Handelsregister · VR 500012

Chronologischer Auszug

Gesangverein Blumenheck 1906 e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gesangverein Blumenheck 1906 e.V.

b)
Pforzheim
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2.
Vorsitzende.
Sie sind gemeinsam zur Vertretung des Vereins
berechtigt.

Bei Vertragsabschlüssen ist der 1. bzw. 2. Vorsitzende
zuständig unter Hinzuziehung des Schriftführers und
Hauptkassiers. Über Geschäfte, die das
Vereinsvermögen berühren, ist die Zustimmung der
Verwaltung erforderlich.

b)
1. Vorsitzende:
Hartleben, Gabriele, Pforzheim, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Köfeler, Wolfgang, Ispringen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 19.01.1958 in Neufassung vom 21.01.1977 mit Änderung vom 17.01.2003,
16.01.2004.
a)
28.01.2015
Schmid

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
28.01.2015.
Tag der ersten Eintragung:
04.06.1959
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2.
Vorsitzende. Sie sind jeweils zur Vertretung berechtigt.

Bei Vertragsabschlüssen ist der 1. bzw. 2. Vorsitzende
zuständig unter Hinzuziehung des Schriftführers und
Kassiers. Über Geschäften über 500,00 Euro ist die
Zustimmung der Verwaltung erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.01.2017 hat die Änderung der Satzung in § 1
(Vereinsnamen), § 2 (Zweck), § 3 (Mitglieder), § 4 (Mitgliedschaft), § 5 (Mitgliedsbeitrag), §
7 (Ehrungen), § 8 (Gleichlautungsklausel), § 9 (Vorstand), § 10 (Hauptversammlung und
Wahlen), § 11 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 12 (Vereinsführung), § 13
(Kassenwesen), § 14 (Schrift- und Protokollführung), § 15 (Singstunde), § 18
(Zweckbindung des Vermögens) und § 19 ( Inkrafttreten) beschlossen.
a)
08.05.2017
Eichhorn

b)
Satzung:
Sonderband 1
Bl. 24 ff

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.