Handelsregister · VR 420173

Chronologischer Auszug

Golf Club Rheintal e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Golf Club Rheintal e.V.

b)
Oftersheim
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB (gerichtliche und
außergerichtliche Vertretung) sind der Vorsitzende
(Präsident), der 1. stellvertretende Vorsitzende und der
2. stellvertretende Vorsitzende.
Jeder ist alleinvertretungsberechtigt.
Zum Erwerb, Belastung und Veräußerung von
Grundstücken, Aufnahme von Krediten oder Eingehen
von Wechselverbindlichkeiten, zur Bildung und
Auflösung von Rücklagen nach § 58 Ziff. 6 und nach §
58 Ziff. 7 der Abgabenordnung (AO) ist die vorherige
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
Vorsitzender (Präsident):
Baust, Helmut, Kaufmann, Wiesloch, *XX.XX.XXXX
1. stellvertretender Vorsitzender:
Walzenbach, Paul, Ilvesheim, *XX.XX.XXXX
2. stellvertretender Vorsitzender:
Maltry, Hans-Peter, Ilvesheim, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 09.11.1971 in Neufassung vom 09.02.2007.
a)
05.09.2014
Porazan

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
05.09.2014.
Tag der ersten Eintragung:
24.03.1972
2b)
Bestellt als
Vorsitzender (Präsident):
Armbruster, Marco, Oftersheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender (Präsident):
Baust, Helmut, Kaufmann, Wiesloch, *XX.XX.XXXX
a)
22.09.2014
Hartmann

b)
Satzung AG Schwetzingen
Bl.307 ff.
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB (gerichtliche und
außergerichtliche Vertretung) sind der Vorsitzende
(Präsident), der 1. stellvertretende Vorsitzende und der
2. stellvertretende Vorsitzende.
Jeder ist alleinvertretungsberechtigt.
Zum Erwerb, Belastung und Veräußerung von
Grundstücken, Aufnahme von Krediten oder Eingehen
von Wechselverbindlichkeiten, zur Bildung und
Auflösung von Rücklagen nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 und
nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 der Abgabenordnung (AO) ist die
vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung
erforderlich.
b)
Bestellt als
2. stellvertretender Vorsitzender:
Gesell, Joachim, Mannheim, *XX.XX.XXXX
Vertretungsbefugnis geändert bei
1. stellvertretender Vorsitzender:
Maltry, Hans-Peter, Ilvesheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. stellvertretender Vorsitzender:
Walzenbach, Paul, Ilvesheim, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.04.2015 hat die Neufassung der Satzung insbesondere
in § 11 (Aufgaben des Vorstands) beschlossen.
a)
06.08.2015
Lamadé

b)
Satzung:
Sonderband 1
Bl. 23ff
4b)
Bestellt als
1. stellvertretender Vorsitzender:
Gerlach, Jochen, Edingen-Neckarhausen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. stellvertretender Vorsitzender:
Maltry, Hans-Peter, Ilvesheim, *XX.XX.XXXX
a)
03.05.2024
Rinke

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.