Handelsregister · VR 420173
Chronologischer Auszug
Golf Club Rheintal e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Golf Club Rheintal e.V. b) Oftersheim | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB (gerichtliche und außergerichtliche Vertretung) sind der Vorsitzende (Präsident), der 1. stellvertretende Vorsitzende und der 2. stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Zum Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken, Aufnahme von Krediten oder Eingehen von Wechselverbindlichkeiten, zur Bildung und Auflösung von Rücklagen nach § 58 Ziff. 6 und nach § 58 Ziff. 7 der Abgabenordnung (AO) ist die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) Vorsitzender (Präsident): Baust, Helmut, Kaufmann, Wiesloch, *XX.XX.XXXX 1. stellvertretender Vorsitzender: Walzenbach, Paul, Ilvesheim, *XX.XX.XXXX 2. stellvertretender Vorsitzender: Maltry, Hans-Peter, Ilvesheim, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 09.11.1971 in Neufassung vom 09.02.2007. | a) 05.09.2014 Porazan b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.09.2014. Tag der ersten Eintragung: 24.03.1972 |
| 2 | b) Bestellt als Vorsitzender (Präsident): Armbruster, Marco, Oftersheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzender (Präsident): Baust, Helmut, Kaufmann, Wiesloch, *XX.XX.XXXX | a) 22.09.2014 Hartmann b) Satzung AG Schwetzingen Bl.307 ff. | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vorstand im Sinne des § 26 BGB (gerichtliche und außergerichtliche Vertretung) sind der Vorsitzende (Präsident), der 1. stellvertretende Vorsitzende und der 2. stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Zum Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken, Aufnahme von Krediten oder Eingehen von Wechselverbindlichkeiten, zur Bildung und Auflösung von Rücklagen nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 und nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 der Abgabenordnung (AO) ist die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) Bestellt als 2. stellvertretender Vorsitzender: Gesell, Joachim, Mannheim, *XX.XX.XXXX Vertretungsbefugnis geändert bei 1. stellvertretender Vorsitzender: Maltry, Hans-Peter, Ilvesheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. stellvertretender Vorsitzender: Walzenbach, Paul, Ilvesheim, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 10.04.2015 hat die Neufassung der Satzung insbesondere in § 11 (Aufgaben des Vorstands) beschlossen. | a) 06.08.2015 Lamadé b) Satzung: Sonderband 1 Bl. 23ff | |
| 4 | b) Bestellt als 1. stellvertretender Vorsitzender: Gerlach, Jochen, Edingen-Neckarhausen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. stellvertretender Vorsitzender: Maltry, Hans-Peter, Ilvesheim, *XX.XX.XXXX | a) 03.05.2024 Rinke |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.