Vorstand im Sinne des § 26 BGB (gerichtliche und außergerichtliche Vertretung) sind der Vorsitzende (Präsident), der 1. stellvertretende Vorsitzende und der 2. stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Zum Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken, Aufnahme von Krediten oder Eingehen von Wechselverbindlichkeiten, zur Bildung und Auflösung von Rücklagen nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 und nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 der Abgabenordnung (AO) ist die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Marco Armbruster
Oftersheim
Vorstand
Joachim Gesell
Mannheim
Vorstand
Jochen Gerlach
Edingen-Neckarhausen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 09.11.1971 in Neufassung vom 09.02.2007.
Die Mitgliederversammlung vom 10.04.2015 hat die Neufassung der Satzung insbesondere in § 11 (Aufgaben des Vorstands) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.09.2014.
Tag der ersten Eintragung: 24.03.1972
Satzung AG Schwetzingen Bl.307 ff.
Satzung: Sonderband 1 Bl. 23ff
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.