Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 502640
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HRB 502640: Gesellschaft für Beschäftigung und berufliche Eingliederung mbH Pfor...
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Vorgänge ohne Eintragung
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Berichtigungen
Gesellschaft für Beschäftigung und berufliche Eingliederung mbH Pforzheim (GBE),...
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Veröffentlichung vom 04.05.2009 13:20:00
Gesellschaft für Beschäftigung und berufliche Eingliederung mbH Pforzheim (GBE), Pforzheim, Bleichstr. 56, 75173 Pforzheim.Die Gesellschafterversammlung vom 01.04.2009 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen und insbesondere die §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 7 (Geschäftsführung und Vertretung) geändert. Geschäftsanschrift: Bleichstr. 56, 75173 Pforzheim. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand des Unternehmens ist der Abbau vorhandener Defizite bei schwer vermittelbaren Arbeitslosen, die die (Re-)Integration in den geregelten Arbeitsprozess verhindern bzw. erschweren. In diesem Sinne wird die Gesellschaft im Wesentlichen für die Stadt Pforzheim tätig. Zu diesem Zweck wird das Unternehmen arbeitslosen Personen Beschäftigungsmöglichkeiten bei Dritten vermitteln und selbst auch sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmöglichkeiten vorübergehend bereitstellen, sei es in Form von eigenen Beschäftigungsprojekten oder im Rahmen der (wieder-) eingliederungsorientierten Arbeitnehmerüberlassung an Dritte. Hinzu kommt die Vermittlung von arbeitsweltlichen und beruflichen Informationen sowie die Durchführung von Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen für diesen Personenkreis, soweit es zur Klärung oder zur Verbesserung von beruflichen Perspektiven erforderlich ist. Der Unternehmenszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Angebot von (sozial-) pädagogischer Betreuung/Begleitung dieses Personenkreises, soweit soziale und/oder persönliche Konflikte oder Defizite dessen (Wieder-) Eingliederung in den geregelten Arbeitsprozess blockieren bzw. erschweren. Die o.g. Maßnahmen für arbeitslose Personen, insbesondere ihre Beschäftigung, sind in Umfang und Dauer nur soweit zulässig, wie es der genannte Personenkreis benötigt, um den Anforderungen des geregelten Arbeitsprozesses gewachsen zu sein. Das Unternehmen beabsichtigt nicht, über die Stammbelegschaft hinaus dauerhafte Arbeitsplätze zu schaffen. Ausnahmen sind im Einzelfall möglich, wenn bspw. Zeiten bis zum Rentenbezug o.ä. sinnvoll überbrückt werden sollen oder wenn nachweislich gravierende Einschränkungen vorliegen, durch die Dauerarbeitslosigkeit, dauerhafter Bezug von Solzialleistungen oder Dauerabhängigkeit von anderen öffentlichen Unterstützungsleistungen droht. In den o.g. Angeboten des Unternehmens sollen gemäß den Zielen der Beschäftigungsförderung (vgl. städtische Beilage N 28, Kap. 3, S 4/5) neben sozial- auch beschäftigungspolitische Aspekte berücksichtigt werden, vor allem um die lokale Beschäftigungssituation gemeinsam mit dem Arbeitsamt, den Kammern sowie anderen lokalen Akteuren nachhaltig und wenn möglich in Kooperation mit der Privatwirtschaft zu verbessern. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.Veränderungen
Gesellschaft für Beschäftigung und berufliche Eingliederung mbH Pforzheim (GBE),...
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