Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 131928 B
Firma: Stiftung Pro Gemeinsinn gGmbH
Sitz: Berlin
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HRB 131928 B: Stiftung Pro Gemeinsinn gGmbH, Berlin, Zehdenicker Straße 8 B, 101...
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Veröffentlichung vom 29.11.2018 12:56:00
HRB 131928 B: Stiftung Pro Gemeinsinn gGmbH, Berlin, Zehdenicker Straße 8 B, 10119 Berlin. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist sein Engagement für das Gemeinwohl in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft: im Rahmen der Jugendhilfe, der Förderung der Erziehung und Bildung und der Förderung von Kunst und Kultur. Dieses Engagement gründet in Werten wie z.B. Gemeinsinn, Gerechtigkeit, Gewaltfreiheit, Toleranz, Solidarität, Selbstlosigkeit, Zuwendung zum Mitmenschen als der Basis der freiheitlich demokratischen Grundordnung und damit des sozialen Miteinanders in der Gesellschaft. Die Gesellschaft arbeitet, sofern es der Verwirklichung ihres Zwecks dient, auch mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften (§ 58 Nr. 2 AO) und gesellschaftlichen Kräften zusammen, mit denen sie sich in ihren Zielsetzungen als verbunden erfährt. Die Gesellschaft verwirklicht sich durch eigene Projekte und Maßnahmen und durch die Förderung dieser gemäß §2 (1) u.a. durch: Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Erziehung, Bildung, Kunst und Kultur (z.B. Kindergärten, Ganztagsschulbetrieb, künstlerische Betätigungsangebote und kulturelle Unternehmungen, Unterhaltung eines Chores, welcher regelmäßig probt und auftritt, Kunstausstellungen); Projekte zur Förderung, Betreuung und sinnvollen Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen (z.B. durch Engagement im Ganztagsschulbetrieb, in der Schul- und Jugendsozialarbeit). Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeverordnung (§§ 51 ff. AO). Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke selbst, durch Hilfspersonen i.S. § 57 Abs. 1 Satz 2. AO oder dadurch, dass sie ihre Mittel teilweise anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwendet (§ 58 Nr. 2 AO). Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die in diesem Vertrag ausdrücklich genannten Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre tatsächlich eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Zu den eingezahlten Kapitaleinlagen und zu den geleisteten Sacheinlagen zählen nicht die aufgrund der Umwandlung entstandenen Kapitalanteile und das im Rahmen der Umwandlung auf die Gesellschaft übergegangene Vermögen. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.11.2018 ist der Gesellschaftsvertrag abgeändert in § 2 (Gegenstand) und in § 3 (Stammkapital) - ohne Änderung der Kapitalziffer -.Veränderungen
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HRB 131928 B: Stiftung Pro Gemeinsinn gGmbH, Berlin, Hubertusstraße 27, 13469 Be...
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Stiftung Pro Gemeinsinn gGmbH, Berlin, Hubertusstraße 27, 13469 Berlin. Sitz / Z...
Neueintragungen
Stiftung Pro Gemeinsinn gGmbH, Berlin, Berliner Str. 95, 13507 Berlin. Firma: St...