Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende. Sie sind jeweils zur Vertretung berechtigt. Bei Vertragsabschlüssen ist der 1. bzw. 2. Vorsitzende zuständig unter Hinzuziehung des Schriftführers und Kassiers. Über Geschäften über 500,00 Euro ist die Zustimmung der Verwaltung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Gabriele Hartleben
Pforzheim
Vorstand
Wolfgang Köfeler
Ispringen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 19.01.1958 in Neufassung vom 21.01.1977 mit Änderung vom 17.01.2003, 16.01.2004.
Die Mitgliederversammlung vom 27.01.2017 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Vereinsnamen), § 2 (Zweck), § 3 (Mitglieder), § 4 (Mitgliedschaft), § 5 (Mitgliedsbeitrag), § 7 (Ehrungen), § 8 (Gleichlautungsklausel), § 9 (Vorstand), § 10 (Hauptversammlung und Wahlen), § 11 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 12 (Vereinsführung), § 13 (Kassenwesen), § 14 (Schrift- und Protokollführung), § 15 (Singstunde), § 18 (Zweckbindung des Vermögens) und § 19 ( Inkrafttreten) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.01.2015.
Tag der ersten Eintragung: 04.06.1959
Satzung: Sonderband 1 Bl. 24 ff
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