Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 352440
Firma: Interkommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm GmbH
Sitz: Reutlingen
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HRB 352440: DIKO GmbH, Reutlingen, Carl-Zeiss-Str. 15, 72770 Reutlingen. Die Ges...
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HRB 352440: Interkommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm GmbH, Reutlin...
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Veröffentlichung vom 18.08.2008 12:00:00
Liegenschaftsverwaltung RRZ AS GmbH, Reutlingen (Carl-Zeiss-Str. 15, 72770 Reutlingen). Die Gesellschafterversammlung vom 12.06.2008 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert; nun: Interkommunale Informationsverarbeitung Reutlingen- Ulm GmbH. Gegenstand geändert; nun: Errichtung und Verwaltung der Liegenschaft "Schulungszentrum" in Reutlingen sowie die Erbringung von Leistungen auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnik. Die Gesellschaft ist verpflichtet, alle ihr von den Gesellschaftern zugewiesenen satzungsgemäßen Aufgaben zu erledigen und dazu ihren Betrieb den jeweiligen Bedürfnissen der Mitglieder des Zweckverbandes "Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm" anzupassen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Jeder Geschäftsführer ist für Geschäfte mit Beteiligungsunternehmen befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.11.2007 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Interkommunale Informatiosverarbeitung Reutlingen-Ulm GmbH", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 353050) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Liegenschaftsverwaltung RRZ AS GmbH, Reutlingen (Carl-Zeiss-Str. 15, 72770 Reutl...