Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 137079 B
Firma: Mollstraße 1 Objektgesellschaft mbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 137079 B: Mollstraße 1 Objektgesellschaft mbH, Berlin, Rosenthaler Straße 13...
Veränderungen
HRB 137079 B: Mollstraße 1 Objektgesellschaft mbH, Berlin, Rosenthaler Straße 13...
Veränderungen
HRB 137079 B: Mollstraße 1 Objektgesellschaft mbH, Berlin, Rosenthaler Straße 13...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 137079 B: Mollstraße 1 Objektgesellschaft mbH, Berlin, Rosenthaler Straße 13...
Veränderungen
Mollstraße 1 Objektgesellschaft mbH, Berlin, Rosenthaler Straße 13, 10119 Berlin...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.10.2011 12:00:00
Mollstraße 1 Objektgesellschaft mbH, Berlin, Lennéstr. 3, 10785 Berlin. Firma: Mollstraße 1 Objektgesellschaft mbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Lennéstr. 3, 10785 Berlin Gegenstand: Der Erwerb, die Instandsetzung, die Vermietung und der Verkauf insbesondere des Objektes Mollstraße 1 und sonstigen Immobilien in Berlin. Erlaubnispflichtige Geschäfte nach § 34 c Gewerbeordnung sind ausgeschlossen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Euler, Wilfried, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 16.09.2011 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der SONUS Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 44361 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 16.09.2011. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Euler, Wilfried aus Berlin