Handelsregister · VR 40641
Chronologischer Auszug
Handball Verband Rheinhessen Pfalz e.V. (HVRP) · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Pfälzer Handball Verband (Pf HV) b) Neustadt an der Weinstraße | a) Der Präsident und der Vizepräsident Organisation und Entwicklung sind jeweils einzelvertretungsbrechtigt, die übrigen Präsidiumsmitglieder nur zusammen mit einem weiteren Präsidiumsmitglied. b) Präsident: Eichhorn, Rudi, Landau-Nußdorf, *XX.XX.XXXX Vizepräsident Organisation und Entwicklung: Jakob, Friedrich, Speyer, *XX.XX.XXXX Vizepräsident Finanzen: Eiswirth, Adolf, Römerberg, *XX.XX.XXXX Vizepräsident Recht: Thomas, Jürgen, Schwegenheim, *XX.XX.XXXX Vizepräsident Spieltechnik: Lerch, Josef, Offenbach, *XX.XX.XXXX Vizepräsident Lehrwesen: Förster, Goswin, Enkenbach, *XX.XX.XXXX Vizepräsident Jugend: Leydecker, Hans, Schifferstadt, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 01.02.1950 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 25.05.2002 geändert. b) Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand besteht nunmehr aus insgesamt 7 Mitgliedern. Das Präsidium ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB und besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten Organisation und Entwicklung, dem Vizepräsidenten Finanzen, dem Vizepräsidenten Recht, dem Vizepräsidenten Spieltechnik, dem Vizepräsidenten Lehrwesen und dem Vizepräsidenten Jugend. | a) 16.01.2006 Vogt b) Tag der ersten Eintragung: 09.05.1950 Satzung Bl. 37-54, 67-85, 237- 246 Beschl. Bl. 2-7, 10-11, 25-34, 65- 66, 233-236 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 641 NE getreten. Freigegeben am 16.01.2006. |
| 2 | b) Nicht mehr Vizepräsident Jugend: Leydecker, Hans, Schifferstadt, *XX.XX.XXXX Vizepräsident Jugend: Laubersheimer, Walter, *XX.XX.XXXX nach Vornamenberichtigung neu vorgetragen: Vizepräsident Organisation und Entwicklung: Jakob, Friedhelm, Speyer, *XX.XX.XXXX | a) 26.01.2006 Mehrle b) Bl. 62- 67 | ||
| 3 | b) Vizepräsident Jugend: Laubersheimer, Walter, Neustadt-Duttweiler, *XX.XX.XXXX | a) 10.03.2006 Neumer b) Eintragung lfd. Nr. 2 Spalte 3 (Wohnort) von amtswegen berichtigt. | ||
| 4 | b) Nicht mehr Präsident: Eichhorn, Rudi, Landau-Nußdorf, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vizepräsident Lehrwesen: Förster, Goswin, Enkenbach, *XX.XX.XXXX nunmehr Präsident: Jakob, Friedhelm, Speyer, *XX.XX.XXXX nunmehr Vizepräsident Jugend: Kern, Thomas, Bellheim, *XX.XX.XXXX nunmehr Vizepräsident Lehrwesen: Teutsch, Anita, Schifferstadt, *XX.XX.XXXX Vizepräsident Organisation u. Entwicklung: Laubersheimer, Walter, Neustadt-Duttweiler, *XX.XX.XXXX | a) 10.11.2008 Mehrle | ||
| 5 | b) Gewählt als Vizepräsident Organisation u. Entwicklung: Hammer, Achim, Schwegenheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vizepräsident Organisation u. Entwicklung: Laubersheimer, Walter, Neustadt-Duttweiler, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 05.06.2010 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4, 12, 29, 33, 35 sowie die redaktionelle Neufassung der Satzung beschlossen.. | a) 24.05.2011 Mehrle b) Fall 6 | |
| 6 | b) Gewählt als Vizepräsident Lehrwesen: Krebs, Rainer, Speyer, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vizepräsident Lehrwesen: Teutsch, Anita, Schifferstadt, *XX.XX.XXXX | a) 05.01.2012 Schramm b) Fall 7 | ||
| 7 | b) Haßloch | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.06.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung des Sitzes des Vereins von Neustadt/Weinstr. nach Haßloch beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 15.06.2013 hat weiterhin die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Rechtsgrundlagen, Datenschutz und Datenschutzbeauftragter), 5 (Strafen, Geldbußen und andere Entscheidungen), 8 (Erlöschen der Mitgliedschaft), 9 (Ehrenmitglieder), 11 (Pflichten), 14 (Einberufung), 16 (Stimmrecht), 17 (Aufgaben), 21 (Beschlüsse und Protokolle), 27 (Aufgaben), 30 (Verbandsspielsausschuß VSpA), 31 (Verbandsgericht VG), 32 (Verbandssportgericht VSG), 33 (Ehrenamtlichkeit) und 34 (Amtliche Bekanntmachungen) beschlossen, weiterhin wurde § 36 (Ermächtigung) angefügt. | a) 01.04.2014 Schramm b) Fall 9 | |
| 8 | a) Pfälzer Handball - Verband e.V. | a) Das Präsidium ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB und besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten Organisation und Entwicklung, dem Vizepräsidenten Finanzen, dem Vizepräsidenten Recht, dem Vizepräsidenten Spielbetrieb, dem Vizepräsidenten Jugend und dem Vizepräsidenten Lehrwesen. Der Präsident und ein aus seinen Reihen zu wählender Vizepräsident sind jeweils allein vertretungsbrechtigt, die übrigen Präsidiumsmitglieder nur zusammen mit einem weiteren Präsidiumsmitglied. b) Vizepräsident Recht: Köllermeyer, Manfred, Rodalben, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vizepräsident Jugend: Kern, Thomas, Bellheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vizepräsident Lehrwesen: Krebs, Rainer, Speyer, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vizepräsident Recht: Thomas, Jürgen, Schwegenheim, *XX.XX.XXXX Vizepräsidentin Jugend: Laubersheimer, Christina, Neustadt, *XX.XX.XXXX Vizepräsident Lehrwesen: Meyhöfer, Ulf, Kapsweyer, *XX.XX.XXXX Vizepräsident Finanzen: Eiswirth, Adolf, Römerberg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Vizepräsident Organisation u. Entwicklung: Hammer, Achim, Schwegenheim, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.05.2017 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung für Vorstände beschlossen. | a) 30.08.2018 Heiß b) Fall 10 Vereinsnamen satzungsgemäß berichtigt und Rechtsformzusatz von Amts wegen ergänzt. |
| 9 | a) Das Präsidium ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB und besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten Organisation und Entwicklung, dem Vizepräsidenten Finanzen, dem Vizepräsidenten Recht, dem Vizepräsidenten Spieltechnik, dem Vizepräsidenten Jugend und dem Vizepräsidenten Lehrwesen. Der Präsident und ein aus seinen Reihen zu wählender Vizepräsident sind jeweils allein vertretungsbrechtigt, die übrigen Präsidiumsmitglieder nur zusammen mit einem weiteren Präsidiumsmitglied. b) Nicht mehr Präsident: Jakob, Friedhelm, Speyer, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vizepräsident Lehrwesen, nunmehr gewählt als: Präsident: Meyhöfer, Ulf, Kapsweyer, *XX.XX.XXXX | a) Durch Beschluss des Präsidiums vom 30.01.2019 und 19.06.2019 wurde die Satzung in § 4 Abs. 5 e) und g), sowie § 26 Abs. 1 e) redaktionell geändert. | a) 17.09.2020 Kranz b) Fall 11 | |
| 10 | a) Das Präsidium ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB und besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten Verbandsentwicklung, dem Vizepräsidenten Finanzen, dem Vizepräsidenten Recht, dem Vizepräsidenten Spieltechnik, dem Vizepräsidenten Nachwuchsentwicklung und dem Geschäftsführer. Der Präsident und der Vizepräsident Verbandsentwicklung sind jeweils allein vertretungsbrechtigt, die übrigen Präsidiumsmitglieder nur zusammen mit einem weiteren Präsidiumsmitglied. b) Nicht mehr Vizepräsident Finanzen: Eiswirth, Adolf, Römerberg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vizepräsident Spieltechnik: Lerch, Josef, Offenbach, *XX.XX.XXXX Gewählt als Vizepräsidentin Finanzen: Hilzendegen, Jeanette, Offenbach, *XX.XX.XXXX Gewählt als Vizepräsident Spieltechnik: Gunst, Tobias, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX Gewählt als Vizepräsident Nachwuchsentwicklung: Baier, Philip, Rödersheim-Gronau, *XX.XX.XXXX Nunmehr gewählt als: Vizepräsidentin Verbandsentwicklung: Laubersheimer, Christina, Neustadt, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.09.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 9 (Ehrenmitglieder), 11 (Pflichten), 12 (Organe, Ausschüsse), 13 (Termin, Wahperiode), 14 (Einberufung), 15 (Zusammensetzung), 16 (Stimmrecht), 17 (Aufgaben), 18 (Tagesordnung), 19 (Wahlen), 20 (Anträge), 22 (Außerordentlicher Verbandstag), 26 (Zusammensetzung des Präsidiums), 27 (Aufgaben des Präsidiums), 28 (Beschlussfähigkeit, 30 (Verbands-Spielausschuss), 31 (Verbandsgericht) und 33 (Ehrenamtlichkeit) beschlossen. Die §§ 26a (Zusammensetzung des Erweiterten Präsidiums) und 27a (Aufgaben des Erweiterten Präsidiums) wurden neu eingefügt. | a) 02.02.2022 Kranz b) Fall 12 | |
| 11 | a) Handball Verband Rheinhessen Pfalz e.V. (HVRP) | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.11.2024 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen. b) Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2024 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 15.11.2024 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.11.2024 mit der Handball-Verband Rheinhesssen e.V. (HVR) mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz VR 841) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). | a) 15.04.2025 Olbert b) Fall 14 | |
| 12 | a) Das Präsidium ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB und besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten Verbandsentwicklung, dem Vizepräsidenten Finanzen, dem Vizepräsidenten Recht, dem Vizepräsidenten Spieltechnik, dem Vizepräsidenten Schiedsrichterwesen dem Vizepräsidenten Jugend und dem Geschäftsführer. Der Präsident und der Vizepräsident Finanzen sind jeweils allein vertretungsbrechtigt, jeweils zwei Vizepräsidenten verteten gemeinsam. b) Nicht mehr Vizepräsidentin Verbandsentwicklung: Laubersheimer, Christina, Neustadt, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vizepräsident Recht: Köllermeyer, Manfred, Rodalben, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vizepräsident Nachwuchsentwicklung: Baier, Philip, Rödersheim-Gronau, *XX.XX.XXXX Vizepräsidentin Recht: Heußler, Jana, Mainz, *XX.XX.XXXX Vizepräsident Schiedsrichterwesen: Müller, Ralph, Osthofen, *XX.XX.XXXX Vizepräsident Verbandsentwicklung: Offer, Gerd, Nierstein, *XX.XX.XXXX Vizepräsident Jugend: Wenzel, Rüdiger, Nackenheim, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 19.09.2025 hat die Änderung der Satzung in § 19 (Präsidium) sowie § 20 (Aufgaben) beschlossen. Weiterhin wurde die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 12.12.2025 Olbert b) Fall 15 |
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