Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 109701 B
Firma: MYKITA Manufactory GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
Veröffentlichung vom 09.09.2016 10:22:00
HRB 109701 B: MYKITA Manufactory GmbH, Berlin, Ritterstraße 9, 10969 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Der mit der Mykita Holding GmbH bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Aufhebungsvereinbarung vom 29.08.2016 zum 08.09.2016 beendet. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die MYKITA GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 91586 B) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses als nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht gilt, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Veränderungen
HRB 109701 B: MYKITA Manufactory GmbH, Berlin, Ritterstraße 9, 10969 Berlin. Ges...
Veränderungen
HRB 109701 B: MYKITA Manufactory GmbH, Berlin, Ritterstraße 9, 10969 Berlin. Nic...
Veränderungen
HRB 109701 B: MYKITA Manufactory GmbH, Berlin, Ritterstraße 9, 10969 Berlin. Sit...
Veränderungen
HRB 109701 B: MYKITA Manufactory GmbH, Berlin, Brunnenstr. 153, 10115 Berlin. Re...
Neueintragungen
MYKITA Manufactory GmbH, Berlin(Brunnenstr. 153, 10115 Berlin). Firma: MYKITA M...