Veröffentlichungen vom Amtsgericht Passau zum Aktenzeichen GnR 410
Firma: Raiffeisenbank Unteres Inntal eG
Sitz: Neuhaus
Veränderungen
GnR 410: Raiffeisenbank Unteres Inntal eG, Hartkirchen, Stadtgemeinde Pocking, R...
Veränderungen
GnR 410: Raiffeisenbank Unteres Inntal eG, Hartkirchen, Stadtgemeinde Pocking, R...
Veränderungen
GnR 410: Raiffeisenbank Unteres Inntal eG, Hartkirchen, Stadtgemeinde Pocking, R...
Veränderungen
GnR 410:Raiffeisenbank Unteres Inntal eG, Hartkirchen, Stadtgemeinde Pocking, Ra...
Veränderungen
Raiffeisenbank Unteres Inntal eG, Hartkirchen, Stadtgemeinde Pocking, Raiffeisen...
Veränderungen
Raiffeisenbank Unteres Inntal eG, Hartkirchen, Stadtgemeinde Pocking, Raiffeisen...
Veränderungen
Raiffeisenbank Unteres Inntal eG, Hartkirchen, Stadtgemeinde Pocking (Raiffeisen...
Veränderungen
Raiffeisenbank Unteres Inntal eG, Hartkirchen/Inn (Raiffeisenplatz 1, 94152 Neuh...
Veränderungen
Raiffeisenbank Unteres Inntal eG, Hartkirchen/Inn (Raiffeisenplatz 1, 94152 Neuh...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 06.09.2005 10:07:00
Raiffeisenbank Unteres Inntal eG, Hartkirchen/Inn (Raiffeisenplatz 1, 94152 Neuhaus am Inn). Die RUI Beteiligungs-GmbH mit dem Sitz in Neuhaus a. Inn (Amtsgericht Passau HRB 4293) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.06.2005 sowie des Beschlusses der Vertreterversammmlung der übernehmenden Genossenschaft vom 27.06.2005 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 02.06.2005 mit der Genossenschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.