Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 137079 B
Firma: Mollstraße 1 Objektgesellschaft mbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 137079 B: Mollstraße 1 Objektgesellschaft mbH, Berlin, Rosenthaler Straße 13...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 31.07.2014 13:08:00
HRB 137079 B: Mollstraße 1 Objektgesellschaft mbH, Berlin, Rosenthaler Straße 13, 10119 Berlin. Bekanntgemacht wird hiermit nach § 122d Satz 2 UmwG: 1. Die Gesellschaft hat den Entwurf eines Verschmelzungsplans zum Handelsregister eingereicht. 2. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die Mollstraße 1 Objektgesellschaft mbH als übertragende Gesellschaft und die Patron Mollstrasse Holding S. à r. l. als übernehmende Gesellschaft beteiligt. Die Mollstraße 1 Objektgesellschaft mbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Berlin. Die Patron Mollstrasse Holding S. à r. l. ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Société à responsabilité limitée) mit Sitz in Luxemburg. 3. Die Mollstraße 1 Objektgesellschaft mbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter der Nummer HRB 137079 eingetragen. Die Patron Mollstrasse Holding S. à r. l. ist im Handelsregister von Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) unter der Nummer B 160447 eingetragen. 4. Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: (a) Rechte der Gläubiger der Übertragenden Gesellschaft Soweit die Gläubiger der ÜBERTRAGENDEN GESELLSCHAFT nicht Befriedigung ihrer Forderungen verlangen können, ist ihnen nach Maßgabe des § 122j UmwG Sicherheit zu leisten. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Entwurf des Verschmelzungsplans bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Entwurfs des Verschmelzungsplans entstanden sind. Sofern die Gläubiger der ÜBERTRAGENDEN GESELLSCHAFT ihr Recht auf Sicherheitsleistung nach Maßgabe des § 122j Abs. 1 UmwG geltend machen, wird ihnen entsprechende Sicherheit geleistet. Weitere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der zuvor erwähnten Gläubigerrechte können kostenlos am Geschäftssitz der ÜBERTRAGENDEN GESELLSCHAFT in der Rosenthaler Straße 13, 10119 Berlin eingeholt werden. (b) Rechte der Gläubiger der Übernehmenden Gesellschaft Die Gläubiger der ÜBERNEHMENDEN GESELLSCHAFT, deren Ansprüche vor der Veröffentlichung des beurkundeten Verschmelzungsplans im Amtsblatt von Luxemburg entstanden sind, können sich, ungeachtet etwaiger anderslautender Vereinbarungen, binnen zwei Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung an den Vorsitzenden Richter der Wirtschaftskammer des Bezirksgerichts (Tribunal d' Arrondissement), das für den Bezirk, in dem sich der Satzungssitz oder, bei Eilbedürftigkeit, zumindest der tatsächliche (Verwaltungs)Sitz der ÜBERNEHMENDEN GESELLSCHAFT befindet, zuständig ist, wenden, um einen Antrag auf angemessene Sicherheitsleistung für ihre Forderungen, unabhängig von deren Fälligkeit, zu stellen, sofern die Verschmelzung eine derartige Sicherheitsleistung erforderlich macht. Der Vorsitzende Richter hat den Antrag zurückzuweisen, falls ein Gläubiger bereits über ausreichende Sicherheiten verfügt oder falls eine Sicherheitsleistung, im Hinblick auf das Vermögen der ÜBERNEHMENDEN GESELLSCHAFT nach der Verschmelzung, nicht notwendig ist. Eine Zurückweisung des Antrags eines Gläubigers erfolgt auch dann, wenn die ÜBERNEHMENDE GESELLSCHAFT die Forderungen des Gläubigers, auch wenn es sich um eine befristete Verbindlichkeit handelt, erfüllt. Wird von der ÜBERNEHMENDEN GESELLSCHAFT eine erforderliche Sicherheitsleistung nicht fristgerecht erbracht, so wird die zugrunde liegende Forderung sofort (unverzüglich) fällig. Weitere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der zuvor erwähnten Gläubigerrechte können kostenlos bei der ÜBERNEHMENDEN GESELLSCHAFT, 6, avenue Pasteur, L-2310 Luxembourg, eingeholt werden. (c) Rechte der Minderheitsgesellschafter An den an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind keine Minderheitsgesellschafter beteiligt. Daher ?nden keine Vorschriften zum Schutze von Minderheitsgesellschaftern Anwendung.Veränderungen
Mollstraße 1 Objektgesellschaft mbH, Berlin, Rosenthaler Straße 13, 10119 Berlin...
Neueintragungen
Mollstraße 1 Objektgesellschaft mbH, Berlin, Lennéstr. 3, 10785 Berlin. Firma: M...