Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuruppin zum Aktenzeichen HRB 47 NP
Firma: ORAFOL Europe GmbH
Sitz: Oranienburg
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HRB 47 NP: ORAFOL Europe GmbH, Oranienburg, Orafolstraße 1, 16515 Oranienburg. R...
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HRB 47 NP: ORAFOL Europe GmbH, Oranienburg, Orafolstraße 1, 16515 Oranienburg. G...
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HRB 47 NP: ORAFOL Europe GmbH, Oranienburg, Orafolstraße 1, 16515 Oranienburg. G...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 27.07.2012 16:02:00
HRB 47 NP: ORAFOL Europe GmbH, Oranienburg, Orafolstraße 2, 16515 Oranienburg. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Ein Verschmelzungsplan ist am 18.07.2012 beim Handelsregister eingereicht worden. An der Verschmelzung beteiligt sind a) als übertragende Gesellschaft die Reflexite Italia S.r.L., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, errichtet nach italienischem Recht, mit Sitz in Mailand, Italien; b) als aufnehmende Gesellschaft die ORAFOL Europe GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Oranienburg. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Unternehmensregister (Registro delle lmprese) von Mailand, Italien, unter der Nummer CF 10993350155 und REA-Nummer MI - 1425236. Die aufnehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin unter HRB 47 NP. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen ORAFOL Europe GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 iVm § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen ORAFOL Europe GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen ORAFOL Europe GmbH nach § 125a Abs. 2 iVm § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der deutschen ORAFOL Europe GmbH gem. § 122a Abs. 2 iVm § 22 Abs. 1 S. 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der ORAFOL Europe GmbH unter deren Geschäftsanschrift (Orafolstr. 2, 16515 Oranienburg) geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden ORAFOL Europe GmbH gefordert werden muss. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden italienischen Reflexite Italia S.r.L. ergeben sich aus den Art. 2503 bis 2505-quater c.c. sowie Art. 4, 7 des Regierungserlasses 108/08. Nach Art. 7 des Regierungserlasses 108/08 ist der wesentliche Inhalt des Verschmelzungsplans einschließlich einer Information über die Gläubigerrechte im italienischen Bundesanzeiger (Gazzetta Ufficiale della Repubbllca italiana) durch die übertragende Gesellschaft spätestens 30 Tage vor Tag, an dem die Gesellschafter der Reflexite Italia S.r.L. über die Zustimmung zur grenzüberschreitenden Verschmelzung beschließen, bekannt zu machen. Gem. Art. 2503 und Art. 2505-quater c.c. können diejenigen Gläubiger, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Verschmelzungsplans beim Handelsregister von Mailand bereits Gläubiger der übertragenden Gesellschaft waren, gegen die grenzüberschreitende Verschmelzung innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Anmeldung der Verschmelzung beim Handelsregister von Mailand vor Gericht Einspruch erheben. Mit Wirksamkeit der grenzüberschreitenden Verschmelzung haftet ORAFOL Europe GmbH gegenüber den Gläubigern der Reflexite ltalia S.r.L., die gem. Art. 2504-bis Abs. 1 c.c. iVm Art. 4 des Regierungserlasses 108/08 ihre Ansprüche gegenüber ORAFOL Europe GmbH geltend machen können. Zur Sicherung der Gläubigerrechte der Reflexite ltalia S.r.L. steht dann das Stammkapital der ORAFOL Europe GmbH, wie es im Verschmelzungsplan genannt ist, zur Verfügung. Unter der Geschäftsanschrift der ORAFOL Europe GmbH (Orafolstr. 2, 16515 Oranienburg) können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter kostenlos eingeholt werden.Vorgänge ohne Eintragung
HRB 47 NP: ORAFOL Europe GmbH, Oranienburg, Orafolstraße 2, 16515 Oranienburg. A...
Gefundene Marken zu: Orafol Europe Gmbh | ||||||
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Aktenzeichen | Zustand | Art | Wiedergabe | Eintragungsdatum | Inhaber | Vertreter |
DE303258411 | Marke gelöscht | Wortmarke | ORAJET | 28.07.2003 | ORAFOL Europe GmbH, 16515 Oranienburg, DE | Patentanw. Maikowski, Michael, Dipl.-Ing. Dr.-Ing., 10707 Berlin, DE |
DE303258438 | Marke gelöscht | Wortmarke | ORALITE | 28.07.2003 | ORAFOL Europe GmbH, 16515 Oranienburg, DE | Patentanw. Maikowski, Michael, Dipl.-Ing. Dr.-Ing., 10707 Berlin, DE |
DE395269466 | Marke eingetragen | Wort-Bildmarke | ORALUX | 20.12.1996 | ORAFOL Europe GmbH, 16515 Oranienburg, DE | HOFFMANN - EITLE Patent- und Rechtsanwälte PartmbB, 81925 München, DE |
DE395269474 | Marke eingetragen | Wort-Bildmarke | ORAFLEX | 06.12.1996 | ORAFOL Europe GmbH, 16515 Oranienburg, DE | HOFFMANN - EITLE Patent- und Rechtsanwälte PartmbB, 81925 München, DE |
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