Die Realisierung von "Intelligenten, Modell- und Algorithmen basierten Innovationen für eine vernetzte Welt". Dazu entwickelt, baut, erwirbt und vertreibt die Gesellschaft Produkte, das sind Patente, Urheberrechte, Knowhow, Geschäftsmodelle, Nutzungsrechte, Software-, Hardwareprodukte, Geräte und Anlagen sowie Beratungsprodukte und maschinengestützte Dienstleistungen/ Services. Zu diesem Zweck unterhält das Unternehmen das GIP Research Institute mit der Zielsetzung, marktorientierte Forschung und Entwicklung mit der Mission "Thinking beyond computing" - unter der Berücksichtigung des Leitgedankens: "Der Mensch ist das Maß aller Dinge". für innovative Produkte auf den oben genannten Gebieten unter der Anwendung industrieller, physikalischer und mathematischer sowie neurowissenschaftlicher & psychologischer Methoden und Erkenntnisse durchzuführen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Bernd Reifenhäuser
Mainz
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Alexander Ebbes
Mainz
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Philipp Andreas Dominitzki
Harxheim
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 09.07.1999 zuletzt geändert am 14.04.2000
Die Hauptversammlung vom 29.07.2005 hat die Änderung der Satzung in § 4 Ziffer 9.1 (genehmigtes Kapital), Ziffer 9.2 (Ausschluss des Bezugsrechts) und Ziffer 9.3 (Ermächtigung des Aufsichtsrats) sowie die Änderung der Fehlnummerierung des § 7 (Aufsichtsrat) und § 7 (Hauptversammlung) in § 7a (Aufsichtsrat) und § 7b (Hauptversammlung) beschlossen
Die Hauptversammlung vom 28.08.2009 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 28.08.2009 hat die Änderung der Satzung in § 4 Ziffer 9.1 (genehmigtes Kapital), 9.2 (Ausschluss des Bezugsrechts) und 9.3 (Ermächtigung des Aufsichtsrats) zur Schaffung des neuen genehmigten Kapitals 2009/I und 2009/II beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 17 .08.2011 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Satzung wurde darüber hinaus insgesamt neu gefasst.
Die Hauptversammlung vom 20.07.2018 hat die Schaffung eines genehmigten Kapitals sowie die vollständigte Neufassung der Satzung, insbesondere in § 3 (Gegenstand des Unternehmens) und § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
Formwechsel
Die Gesellschaft ist dadurch entstanden, daß sich die in HRB 4788 eingetragene G I P Gesellschaft für Industriephysik GmbH mit Sitz in Mainz durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 9. Juli 1999 gemäß §§ 1 Abs. 1 Nr. 4, 190 ff UmwG im Wege des Formwechsels in eine Aktiengesellschaft umgewandelt hat.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.07.2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 20.07.2023 gegen Bar- und/ oder Sacheinlage einmalig oder in Teilbeträgen mehrfach um bis zu insgesamt EUR 28.416 EUR zu erhöhen, und zwar durch Ausgabe von bis zu 14.208 neuen Aktien auf das Genehmigte Kapital I und bis zu 14.208 neuen Aktien auf das Genehmigte Kapital II. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 04.10.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.08.2005.
Die Hauptversammlung vom 28.08.2009 hat die Ermächtigung des Vorstands nach § 4 Ziffer 9.1. der Satzung vom 29.07.2005 zur Erhöhung des Grundkapitals aus genehmigtem Kapital bis zum 28.07.2010 um bis zu einem Betrag von insgesamt 28.416,00 EUR widerrufen.
Das genehmigte Kapital I/2009 und II/2009 (Ermächtigung vom 28.08.2009) ist durch Fristablauf gegenstandslos und durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.07.2018 aufgehoben worden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.