Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des öffentlichen Rechts
Rechtsform
sonstige juristische Person
Sitz
Königsbrunn
Geschäftsanschrift
Bgm.-Wohlfarth-Straße 78 a, 86343 Königsbrunn
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRA 16264
Gericht
Amtsgericht Augsburg
Letzte Eintragung
28.02.2024
Abrufstand
24.09.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand geändert, nun: Betrieb und Organisation der Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs. Den Unternehmensträgern wurde nach §§ 88 Abs. 3 ZustV die Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten gemäß § 24 StVG übertragen. Das Kommunalunternehmen hat die Verkehrsüberwachung für seine Unternehmensträger in gleicher Weise wie die Dienststellen der Bayerischen Landespolizei durchzuführen. Dies betrifft a) Verstöße im ruhenden Verkehr, b) die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrszeugen c) Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 88 Abs. 3 ZustV die in unmittelbarem Zusammenhang stehen mit den verkehrsrechtlichen Anordnungen folgender Verkehrszeichen der Anlagen 2 und 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO): - Zeichen 220 (Einbahnstraße) in Verbindung mit Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt), soweit die Verkehrsordnungswidrigkeit durch Radfahrer begangen wird, - Zeichen 237 (Radweg) - Zeichen 239 (Gehweg) - Zeichen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg) - Zeichen 241 (Getrennter Geh- und Radweg) - Zeichen 242.1 und 242.2 (Beginn und Ende eines Fußgängerbereichs) - Zeichen 244.1 und 244.2 (Beginn und Ende einer Fahrradstraße) - Zeichen 325.1 und 325.2 (Beginn und Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs) und Verkehrsordnungswidrigkeiten, die von Radfahrern auf Gehwegen begangen werden sowie die weitere Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG (Bußgeldstelle), soweit die Unternehmsträger die Zuständigkeit nach § 88 Abs. 3 ZustV auch tatsächlich wahrnehmen und übertragen haben. Das Unternehmen führt diese Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis nach Maßgabe der für die Polizei geltenden Vorschriften mit den Rechten, Befugnissen und Pflichten der Träger durch. Das Unternehmen trifft mit der Polizei die hierzu erforderlichen Vereinbarungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Albert Teichner
Königsbrunn
Vorstand
Petra Haupeltshofer
Königsbrunn
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
In der Verwaltungsratssitzung vom 12.11.2008 wurde die Satzung neu gefasst. Dabei wurden die §§ 2 und 3 geändert.
In der Verwaltungsratssitzung vom 20.05.2010 wurde die Satzung neu gefasst. Dabei wurden die §§ 2 und 3 geändert.
In der Verwaltungsratssitzung vom 13.10.2011 wurde die Änderung der §§ 1, 2, 3, 8 und 11 der Satzung beschlossen. Der Gegenstand wurde geändert.
In der Verwaltungsratssitzung vom 10.05.2012 wurde die Änderung der §§ 1 und 3 der Satzung beschlossen.
Die Verwaltungsratssitzung vom 08.05.2013 hat die Änderung der §§ 1 und 3 der Satzung beschlossen.
Der Verwaltungsrat hat am 23.10.2014 die Satzung neu gefasst. Dabei wurden die §§ 1 und 3 geändert.
In der Verwaltungsratssitzung vom 23.04.2015 wurde die Satzung neu gefasst. Dabei wurden die §§ 1 und 3 geändert.
Der Verwaltungsrat hat am 08.10.2015 die Satzung neugefasst. Dabei wurden die §§ 1,3 geändert.
Der Verwaltungsrat hat am 21.04.2016 die Satzung neu gefasst. Dabei wurden die §§ 1,2,3, 11 geändert.
Der Verwaltungsrat hat am 19.04.2018 die Satzung neu gefasst. Dabei wurden die §§ 1 und 3 geändert.
Der Verwaltungsrat hat am 14.12.2018 die Sazung neu gefasst, in Kraft seit 21.12.2018. Dabei wurden die §§ 5 und 7 der Satzung geändert. Der Verwaltungsrat hat am 09.05.2019 die Sazung neu gefasst, in Kraft seit 25.07.2019. Dabei wurden die §§ 1 und 3 der Satzung geändert. Der Verwaltungsrat hat am 14.11.2019 die Sazung neu gefasst, in Kraft seit 30.04.2020. Dabei wurden die §§ 1 und 3 der Satzung geändert.
Der Verwaltungsrat hat am 18.06.2020 die Änderung des § 2 Abs. 2 (Gegenstand des Kommunalunternehmens) der Satzung beschlossen, in Kraft seit 16.07.2020.
Der Verwaltungsrat hat am 26.11.2020 die Satzung neu gefasst, in Kraft seit 25.03.2021. Dabei wurden die §§ 1 und 3 der Satzung geändert.
Der Verwaltungsrat hat am 30.09.2021 die Satzung neu gefasst, in Kraft seit 04.11.2021. Dabei wurden die §§ 1 und 3 der Satzung geändert.
Der Verwaltungsrat hat am 07.04.2022 die Satzung neu gefasst, in Kraft seit 22.09.2022. Dabei wurden die §§ 1 und 3 der Satzung geändert.
Der Verwaltungsrat hat am 04.05.2023 die Satzung neu gefasst, in Kraft seit 05.10.2023. Dabei wurden die §§ 1 und 3 der Satzung geändert.
Freitext
In der Verwaltungsratssitzung vom 16.10.2013 wurde die Änderung der §§ 1und 3 der Satzung beschlossen.