Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRA 333116
Firma: Stadtwerke Eberbach
Sitz: Eberbach
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HRA 333116: Städtische Dienste Eberbach, Eberbach (Güterbahnhofstr. 4, 69412 Ebe...
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HRA 333116: Stadtwerke Eberbach, Eberbach (Güterbahnhofstr. 4, 69412 Eberbach). ...
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HRA 333116:Stadtwerke Eberbach, Eberbach (Güterbahnhofstr. 4, 69412 Eberbach). B...
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Veröffentlichung vom 17.08.2012 12:00:00
Stadtwerke Eberbach, Eberbach (Güterbahnhofstr. 4, 69412 Eberbach). Am 01.03.2012 wurde die Neufassung der Betriebssatzung beschlossen; geändert wurden insbesondere § 1 (Gegenstand des Eigenbetriebes) und § 12 (Vertretung des Eigenbetriebes). Gegenstand geändert; nun: Eigenbetrieb der Stadt Eberbach mit folgendem Gegenstand: 1. Die Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserversorgung, der Verkehrsbetrieb mit Fährbetrieb, die Bäderbetriebe sowie der Hafen der Stadt Eberbach sind zu einem Eigenbetrieb zusammengefasst und werden nach dem Eigenbetriebsgesetz und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. 2. Zweck des Eigenbetriebes einschl. der Hilfs - und Nebenbetriebe ist: a) Die Erzeugung, der Bezug und die Verteilung von Energie, insbesondere die Versorgung der Bevölkerung mit Strom, Gas und Wärme, die Förderung und Verteilung von Trinkwasser sowie die Errichtung und den Betrieb von Infrastruktureinrichtungen zur Datenversorgung. b) Die Durchführung des Personennahverkehrs mit Bussen und Fähre. c) Der Betrieb des Hallen- und Freibades im Badezentrum "In der Au". d) Die Verwaltung und Unterhaltung des Hafens. Der Eigenbetrieb betreibt alle diese Betriebszweige fördernden oder sie wirtschaftlich berührenden Geschäfte. 3. Dem Eigenbetrieb obliegt, neben der Versorgung, auch die Beratung der Verbraucher im Sinne einer ökologischen, energieeinsparenden und wirtschaftlich sinnvollen Nutzung von Energie und Trinkwasser. Allgemeine Vertretungsregelung geändert: Vertretungsberechtigt ist/sind der/die Werkleiter. Sind mehrere Werkleiter bestellt, so wird der Eigenbetrieb jeweils durch zwei Werkleiter oder durch einen Werkleiter zusammen mit einem Betriebsingenieur oder dem Leiter der kaufmännischen Abteilung vertreten. Hat der Eigenbetrieb nur einen Werkleiter oder ist einer der Werkleiter/sind mehrere Werkleiter zum Sprecher/zu Sprechern der Werkleitung bestellt, so hat dieser/haben diese jeweils Alleinvertretungsbefugnis. Bestellt als Werkleiter: Wenzler, Jürgen, Bad Friedrichshall, *XX.XX.XXXX. Vertretungsbefugnis geändert bei Sprecher der Werkleitung: Schwarz, Stefan, Eberbach, *XX.XX.XXXX.Personen: Schwarz, Stefan aus Eberbach,
Wenzler, Jürgen aus Bad Friedrichshall