Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 109701 B
Firma: MYKITA Manufactory GmbH
Sitz: Berlin
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HRB 109701 B: MYKITA Manufactory GmbH, Berlin, Ritterstraße 9, 10969 Berlin. Rec...
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HRB 109701 B: MYKITA Manufactory GmbH, Berlin, Ritterstraße 9, 10969 Berlin. Ges...
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HRB 109701 B: MYKITA Manufactory GmbH, Berlin, Ritterstraße 9, 10969 Berlin. Nic...
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HRB 109701 B: MYKITA Manufactory GmbH, Berlin, Ritterstraße 9, 10969 Berlin. Sit...
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HRB 109701 B: MYKITA Manufactory GmbH, Berlin, Brunnenstr. 153, 10115 Berlin. Re...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.10.2007 07:51:00
MYKITA Manufactory GmbH, Berlin(Brunnenstr. 153, 10115 Berlin). Firma: MYKITA Manufactory GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Die Produktion von Brillen und Designartikeln. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Haffmans, Julian Daniel, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Krüger, Moritz, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 27.08.2007 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der MYKITA GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 91586) auf Grund des Spaltungsplans vom 27.08.2007 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Haffmans, Julian Daniel aus Berlin,
Krüger, Moritz aus Berlin