Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRA 333116
Firma: Stadtwerke Eberbach
Sitz: Eberbach
Veränderungen
HRA 333116: Städtische Dienste Eberbach, Eberbach (Güterbahnhofstr. 4, 69412 Ebe...
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Veröffentlichung vom 09.12.2020 10:50:00
HRA 333116: Stadtwerke Eberbach, Eberbach (Güterbahnhofstr. 4, 69412 Eberbach). Am 02.07.2020 wurde die Änderung der Satzung in § 1 (Gegenstand des Eigenbetriebs), § 2 (Name des Eigenbetriebs), § 5 (Aufgaben des Gemeinderates), § 7 (Aufgaben des Werkausschusses), § 9 (Werkleitung), § 10 (Aufgaben der Werkleitung), § 11 (Personalangelegenheiten) sowie § 12 (Vertretung des Eigenbetriebs) beschlossen. Firma geändert; nun: Städtische Dienste Eberbach. Gegenstand geändert; nun: 1. Die Wasserversorgung, der Verkehrsbetrieb mit Fährbetrieb, die Bäderbetriebe der Stadt Eberbach und der Bereich Beteiligungen sind zu einem Eigenbetrieb zusammengefasst und werden nach dem Eigenbetriebsgesetz und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. 2. Zweck des Eigenbetriebes einschl. der Hilfs - und Nebenbetriebe ist: a) Die Förderung und Verteilung von Trinkwasser sowie die Errichtung und den Betrieb von Infrastruktureinrichtungen für die Wasserversogung sowie die Errichtung und den Betrieb von Infrastruktureinrichtungen zur Datenversorgung. b) Die Durchführung des Personennahverkehrs mit Bussen und Fähre. c) Der Betrieb des Hallen- und Freibades im Badezentrum "In der Au". d) Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften des Privatrechts (Eigengesellschaften) im öffentlichen Interesse der Stadt Eberbach. Der Eigenbetrieb betreibt alle diese Betriebszweige fördernden oder sie wirtschaftlich berührenden Geschäfte. 3. Dem Eigenbetrieb obliegt, neben der Versorgung, auch die Beratung der Verbraucher im Sinne einer ökologischen, energieeinsparenden und wirtschaftlich sinnvollen Nutzung von Trinkwasser. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vertretungsberechtigt ist/sind der/die Werkleiter. Sind mehrere Werkleiter bestellt, so wird der Eigenbetrieb jeweils durch zwei Werkleiter oder durch einen Werkleiter zusammen mit einer Bereichsleitung vertreten. Hat der Eigenbetrieb nur einen Werkleiter oder ist einer der Werkleiter/sind mehrere Werkleiter zum Sprecher/zu Sprechern der Werkleitung bestellt, so hat dieser/haben diese jeweils Alleinvertretungsbefugnis. Der Eigenbetrieb (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 17.08.2020 mit Nachtrag vom 15.10.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.08.2020 und vom 15.10.2020 aus seinem Vermögen den Teilbetrieb Energieversorgung auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "e.con GmbH" (künftig: "Stadtwerke Eberbach GmbH"), Eberbach (Amtsgericht Mannheim HRB 701002) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Veränderungen
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