Das Präsidium ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB und besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten Verbandsentwicklung, dem Vizepräsidenten Finanzen, dem Vizepräsidenten Recht, dem Vizepräsidenten Spieltechnik, dem Vizepräsidenten Schiedsrichterwesen dem Vizepräsidenten Jugend und dem Geschäftsführer. Der Präsident und der Vizepräsident Finanzen sind jeweils allein vertretungsbrechtigt, jeweils zwei Vizepräsidenten verteten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ulf Meyhöfer
Kapsweyer
Vorstand
Jeanette Hilzendegen
Offenbach
Vorstand
Tobias Gunst
Ludwigshafen
Vorstand
Jana Heußler
Mainz
Vorstand
Ralph Müller
Osthofen
Vorstand
Gerd Offer
Nierstein
Vorstand
Rüdiger Wenzel
Nackenheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 01.02.1950 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 25.05.2002 geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 05.06.2010 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4, 12, 29, 33, 35 sowie die redaktionelle Neufassung der Satzung beschlossen..
Die Mitgliederversammlung vom 15.06.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung des Sitzes des Vereins von Neustadt/Weinstr. nach Haßloch beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 15.06.2013 hat weiterhin die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Rechtsgrundlagen, Datenschutz und Datenschutzbeauftragter), 5 (Strafen, Geldbußen und andere Entscheidungen), 8 (Erlöschen der Mitgliedschaft), 9 (Ehrenmitglieder), 11 (Pflichten), 14 (Einberufung), 16 (Stimmrecht), 17 (Aufgaben), 21 (Beschlüsse und Protokolle), 27 (Aufgaben), 30 (Verbandsspielsausschuß VSpA), 31 (Verbandsgericht VG), 32 (Verbandssportgericht VSG), 33 (Ehrenamtlichkeit) und 34 (Amtliche Bekanntmachungen) beschlossen, weiterhin wurde § 36 (Ermächtigung) angefügt.
Die Mitgliederversammlung vom 27.05.2017 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung für Vorstände beschlossen.
Durch Beschluss des Präsidiums vom 30.01.2019 und 19.06.2019 wurde die Satzung in § 4 Abs. 5 e) und g), sowie § 26 Abs. 1 e) redaktionell geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 17.09.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 9 (Ehrenmitglieder), 11 (Pflichten), 12 (Organe, Ausschüsse), 13 (Termin, Wahperiode), 14 (Einberufung), 15 (Zusammensetzung), 16 (Stimmrecht), 17 (Aufgaben), 18 (Tagesordnung), 19 (Wahlen), 20 (Anträge), 22 (Außerordentlicher Verbandstag), 26 (Zusammensetzung des Präsidiums), 27 (Aufgaben des Präsidiums), 28 (Beschlussfähigkeit, 30 (Verbands-Spielausschuss), 31 (Verbandsgericht) und 33 (Ehrenamtlichkeit) beschlossen. Die §§ 26a (Zusammensetzung des Erweiterten Präsidiums) und 27a (Aufgaben des Erweiterten Präsidiums) wurden neu eingefügt.
Die Mitgliederversammlung vom 15.11.2024 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.09.2025 hat die Änderung der Satzung in § 19 (Präsidium) sowie § 20 (Aufgaben) beschlossen. Weiterhin wurde die Satzung insgesamt neu gefasst.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 09.05.1950 Satzung Bl. 37-54, 67-85, 237-246 Beschl. Bl. 2-7, 10-11, 25-34, 65-66, 233-236 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 641 NE getreten. Freigegeben am 16.01.2006.
Bl. 62- 67
Eintragung lfd. Nr. 2 Spalte 3 (Wohnort) von amtswegen berichtigt.
Fall 6
Fall 7
Fall 9
Fall 10
Vereinsnamen satzungsgemäß berichtigt und Rechtsformzusatz von Amts wegen ergänzt.
Fall 11
Fall 12
Fall 14
Fall 15
Formwechsel
Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2024 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 15.11.2024 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.11.2024 mit der Handball-Verband Rheinhesssen e.V. (HVR) mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz VR 841) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.