Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 352440
Firma: Interkommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm GmbH
Sitz: Reutlingen
Veränderungen
HRB 352440: DIKO GmbH, Reutlingen, Carl-Zeiss-Str. 15, 72770 Reutlingen. Die Ges...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 31.01.2019 10:53:00
HRB 352440: Interkommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm GmbH, Reutlingen, Carl-Zeiss-Str. 15, 72770 Reutlingen. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geändert wurden insbesondere § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand). Firma geändert; nun: DIKO GmbH. Gegenstand geändert; nun: 1. Die Beschaffung, Entwicklung und der Betrieb von Verfahren der automatisierten Datenverarbeitung für kommunale Körperschaften, deren Zusammenschlüsse und deren Unternehmen im Land Baden-Württemberg. Der Betrieb nach Satz 1 umfasst die Beschaffung, den Betrieb, die Einrichtung, die Wartung und die Pflege von Anlagen und Programmen sowie von Rechnern und Rechnersystemen. Das Unternehmen erbringt ferner unterstützende Dienstleistungen der Personalverwaltung sowie Beratungs- und Schulungsleistungen in Angelegenheiten der automatisierten Datenverarbeitung für kommunale Körperschaften, deren Zusammenschlüsse und deren Unternehmen im Land Baden-Württemberg. 2. Darüber hinaus ist Unternehmensgegenstand, Leistungen nach Abs. 1 für Dienststellen des Landes Baden-Württemberg und nicht in Absatz 1 Satz 1 genannte, der Aufsicht des Landes unterstehende juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie für Dritte, auch außerhalb des Landes Baden-Württemberg, zu erbringen. 3. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich Aufgaben im Sinne von § 3 des Gesetzes über die Zusammenarbeit bei der automatisierten Datenverarbeitung. Sie kann sich gemäß § 3 des Gesetzes über die Zusammenarbeit bei der automatisierten Datenverarbeitung betätigen und alle Geschäfte betreiben, die vom Gegenstand des Unternehmens umfasst sind. 4. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen errichten, erwerben, deren Geschäftsführung übernehmen oder sich daran beteiligen, wenn diese ausschließlich Tätigkeiten nach Art und Umfang des § 3 des Gesetzes über die Zusammenarbeit bei der automatisierten Datenverarbeitung ausüben; die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) sind aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaften mit beschränkter Haftung "Rechenzentrum Region Stuttgart GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 5735) und "Kommunales Rechenzentrum Baden-Franken GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 109683) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an den Verschmelzungen beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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Liegenschaftsverwaltung RRZ AS GmbH, Reutlingen (Carl-Zeiss-Str. 15, 72770 Reutl...
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