Handelsregister · GnR 51 SL

Registerinformationen

GEWOBA Nord Baugenossenschaft eG · Amtsgericht Flensburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
GEWOBA Nord Baugenossenschaft eG
Rechtsform
eG
Sitz
Schleswig

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
GnR 51 SL
Gericht
Amtsgericht Flensburg
Letzte Eintragung
07.11.2024
Abrufstand
25.01.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung sowie durch den Betrieb einer Spareinrichtung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Die Genossenschaft darf nur von ihren Mitgliedern und deren Angehörigen Spareinlagen entgegennehmen oder Sparbriefe an diese ausgeben. Angehörige sind 1. der Verlobte 2. der Ehegatte 3. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie 4. Geschwister 5. Kinder der Geschwister 6. Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten 7. Geschwister der Eltern 8. Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft, wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder) 9. eingetragene Lebenspartnerschaften Angehörige sind die aufgeführten Personen auch dann, wenn 1. in den Fällen der Nummer 2, 3, 6 und 9, die die Beziehung begründete Ehe nicht mehr besteht 2. in den Fällen der Nummer 3 bis 7 die Verwandtschaft oder Schwägerschaft durch Annahme als Kind erloschen ist 3. im Fall Nummer 8 die häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht, sofern die Personen weiterhin wie Eitern und Kind miteinander verbunden sind. Jede Bevorzugung von Mitgliedern der Organe der Genossenschaft ( 20 der Satzung) ist unzulässig.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

274

Dietmar Jonscher

Reinfeld

274

Steffan Liebscher

Aukrug

274

Marko Pabst

Ellerbek

274

Axel Vogt

Pinneberg

285

Manuel Gläß

Husum

Prokura gemeinsam mit einem Vorstandmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

024

  • Folgende Genossenschaften sind bisher auf die Genossenschaft verschmolzen: - die Husumer Arbeiter-Bauverein, Kreisbau- und Spargenossenschaft, eingetragene Genossenschaft, Husum, aufgrund der Vertreterversammlung vom 26.06.1974 nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14./16.05.1974 durch Übernahme - die Gemeinnützige Wohnungsbau-Genossenschaft Flensburg-Land e.G. mit Sitz in Flensburg aufgrund der Vertreterversammlung vom 29.11.1975 nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.1975 durch Übernahme - die Baugenossenschaft Nordfriesland eG mit dem Sitz in Niebüll aufgrund der Vertreterversammlung vom 13.06.1992 nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.02.1992 durch Aufnahme.

007

  • keine Nachschusspflicht

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.