Handelsregister · VR 470320
Chronologischer Auszug
Gesangverein Frohsinn Bühl-Dorf e. V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Gesangverein Frohsinn Bühl-Dorf e. V. b) Offenburg | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.Vorsitzenden, 2.Vorsitzenden, Schriftführer und dem Kassnewart. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 5.000,00 DM der Genehmigung der Mitgliederversammlung bedürfen. b) 2.Vorsitzender: Gürtler, Josef, Pensionär, Offenburg Kassierer: Müller, Franz, Betriebswirt, Offenburg Schriftführerin: Butz, Birgit, geb. Zimmer, Durbach, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 12.03.1977 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 15.01.2004. | a) 20.02.2014 Killer b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.02.2014. Tag der ersten Eintragung: 27.02.1978 Satzung: AS 161 ff |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.01.2016 hat die Änderung der Satzung in § 47 (Ehrungen) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 19.01.2017 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Zweck des Vereins) und § 51 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 04.04.2017 Hürttlen b) Geänderte Satzung: AS 365 ff | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen zur Eintragung laufende Nummer 1 berichtigend ergänzt in: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2.Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenverwalter. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB wie folgt beschränkt: Der 1. Vorsitzende darf Beträge bis 600 EUR jährlich in eigener Entscheidung ausgeben. Bei Ausgaben bis zu einem Betrag von 3.000,00 EUR entscheidet der Gesamtvorstand; bei Beträgen über 3.000,00 EUR ist die Genehmigung der Mitgliederversammlung einzuholen. b) Ausgeschieden als 2.Vorsitzender: Gürtler, Josef, Offenburg, *XX.XX.XXXX Jetzt gewählt als 1. Vorsitzender und Kassenverwalter: Müller, Franz Hartmut, Offenburg, *XX.XX.XXXX Gewählt als 2. Vorsitzender: Labude, Stefan, Lahr, *XX.XX.XXXX | a) 21.03.2018 Kaufmann | ||
| 4 | b) Ausgeschieden als Schriftführerin: Butz, Birgit, geb. Zimmer, Durbach, *XX.XX.XXXX Gewählt als Schriftführerin: Sauer, Helga Franziska, geb. Kühne, Offenburg, *XX.XX.XXXX | a) 26.11.2021 Kaufmann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.