60306 Frankfurt am Main, Deutschland, anmelden, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG. Anspruchsinhalt kann jeglicher Vermögenswert sein, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis bestehen kann.Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht kein Recht zu, Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser derart zu beschreiben, dass eine Individualisierung durch die Gesellschaft ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Bei einer Anmeldung, die erst nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden UBS EUROPE SE erfolgt, kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. bb) Gläubigerrechte nach englischem RechtJeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft UBS LIMITED oder die übertragende Gesellschaft selbst kann gemäß Regulation 11 der Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (nachfolgend CCBMR) die Einberufung einer Gläubigerversammlung (creditors' meetng) beantragen. Das englische Gericht entscheidet gemäß Regulation 11 CCBRM nach seinem Ermessen darüber, ob und in welcher Form es eine Gläubigerversammlung einberuft, einschließlich der Einberufungsfrist und des Quorums für die Beschlussfähigkeit.Wenn das englische Gericht eine Gläubigerversammlung einberuft, ist gemäß Regulation 14 CCBRM erforderlich, dass dem Verschmelzungsplan mit einer Mehrheit derjenigen Gläubiger, die in der Gläubigerversammlung (oder ggf. einer Gläubigerklasse) entweder selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen, sowohl nach Köpfen als auch von 75 % des Werts der Forderungen dieser Gläubiger zugestimmt wird.Während das englische Gericht bei seiner Entscheidung darüber, ob es eine Gläubigerversammlung einberuft, Ermessen hat, kann es eine Versammlung der Gläubiger (oder einer Gläubigerklasse) nicht aus eigener Initiative einberufen. Dazu muss ein Gläubiger der übertragenden Gesellschaft oder die übertragende Gesellschaft selbst einen entsprechenden Antrag stellen. Nach Kenntnis der übertragenden Gesellschaft hat das englische Gericht von seiner Befugnis zur Einberufung einer Gläubigerversammlung (oder Versammlung einer Gläubigerklasse) bislang keinen Gebrauch gemacht.Die dargelegten Gläubigerrechte sind auch für die Erteilung der Verschmelzungsbescheinigung durch das englische Gericht gemäß Regulation 6 CCBRM maßgeblich.cc) Rechte der MinderheitsgesellschafterDa die übertragende Gesellschaft und die übernehmende Gesellschaft jeweils von derselben Alleingesellschafterin, der UBS AG mit Sitzen in Zürich und Basel, Schweiz, gehalten werden, existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich.dd) Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei derUBS EUROPE SE, OpernTurm, Bockenheimer Landstr. 2-4, 60306 Frankfurt am Main, Deutschland,kostenlos angefordert werden.Veränderungen
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