Die Verwaltung eigenen Vermögens und die Vermittlung von Anlageprodukten des freien Kapitalmarktes, wie zum Beispiel Genussrechte als stille oder atypisch stille Beteiligungen an Unternehmen, KG-Fonds, Öl- und Gasbeteiligungen sowie Schifffonds. Ausgeschlossen von der Vermittlung sind solche Anlageprodukte und Finanzinstrumende, die unter § 1 ABS 11 KWG fallen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Harold Hoffmann
Karlsruhe
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 14.06.1999 zuletzt geändert am 29.10.2002
Die Gesellschafterversammlung vom 13.02.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.10.2006.
Tag der ersten Eintragung: 25.10.1999
Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 17 ff.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.04.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 11.04.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Göhringer Vermittlungsgesellschaft mbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 109535) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 03.05.2013 (G1 IN 1116/12 (2)) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Karlsruhe, G1 IN 1116/12 (2)) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.