Handelsregister · GnR 51 SL

Chronologischer Auszug

GEWOBA Nord Baugenossenschaft eG · Amtsgericht Flensburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
GEWOBA Nord Baugenossenschaft eG

b)
Schleswig

c)
Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere
und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen
Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie
kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes
auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat
beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Die Mitglieder
haben auch im
Falle der Insolvenz der Genossenschaft keine
Nachschüsse zu
leisten.
Höchstzahl der
Geschäftsanteile je Genosse:
1.000.
a)
Die Genossenschaft wird vertreten
durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft
mit einem Prokuristen.

b)
Vorstandsmitglied:

1.
Jonscher, Dietmar, *XX.XX.XXXX,
Reinfeld

Vorstandsmitglied:

2.
Liebscher, Steffan, *XX.XX.XXXX, Aukrug
a)
Eingetragene Genossenschaft

Das Statut ist errichtet am:
22.01.1949
zuletzt neu gefasst am 24.06.2000,
mit mehrfachen Änderungen, zuletzt geändert am 17.06.2006

b)
Folgende Genossenschaften sind
bisher auf die Genossenschaft verschmolzen:

- die Husumer Arbeiter-Bauverein,
Kreisbau- und Spargenossenschaft,
eingetragene Genossenschaft, Husum, aufgrund der Vertreterversammlung vom 26.06.1974 nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14./16.05.1974 durch
Übernahme

- die Gemeinnützige Wohnungsbau-Genossenschaft Flensburg-Land e.G. mit Sitz in Flensburg aufgrund der Vertreterversammlung vom 29.11.1975 nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.1975 durch Übernahme

- die Baugenossenschaft Nordfriesland eG mit dem Sitz in Niebüll
aufgrund der Vertreterversammlung vom 13.06.1992 nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages
vom 11.02.1992 durch Aufnahme.
a)
21.08.2006
Baumann
b)
Tag der ersten Eintragung
23.05.1949

Bereits beim
Amtsgericht
Schleswig am
29.01.1980 von
GnR 204 nach
GnR 051 umgeschrieben.

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
Die Satzung ist am 16.06.2007
geändert in §§ 3 (Mitglieder), 8
(Übertragung des Geschäftsguthabens), 10 (Beendigung der Mitgliedschaft), 21 (Vorstand), 24
(Aufsichtsrat) und 30 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung).

Die Wahlordnung ist am
16.06.2007 geändert in Artikel 1
(Wahlvorstand), 4 (Wahlrecht und
Wählerverzeichnis) sowie 6 (Wahlvorschläge)..
a)
24.09.2007
Breuer
31.
Malzan, Stefan, *XX.XX.XXXX, Brekling

Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
a)
11.06.2009
Breuer
4a)
Die Satzung ist am 13.06.2009 geändert in §§ 24 (Aufsichtsrat), 30
(Zusammensetzung der Vertreterversamlung und Stellung der Vertreter) und 35 (Mehrheitserfordernisse).
Die Wahlordnung ist am
13.06.2009 geändert in Artikel 2
(Aufgaben des Wahlvorstandes), 3
(Wahlbezirke), 4 (Wahlrecht und
Wählerverzeichnis) und 9 (Feststellung der gewählten Vertreter und
Ersatzvertreter).
a)
10.09.2009
Breuer
5c)
Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere
und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung sowie durch den
Betrieb einer Spareinrichtung.
Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes
auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat
beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Die Genossenschaft darf nur von
ihren Mitgliedern und deren Angehörigen Spareinlagen entgegennehmen oder Sparbriefe an diese
ausgeben. Angehörige sind
1. der Verlobte
2. der Ehegatte
3. Verwandte und Verschwägerte
gerader Linie
4. Geschwister
5. Kinder der Geschwister
6. Ehegatten der Geschwister und
Geschwister der Ehegatten
7. Geschwister der Eltern
8. Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft, wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder)
9. eingetragene Lebenspartnerschaften
Angehörige sind die aufgeführten
Personen auch dann, wenn
1. in den Fällen der Nummer 2,
3, 6 und 9, die die Beziehung begründete Ehe nicht mehr besteht
2. in den Fällen der Nummer 3
bis 7 die Verwandtschaft oder
Schwägerschaft durch Annahme
als Kind erloschen ist
3. im Fall Nummer 8 die häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht, sofern die Personen weiterhin wie Eitern und Kind miteinander verbunden sind.
Jede Bevorzugung von Mitgliedern der Organe der Genossenschaft ( 20 der Satzung) ist unzulässig.
Die Mitglieder
der Genossenschaft haften mit
den übernommenen Geschäftsanteilen. Sie haben für den Fall,
dass die Gläubiger im Falle der
Insolvenz der Genossenschaft nicht
befriedigt werden, Nachschüsse zur Insolvenzmasse nach der
Anzahl ihrer Geschäftsanteile zu
leisten, max. jedoch 500,00 €.
Höchstzahl der
Geschäftsanteile je Genosse:
1.000.
a)
Der Vorstand besteht aus mindestens
zwei Personen.
Die Genossenschaft wird vertreten
durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft
mit einem Prokuristen.
a)
Die Satzung ist am 19.06.2010 geändert in §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), 13 (Rechte der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und -guthaben und Anlage zu Abs. 2), 19
(Nachschusspflicht), 20 Organe),
21 (Vorstand), 24 (Aufsichtsrat),
33 (Leitung der Verteterversammlung und Beschlussfassung) und 40
(Gewinnverwendung).
a)
02.08.2010
Breuer
6b)
Vorstand:
3.
Dreyer, Dieter, *XX.XX.XXXX, Ratzeburg

Vorstand:
4.
Dr. Rave, Klaus, *XX.XX.XXXX,
Kronshagen

Vorstand:
5.
Tesch, Max-Dietrich, *XX.XX.XXXX,
Jork
a)
07.03.2011
Breuer
7a)
Die Satzung ist am 18.06.2011
geändert in §§ 3 (Mitglieder), 12
(Auseinandersetzung) und 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben).
a)
07.09.2011
Breuer
8Nicht mehr Prokurist:

1. Malzan, Stefan
a)
28.12.2012
Jepsen
9a)
Die Satzung ist am 01.06.2013 geändert in § 21 (Vorstand).
a)
05.08.2013
Jepsen
10b)
Nicht mehr Vorstand:
3. Dreyer, Dieter

Nicht mehr Vorstand:
4. Dr. Rave, Klaus

Nicht mehr Vorstand:
5. Tesch, Max-Dietrich
a)
09.05.2014
Jepsen
11a)
Die Satzung ist am 04.06.2016 geändert in den §§ 5 (Beitrittsgeld)
und 21 (Vorstand).
a)
22.09.2016
Jepsen
122.
Kübel, Peter, *XX.XX.XXXX, Bilsen

Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung
und Belastung von Grundstücken

3.
Schmidt, Dirk, *XX.XX.XXXX, Niebüll

Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung
und Belastung von Grundstücken
a)
25.11.2016
Jepsen
13a)
Die Satzung ist am 17.06.2017 geändert in § 17 (Geschäftsanteile
und Geschäftsguthaben) sowie in
der Anlage zu § 17.
a)
04.08.2017
Jepsen
14Nicht mehr Prokurist:

2. Kübel, Peter
a)
14.02.2020
Jepsen
154.
Gläß, Manuel, *XX.XX.XXXX, Husum

Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung
und Belastung von Grundstücken
a)
01.07.2020
Jepsen
16c)
Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere
und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung sowie durch den
Betrieb einer Spareinrichtung.
Die Genossenschaft kann Bauten
in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen.
Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen
und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im
Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die
Voraussetzungen.
Die Genossenschaft darf nur von
ihren Mitgliedern und deren Angehörigen Spareinlagen entgegennehmen oder Sparbriefe an diese
ausgeben. Angehörige sind
1. der Verlobte
2. der Ehegatte
3. Verwandte und Verschwägerte
gerader Linie
4. Geschwister
5. Kinder der Geschwister
6. Ehegatten der Geschwister und
Geschwister der Ehegatten
7. Geschwister der Eltern
8. Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft, wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder)
9. eingetragene Lebenspartnerschaften
Angehörige sind die aufgeführten
Personen auch dann, wenn
1. in den Fällen der Nummer 2,
3, 6 und 9, die die Beziehung begründete Ehe nicht mehr besteht
2. in den Fällen der Nummer 3
bis 7 die Verwandtschaft oder
Schwägerschaft durch Annahme
als Kind erloschen ist
3. im Fall Nummer 8 die häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht, sofern die Personen weiterhin wie Eitern und Kind miteinander verbunden sind.
Jede Bevorzugung von Mitgliedern der Organe der Genossenschaft ( 20 der Satzung) ist unzulässig.
keine Nachschusspflichta)
Die Satzung ist am 11.06.2022 geändert und insgesamt neu gefasst,
insbesondere § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) und
§ 19 (Ausschluss der Nachschusspflicht).
a)
19.10.2022
Jensen
17Nicht mehr Prokurist:

3. Schmidt, Dirk
a)
03.07.2023
Jensen
18a)
Die Satzung ist am 17.06.2023 geändert in §§ § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 6
(Beendigung der Mitgliedschaft),
7 (Kündigung der Mitgliedschaft),
22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 24 (Aufsichtsrat), 25
(Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrats), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratung von Vorstand
und Aufsichtsrat), 29 (Gemeinsame Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat), 31 (Vertreterversammlung), 32 (Einberufung der Vertreterversammlung), 33 (Leitung
der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), 35 (Mehrheitserfordernisse), 39 (Rücklagen), 42
(Bekanntmachungen), und § 43
(Prüfung). Die §§ 31 a (Hybride
Vertreterversammlung), 31 b (Virtuelle Vertreterversammlung), 31
c (Vertreterversammlung im gestreckten Verfahren), 33 a (Wahl
zum Aufsichtsrat) und § 33 b (Niederschrift) sind neu eingefügt. Teil
B (Besondere Satzungsbestimmungen - Sparordnung) ist geändert
in VII. (Kündigung), XII. (Verjährung), XIII. (Verlust des Sparbuchs) jetzt XII, XIV. (Haftung)
jetzt XIII, XV. (Auslagen Zurückbehaltungsrecht Aufrechnung) jetzt
XIV., XVI. (Sicherung der Spareinlagen) jetzt XV., XVII. (Erfüllungsort und geltendes Recht) jetzt XVI,
XVIII. (Änderung der Sparordnung) jetzt XVII und XIX. (Ergänzende Bestimmungen) jetzt XVIII.
a)
05.12.2023
Jensen
19b)
Vorstandsmitglied:
6.
Pabst, Marko, *XX.XX.XXXX, Ellerbek

Vorstandsmitglied:
7.
Vogt, Axel, *XX.XX.XXXX, Pinneberg
a)
07.11.2024
Jepsen

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