Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2.Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenverwalter. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB wie folgt beschränkt: Der 1. Vorsitzende darf Beträge bis 600 EUR jährlich in eigener Entscheidung ausgeben. Bei Ausgaben bis zu einem Betrag von 3.000,00 EUR entscheidet der Gesamtvorstand; bei Beträgen über 3.000,00 EUR ist die Genehmigung der Mitgliederversammlung einzuholen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Franz Hartmut Müller
Offenburg
Vorstand
Stefan Labude
Lahr
Vorstand
Helga Franziska Sauer
Offenburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.03.1977 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 15.01.2004.
Die Mitgliederversammlung vom 21.01.2016 hat die Änderung der Satzung in § 47 (Ehrungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.01.2017 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Zweck des Vereins) und § 51 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 27.02.1978
Satzung: AS 161 ff
Geänderte Satzung: AS 365 ff
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.