Handelsregister · VR 40641

Chronologischer Auszug

Handball Verband Rheinhessen Pfalz e.V. (HVRP) · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 13.04.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Pfälzer Handball Verband (Pf HV)

b)
Neustadt an der Weinstraße
a)
Der Präsident und der Vizepräsident Organisation und
Entwicklung sind jeweils einzelvertretungsbrechtigt, die
übrigen Präsidiumsmitglieder nur zusammen mit einem
weiteren Präsidiumsmitglied.

b)
Präsident:
Eichhorn, Rudi, Landau-Nußdorf, *XX.XX.XXXX
Vizepräsident Organisation und Entwicklung:
Jakob, Friedrich, Speyer, *XX.XX.XXXX
Vizepräsident Finanzen:
Eiswirth, Adolf, Römerberg, *XX.XX.XXXX
Vizepräsident Recht:
Thomas, Jürgen, Schwegenheim, *XX.XX.XXXX
Vizepräsident Spieltechnik:
Lerch, Josef, Offenbach, *XX.XX.XXXX
Vizepräsident Lehrwesen:
Förster, Goswin, Enkenbach, *XX.XX.XXXX
Vizepräsident Jugend:
Leydecker, Hans, Schifferstadt, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 01.02.1950 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 25.05.2002 geändert.

b)
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend
sind.

Der Vorstand besteht nunmehr aus insgesamt 7 Mitgliedern.

Das Präsidium ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB und besteht aus dem Präsidenten, dem
Vizepräsidenten Organisation und Entwicklung, dem Vizepräsidenten Finanzen, dem
Vizepräsidenten Recht, dem Vizepräsidenten Spieltechnik, dem Vizepräsidenten Lehrwesen
und dem Vizepräsidenten Jugend.
a)
16.01.2006
Vogt

b)
Tag der ersten Eintragung:
09.05.1950

Satzung Bl. 37-54, 67-85, 237-
246
Beschl. Bl. 2-7, 10-11, 25-34, 65-
66, 233-236

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 641 NE
getreten.
Freigegeben am 16.01.2006.
2b)
Nicht mehr
Vizepräsident Jugend:
Leydecker, Hans, Schifferstadt, *XX.XX.XXXX
Vizepräsident Jugend:
Laubersheimer, Walter, *XX.XX.XXXX
nach Vornamenberichtigung neu vorgetragen:
Vizepräsident Organisation und Entwicklung:
Jakob, Friedhelm, Speyer, *XX.XX.XXXX
a)
26.01.2006
Mehrle

b)
Bl. 62- 67
3b)
Vizepräsident Jugend:
Laubersheimer, Walter, Neustadt-Duttweiler, *XX.XX.XXXX
a)
10.03.2006
Neumer

b)
Eintragung lfd. Nr. 2 Spalte 3
(Wohnort) von amtswegen
berichtigt.
4b)
Nicht mehr
Präsident:
Eichhorn, Rudi, Landau-Nußdorf, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vizepräsident Lehrwesen:
Förster, Goswin, Enkenbach, *XX.XX.XXXX
nunmehr
Präsident:
Jakob, Friedhelm, Speyer, *XX.XX.XXXX
nunmehr
Vizepräsident Jugend:
Kern, Thomas, Bellheim, *XX.XX.XXXX
nunmehr
Vizepräsident Lehrwesen:
Teutsch, Anita, Schifferstadt, *XX.XX.XXXX
Vizepräsident Organisation u. Entwicklung:
Laubersheimer, Walter, Neustadt-Duttweiler, *XX.XX.XXXX
a)
10.11.2008
Mehrle
5b)
Gewählt als
Vizepräsident Organisation u. Entwicklung:
Hammer, Achim, Schwegenheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vizepräsident Organisation u. Entwicklung:
Laubersheimer, Walter, Neustadt-Duttweiler, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.06.2010 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4, 12,
29, 33, 35 sowie die redaktionelle Neufassung der Satzung beschlossen..
a)
24.05.2011
Mehrle

b)
Fall 6
6b)
Gewählt als
Vizepräsident Lehrwesen:
Krebs, Rainer, Speyer, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vizepräsident Lehrwesen:
Teutsch, Anita, Schifferstadt, *XX.XX.XXXX
a)
05.01.2012
Schramm

b)
Fall 7
7b)
Haßloch
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.06.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name,
Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung des Sitzes des Vereins von Neustadt/Weinstr.
nach Haßloch beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 15.06.2013 hat weiterhin die Änderung der Satzung in den
§§ 4 (Rechtsgrundlagen, Datenschutz und Datenschutzbeauftragter), 5 (Strafen, Geldbußen
und andere Entscheidungen), 8 (Erlöschen der Mitgliedschaft), 9 (Ehrenmitglieder), 11
(Pflichten), 14 (Einberufung), 16 (Stimmrecht), 17 (Aufgaben), 21 (Beschlüsse und
Protokolle), 27 (Aufgaben), 30 (Verbandsspielsausschuß VSpA), 31 (Verbandsgericht VG),
32 (Verbandssportgericht VSG), 33 (Ehrenamtlichkeit) und 34 (Amtliche
Bekanntmachungen) beschlossen, weiterhin wurde § 36 (Ermächtigung) angefügt.
a)
01.04.2014
Schramm

b)
Fall 9
8a)
Pfälzer Handball - Verband e.V.
a)
Das Präsidium ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB und
besteht aus

dem Präsidenten,
dem Vizepräsidenten Organisation und Entwicklung,
dem Vizepräsidenten Finanzen,
dem Vizepräsidenten Recht,
dem Vizepräsidenten Spielbetrieb,
dem Vizepräsidenten Jugend und
dem Vizepräsidenten Lehrwesen.

Der Präsident und ein aus seinen Reihen zu wählender
Vizepräsident sind jeweils allein vertretungsbrechtigt,
die übrigen Präsidiumsmitglieder nur zusammen mit
einem weiteren Präsidiumsmitglied.

b)
Vizepräsident Recht:
Köllermeyer, Manfred, Rodalben, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vizepräsident Jugend:
Kern, Thomas, Bellheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vizepräsident Lehrwesen:
Krebs, Rainer, Speyer, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vizepräsident Recht:
Thomas, Jürgen, Schwegenheim, *XX.XX.XXXX
Vizepräsidentin Jugend:
Laubersheimer, Christina, Neustadt, *XX.XX.XXXX
Vizepräsident Lehrwesen:
Meyhöfer, Ulf, Kapsweyer, *XX.XX.XXXX
Vizepräsident Finanzen:
Eiswirth, Adolf, Römerberg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.

Nicht mehr
Vizepräsident Organisation u. Entwicklung:
Hammer, Achim, Schwegenheim, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.05.2017 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr
die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung für Vorstände beschlossen.
a)
30.08.2018
Heiß

b)
Fall 10
Vereinsnamen satzungsgemäß
berichtigt und Rechtsformzusatz
von Amts wegen ergänzt.
9a)
Das Präsidium ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB und
besteht aus

dem Präsidenten,
dem Vizepräsidenten Organisation und Entwicklung,
dem Vizepräsidenten Finanzen,
dem Vizepräsidenten Recht,
dem Vizepräsidenten Spieltechnik,
dem Vizepräsidenten Jugend und
dem Vizepräsidenten Lehrwesen.

Der Präsident und ein aus seinen Reihen zu wählender
Vizepräsident sind jeweils allein vertretungsbrechtigt, die
übrigen Präsidiumsmitglieder nur zusammen mit einem
weiteren Präsidiumsmitglied.

b)
Nicht mehr
Präsident:
Jakob, Friedhelm, Speyer, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr Vizepräsident Lehrwesen, nunmehr gewählt
als:
Präsident:
Meyhöfer, Ulf, Kapsweyer, *XX.XX.XXXX
a)
Durch Beschluss des Präsidiums vom 30.01.2019 und 19.06.2019 wurde die Satzung in § 4
Abs. 5 e) und g), sowie § 26 Abs. 1 e) redaktionell geändert.
a)
17.09.2020
Kranz

b)
Fall 11
10a)
Das Präsidium ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB und
besteht aus

dem Präsidenten,
dem Vizepräsidenten Verbandsentwicklung,
dem Vizepräsidenten Finanzen,
dem Vizepräsidenten Recht,
dem Vizepräsidenten Spieltechnik,
dem Vizepräsidenten Nachwuchsentwicklung und
dem Geschäftsführer.

Der Präsident und der Vizepräsident
Verbandsentwicklung sind jeweils allein
vertretungsbrechtigt, die übrigen Präsidiumsmitglieder
nur zusammen mit einem weiteren Präsidiumsmitglied.
b)
Nicht mehr
Vizepräsident Finanzen:
Eiswirth, Adolf, Römerberg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vizepräsident Spieltechnik:
Lerch, Josef, Offenbach, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vizepräsidentin Finanzen:
Hilzendegen, Jeanette, Offenbach, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vizepräsident Spieltechnik:
Gunst, Tobias, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vizepräsident Nachwuchsentwicklung:
Baier, Philip, Rödersheim-Gronau, *XX.XX.XXXX
Nunmehr gewählt als:
Vizepräsidentin Verbandsentwicklung:
Laubersheimer, Christina, Neustadt, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.09.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 9
(Ehrenmitglieder), 11 (Pflichten), 12 (Organe, Ausschüsse), 13 (Termin, Wahperiode), 14
(Einberufung), 15 (Zusammensetzung), 16 (Stimmrecht), 17 (Aufgaben), 18
(Tagesordnung), 19 (Wahlen), 20 (Anträge), 22 (Außerordentlicher Verbandstag), 26
(Zusammensetzung des Präsidiums), 27 (Aufgaben des Präsidiums), 28
(Beschlussfähigkeit, 30 (Verbands-Spielausschuss), 31 (Verbandsgericht) und 33
(Ehrenamtlichkeit) beschlossen. Die §§ 26a (Zusammensetzung des Erweiterten
Präsidiums) und 27a (Aufgaben des Erweiterten Präsidiums) wurden neu eingefügt.
a)
02.02.2022
Kranz

b)
Fall 12
11a)
Handball Verband Rheinhessen Pfalz e.V. (HVRP)
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.11.2024 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name,
Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.

b)
Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des
Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2024 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner
Mitgliederversammlung vom 15.11.2024 und der Mitgliederversammlung des
übertragenden Rechtsträgers vom 15.11.2024 mit der Handball-Verband Rheinhesssen e.V.
(HVR) mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz VR 841) verschmolzen (Verschmelzung durch
Aufnahme).
a)
15.04.2025
Olbert

b)
Fall 14
12a)
Das Präsidium ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB und
besteht aus

dem Präsidenten,
dem Vizepräsidenten Verbandsentwicklung,
dem Vizepräsidenten Finanzen,
dem Vizepräsidenten Recht,
dem Vizepräsidenten Spieltechnik,
dem Vizepräsidenten Schiedsrichterwesen
dem Vizepräsidenten Jugend und
dem Geschäftsführer.

Der Präsident und der Vizepräsident Finanzen sind
jeweils allein vertretungsbrechtigt, jeweils zwei
Vizepräsidenten verteten gemeinsam.

b)
Nicht mehr
Vizepräsidentin Verbandsentwicklung:
Laubersheimer, Christina, Neustadt, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vizepräsident Recht:
Köllermeyer, Manfred, Rodalben, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vizepräsident Nachwuchsentwicklung:
Baier, Philip, Rödersheim-Gronau, *XX.XX.XXXX
Vizepräsidentin Recht:
Heußler, Jana, Mainz, *XX.XX.XXXX
Vizepräsident Schiedsrichterwesen:
Müller, Ralph, Osthofen, *XX.XX.XXXX
Vizepräsident Verbandsentwicklung:
Offer, Gerd, Nierstein, *XX.XX.XXXX
Vizepräsident Jugend:
Wenzel, Rüdiger, Nackenheim, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.09.2025 hat die Änderung der Satzung in § 19
(Präsidium) sowie § 20 (Aufgaben) beschlossen.
Weiterhin wurde die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
12.12.2025
Olbert

b)
Fall 15

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.