Veröffentlichungen vom Amtsgericht Nürnberg zum Aktenzeichen HRB 5062
Firma: TGE - gTrägergesellschaft mbH für die Einrichtungen der Schwestern vom Göttlichen Erlöser (Niederbronner Schwestern) Provinz Deutschland
Sitz: Neumarkt i.d.Opf
Adresse: Wildbad 1, 92318 Neumarkt
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Veröffentlichung vom 06.07.2007 14:25:00
TGE - gTrägergesellschaft mbH für die Einrichtungen der Schwestern vom Göttlichen Erlöser (Niederbronner Schwestern) Provinz Deutschland, Nürnberg (Wildbad 1, 92318 Neumarkt i.d.Opf.). Die Gesellschafterversammlung vom 07.02.2007 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: §§ 1 Abs. 2 (Sitz), 2 (Gegenstand der Gesellschaft). Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Neumarkt i.d.Opf. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Förderung von Bildung und Erziehung, des öffentlichen Gesundheitswesens und der Altenhilfe auf der Grundlage eines christlichen Menschenbildes und gemäß den Leitlinien der Kongregation der Schwestern vom Göttlichen Erlöser (Niederbronner Schwestern). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beteiligung an sowie die Förderung und den Betrieb von 1.1 Bildungseinrichtungen, insbesondere im Bereich des Gesundheitswesens; 1.2 Krankenhäusern mit allen damit in Verbindung stehenden Geschäften auf gemeinnütziger Grundlage; 1.3 ambulanten und stationären Rehabilitationseinrichtungen; 1.4 Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege und des betreuten Wohnens; 1.5 weiteren sozialen Einrichtungen, wie z.B. von Wohnheimenund Kindertagesstätten. 2. Für die Krankenhäuser Nürnberg und Schwandorf, die in geförderten Gebäuden betrieben werden, hat die Gesellschaft den Betrieb eines die Zielsetzung von KHG (Krankenhausfinanzierungsgesetz) und BayKrG (Bayerischen Krankenhausgesetz) erfüllenden Krankenhauses für die Dauer von mindestens 25 Jahren, gerechnet ab dem Jahr 2002, zu gewährleisten. 3. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Nebengeschäfte zu betreiben, die dem Hauptzweck der Gesellschaft dienen und berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und unter Beachtung der Gemeinnützigkeit (§ 3) alle Geschäfte und sonstige Maßnahmen vorzunehmen, die dieser Zweckbestimmung dienlich erscheinen.Veränderungen
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