Veröffentlichungen vom Amtsgericht Passau zum Aktenzeichen GnR 410
Firma: Raiffeisenbank Unteres Inntal eG
Sitz: Neuhaus
Veränderungen
Veröffentlichung vom 19.02.2021 02:00:00
GnR 410: Raiffeisenbank Unteres Inntal eG, Hartkirchen, Stadtgemeinde Pocking, Raiffeisenplatz 1, 94152 Neuhaus am Inn. Die Vertreterversammlung vom 10.11.2020 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 10 (Auseinandersetzung), 19 (Willensbildung), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 27 (Frist und Tagungsort), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 33 (Abstimmungen und Wahlen), 35 (Versammlungsniederschrift), 36 (Teilnahme der Verbände), 40 (Nachschusspflicht) und 42 (Jahresabschluss und Lagebericht). Neu eingefügt wurden §§ 36a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Vertreterversammlung (virtuelle Vertreterversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), 36b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Verteterversammlung) und 36c (Übertragung der Vertreterversammlung in Bild und Ton), Neuer Unternehmensgegenstand: Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, sowie des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts, insbesondere: a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung ; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; i) der gemeinschaftliche Einkauf landwirtschaftlicher Bedarfsartikel; j) der gemeinschaftliche Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse; k) der Handel mit sonstigen Waren und Erbringung sonstiger Dienstleistungen. Geändert nun: Bis 31.12.2021: Nachschusspflicht je Geschäftsanteil: 600 EUR Ab 01.01.2022: Keine Nachschusspflicht. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.Veränderungen
GnR 410: Raiffeisenbank Unteres Inntal eG, Hartkirchen, Stadtgemeinde Pocking, R...
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Raiffeisenbank Unteres Inntal eG, Hartkirchen, Stadtgemeinde Pocking (Raiffeisen...
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Raiffeisenbank Unteres Inntal eG, Hartkirchen/Inn (Raiffeisenplatz 1, 94152 Neuh...
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Raiffeisenbank Unteres Inntal eG, Hartkirchen/Inn (Raiffeisenplatz 1, 94152 Neuh...
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