Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuruppin zum Aktenzeichen HRB 47 NP
Firma: ORAFOL Europe GmbH
Sitz: Oranienburg
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HRB 47 NP: ORAFOL Europe GmbH, Oranienburg, Orafolstraße 1, 16515 Oranienburg. R...
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HRB 47 NP: ORAFOL Europe GmbH, Oranienburg, Orafolstraße 1, 16515 Oranienburg. G...
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HRB 47 NP: ORAFOL Europe GmbH, Oranienburg, Orafolstraße 2, 16515 Oranienburg. D...
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Vorgänge ohne Eintragung
HRB 47 NP: ORAFOL Europe GmbH, Oranienburg, Orafolstraße 2, 16515 Oranienburg. A...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 27.07.2012 15:58:00
HRB 47 NP: ORAFOL Europe GmbH, Oranienburg, Orafolstraße 2, 16515 Oranienburg. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Ein Verschmelzungsplan ist am 18.07.2012 beim Handelsregister eingereicht worden. An der Verschmelzung beteiligt sind a) als übertragende Gesellschaft die Reflexite Europe A/S, eine Aktiengesellschaft dänischen Rechts mit dem Sitz in Hellbæk, Dänemark; b) als aufnehmende Gesellschaft die ORAFOL Europe GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Oranienburg. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Dänischen Handelsregister, mit Geschäftsanschrift in: Nordre Strandvej 119 A, DK-31 50 Hellebæk, Dänemark. Die aufnehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin unter HRB 47 NP. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen ORAFOL Europe GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 iVm § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen ORAFOL Europe GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen ORAFOL Europe GmbH nach § 125a Abs. 2 iVm § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der deutschen ORAFOL Europe GmbH gem. § 122a Abs. 2 iVm § 22 Abs. 1 5. 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der ORAFOL Europe GmbH unter deren Geschäftsanschrift (Orafolstr. 2, 16515 Oranienburg) geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden ORAFOL Europe GmbH gefordert werden muss. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden dänischen Reflexite Europe A/S ergeben sich aus § 298 SL. Für den Fall, dass - wie vorliegend - die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft auf eine Erklärung unabhängiger Wertgutachter hinsichtlich der Situation der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft nach Durchführung der Verschmelzung verzichtet haben, haben diejenigen Gläubiger, deren Ansprüche vor der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans im dänischen Handelsregister entstanden waren, das Recht innerhalb von vier Wochen nach dem Tag, an dem die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft der grenzüberschreitenden Verschmelzung zugestimmt haben, ihre Forderungen beim Handelsregister anzumelden. Dieses Recht besteht jedoch nicht, wenn für die jeweilige Forderung bereits angemessene Sicherheit geleistet wurde. Für bereits fällige Forderungen kann Erfüllung verlangt werden, für noch nicht fällige Forderungen die Leistung einer Sicherheit. Die Leistung einer Sicherheit ist nicht erforderlich, soweit die betroffene Forderung durch gesetzliche Vorschriften ausreichend gesichert ist. Soweit sich Reflexite Europe A/S mit Gläubigern, die eine Forderung angemeldet haben, nicht einigen kann, inwieweit Sicherheit zu leisten ist bzw. inwieweit ausreichend Sicherheit geleistet wurde, kann jede Partei mit einer Frist von zwei Wochen nach Anmeldung der Forderung das zuständige lnsolvenzgericht anrufen (lnsolvenzgericht am Sitz der übertragenden Gesellschaft), welches dann hierüber entscheidet. Auf dieses Recht zur Sicherheitsleistung kann in der die Forderung begründenden Vereinbarung nicht wirksam verzichtet werden. Das dänische Handelsregister darf im vorliegenden Fall, in dem Gläubiger zur Anmeldung von Forderungen berechtigt sind, die Verschmelzungsbescheinigung erst nach Ablauf der 4-Wochen- Frist zur Anmeldung von Forderungen ausstellen. Unter der Geschäftsanschrift der ORAFOL Europe GmbH (Orafolstr. 2, 16515 Oranienburg) können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter kostenlos eingeholt werden.
Gefundene Marken zu: Orafol Europe Gmbh | ||||||
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Aktenzeichen | Zustand | Art | Wiedergabe | Eintragungsdatum | Inhaber | Vertreter |
DE303258411 | Marke gelöscht | Wortmarke | ORAJET | 28.07.2003 | ORAFOL Europe GmbH, 16515 Oranienburg, DE | Patentanw. Maikowski, Michael, Dipl.-Ing. Dr.-Ing., 10707 Berlin, DE |
DE303258438 | Marke gelöscht | Wortmarke | ORALITE | 28.07.2003 | ORAFOL Europe GmbH, 16515 Oranienburg, DE | Patentanw. Maikowski, Michael, Dipl.-Ing. Dr.-Ing., 10707 Berlin, DE |
DE395269466 | Marke eingetragen | Wort-Bildmarke | ORALUX | 20.12.1996 | ORAFOL Europe GmbH, 16515 Oranienburg, DE | HOFFMANN - EITLE Patent- und Rechtsanwälte PartmbB, 81925 München, DE |
DE395269474 | Marke eingetragen | Wort-Bildmarke | ORAFLEX | 06.12.1996 | ORAFOL Europe GmbH, 16515 Oranienburg, DE | HOFFMANN - EITLE Patent- und Rechtsanwälte PartmbB, 81925 München, DE |
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