Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 502640
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HRB 502640: Gesellschaft für Beschäftigung und berufliche Eingliederung mbH Pfor...
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Veröffentlichung vom 27.11.2014 15:27:00
HRB 502640:Gesellschaft für Beschäftigung und berufliche Eingliederung mbH Pforzheim (GBE), Pforzheim, Bleichstr. 56-68, 75173 Pforzheim.Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert; nun: (1) Zweck der Gesellschaft ist a) im Rahmen ihrer kommunalen Aufgabenstellung der Abbau vorhandener Defizite bei schwer vermittelbaren Arbeitslosen, welche die (Re-) Integration in den geregelten Arbeitsprozess verhindern bzw. erschweren. In diesem Sinne wird die Gesellschaft im Wesentlichen für die Stadt Pforzheim tätig. b) im Rahmen der Wohlfahrtspflege und zur Förderung der Integration und Inklusion, welche auch kommunale Aufgaben sind, die lokale Schaffung von Arbeitsplätzen für die Beschäftigung, Qualifizierung und sozialpädagogische Betreuung von Menschen, die aufgrund erheblicher, insbesondere behinderungsbedingter Einschränkungen, keine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden. In diesem Sinne wird die Gesellschaft auch über Kooperationen und Beteiligungen tätig. (2) Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch folgenden Unternehmensgegenstand verwirklicht: a) hinsichtlich des Zwecks gern. Abs. 1 lit. a) dadurch, dass das Unternehmen arbeitslosen Personen Beschäftigungsmöglichkeiten bei Dritten vermitteln und selbst auch sozialversicherungspffichtige Beschäftigungsmöglichkeiten vorübergehend bereitstellen wird, sei es in Form von eigenen Beschäftigungsprojekten oder im Rahmen der (wieder-) eingliederungsorientierten Arbeitnehmerüberlassung an Dritte. Hinzukommt die Vermittlung von arbeitsweltlichen und beruflichen Informationen sowie die Durchführung von Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen für diesen Personenkreis, soweit es zur Klärung oder zur Verbesserung von beruflichen Perspektiven erforderlich ist. Der Untemehmenszweck wird weiterhin insbesondere verwirklicht durch das Angebot von (sozial-) pädagogischer Betreuung/Begleitung dieses Personenkreises, soweit soziale und/oder persönliche Konflikte oder Defizite dessen (Wieder-) Eingliederung in den geregelten Arbeitsprozess blockieren bzw. erschweren. Die o.g. Maßnahmen für arbeitsiose Personen, insbesondere ihre Beschäftigung, sind in Umfang und Dauer nur soweit zulässig, wie es der genannte Personenkreis benötigt, um den Anforderungen des geregelten Arbeitsprozesses gewachsen zu sein. Das Unternehmen beabsichtigt nicht, über die Stammbelegschaft hinaus dauerhafte Arbeitsplätze zu schaffen. Ausnahmen sind im Einzelfall möglich, wenn bspw. Zeiten bis zum Rentenbezug o.ä. sinnvoll überbrückt werden sollen oder wenn nachweislich gravierende Einschränkungen vorliegen, durch die Dauerarbeitslosigkeit, dauerhafter Bezug von Sozialleistungen oder Dauerabhängigkeit von anderen öffentlichen Unterstützungsleistungen droht. In den o.g. Angeboten des Unternehmens sollen gemäß den Zielen der Beschäftigungsförderung neben sozial- auch beschäftigungspolitische Aspekte berücksichtigt werden, vor allem um die lokale Beschäftigungssituation gemeinsam mit der Agentur für Arbeit, den Kammern sowie anderen lokalen Akteuren nachhaltig und wenn möglich in Kooperation mit der Privatwirtschaft zu verbessern. b) hinsichtlich des Zwecks gem. Abs. 1 lit. b) dadurch, dass das Unternehmen Menschen, die aufgrund erheblicher, insbesondere behinderungsbedingter Einschränkungen keine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden, Beschäftigungsmöglichkeiten bei Dritten vermitteln und selbst auch sozialversicherungspfiichtige Beschäftigungsmöglichkeiten lokal bereitstellen wird, sei es in Form von eigenen Beschäftigungsprojekten oder im Rahmen der (wieder-) eingliederungsorientierten Arbeitnehmerüberlassung an Dritte. Hinzukommt die Vermittlung von arbeitsweltlichen und beruflichen Informationen sowie die Durchführung von Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen für diesen Personenkreis, soweit es zur Klärung oder zur Verbesserung von beruflichen Perspektiven und zur Förderung der Integration und Inklusion erforderlich ist. Der Unternehmenszweck wird weiterhin insbesondere verwirklicht durch das Angebot zielgerichteter (sozial) pädagogischer Betreuung/Begleitung dieses Personenkreises.Berichtigungen
Gesellschaft für Beschäftigung und berufliche Eingliederung mbH Pforzheim (GBE),...
Berichtigungen
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