HRA 16264

Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des öffentlichen Rechts

Amtsgericht Augsburg · Bayern

aktuell 15 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Bgm.-Wohlfarth-Straße 78 a, 86343 Königsbrunn

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

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Registerdaten

Sitz
Königsbrunn
Rechtsform
sonstige juristische Person
Letzte Eintragung
28.02.2024
Datenstand
2025-09-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Albert Teichner

Königsbrunn

Vorstand

Petra Haupeltshofer

Königsbrunn

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.

Handelsregister

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Stand 2025-09-27

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Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand geändert, nun: Betrieb und Organisation der Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs. Den Unternehmensträgern wurde nach §§ 88 Abs. 3 ZustV die Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten gemäß § 24 StVG übertragen. Das Kommunalunternehmen hat die Verkehrsüberwachung für seine Unternehmensträger in gleicher Weise wie die Dienststellen der Bayerischen Landespolizei durchzuführen. Dies betrifft a) Verstöße im ruhenden Verkehr, b) die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrszeugen c) Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 88 Abs. 3 ZustV die in unmittelbarem Zusammenhang stehen mit den verkehrsrechtlichen Anordnungen folgender Verkehrszeichen der Anlagen 2 und 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO): - Zeichen 220 (Einbahnstraße) in Verbindung mit Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt), soweit die Verkehrsordnungswidrigkeit durch Radfahrer begangen wird, - Zeichen 237 (Radweg) - Zeichen 239 (Gehweg) - Zeichen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg) - Zeichen 241 (Getrennter Geh- und Radweg) - Zeichen 242.1 und 242.2 (Beginn und Ende eines Fußgängerbereichs) - Zeichen 244.1 und 244.2 (Beginn und Ende einer Fahrradstraße) - Zeichen 325.1 und 325.2 (Beginn und Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs) und Verkehrsordnungswidrigkeiten, die von Radfahrern auf Gehwegen begangen werden sowie die weitere Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG (Bußgeldstelle), soweit die Unternehmsträger die Zuständigkeit nach § 88 Abs. 3 ZustV auch tatsächlich wahrnehmen und übertragen haben. Das Unternehmen führt diese Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis nach Maßgabe der für die Polizei geltenden Vorschriften mit den Rechten, Befugnissen und Pflichten der Träger durch. Das Unternehmen trifft mit der Polizei die hierzu erforderlichen Vereinbarungen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

15
Veränderungen
HRA 16264 HRA 16264: Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des öffentlichen Rechts, Königsbrunn, Bgm.-Wohlfarth-Straße 78 a, 86343 Königsbrunn. Geändert nun: Kommunalunternehmen (A…
HRA 16264: Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des öffentlichen Rechts, Königsbrunn, Bgm.-Wohlfarth-Straße 78 a, 86343 Königsbrunn. Geändert nun: Kommunalunternehmen (Art. 89 BayGO) der Städte, Märkte und Gemeinden Adelsried, Affing, Aletshausen, Altenmünster, Altusried, Aystetten, Babenhausen, Balzhausen, Biberbach, Bobingen, Burgau, Deisenhausen, Diedorf, Dürrlauingen, Ebershausen, Friedberg, Gablingen, Graben, Günzburg, Gundelfingen a.d.Donau, Gundremmingen, Heretsried, Höchstädt a.d.Donau, Horgau, Ichenhausen, Klosterlechfeld, Königsbrunn, Kötz, Krumbach, Langweid a.Lech, Leipheim, Marktoberdorf, Memmingerberg, Neusäß, Oberschönegg, Offingen, Pöttmes, Röfingen, Schwabmünchen, Stadtbergen, Tapfheim, Thierhaupten, Ungerhausen, Ursberg, Wertingen, Wiesenbach und Zusmarshausen. Der Verwaltungsrat hat am 30.09.2021 die Satzung neu gefasst, in Kraft seit 04.11.2021. Dabei wurden die §§ 1 und 3 der Satzung geändert.
Veränderungen
HRA 16264 HRA 16264: Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des öffentlichen Rechts, Königsbrunn, Bgm.-Wohlfarth-Straße 78 a, 86343 Königsbrunn. Geändert nun: Kommunalunternehmen (A…
HRA 16264: Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des öffentlichen Rechts, Königsbrunn, Bgm.-Wohlfarth-Straße 78 a, 86343 Königsbrunn. Geändert nun: Kommunalunternehmen (Art. 89 BayGO) der Städte, Märkte und Gemeinden Adelsried, Affing, Altusried, Aystetten, Babenhausen, Balzhausen, Biberbach, Burgau, Deisenhausen, Diedorf, Dürrlauingen, Ebershausen, Friedberg, Günzburg, Gundelfingen a.d.Donau, Gundremmingen, Heretsried, Höchstädt a.d.Donau, Horgau, Ichenhausen, Klosterlechfeld, Königsbrunn, Kötz, Krumbach, Langweid a.Lech, Leipheim, Marktoberdorf, Memmingerberg, Neusäß, Offingen, Pöttmes, Röfingen, Schwabmünchen, Stadtbergen, Tapfheim, Thierhaupten, Ursberg, Wertingen, und Zusmarshausen. Der Verwaltungsrat hat am 26.11.2020 die Satzung neu gefasst, in Kraft seit 25.03.2021. Dabei wurden die §§ 1 und 3 der Satzung geändert.
Veränderungen
HRA 16264 HRA 16264: Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des öffentlichen Rechts, Königsbrunn, Bgm.-Wohlfarth-Straße 78 a, 86343 Königsbrunn. Der Verwaltungsrat hat am 18.06.2020…
HRA 16264: Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des öffentlichen Rechts, Königsbrunn, Bgm.-Wohlfarth-Straße 78 a, 86343 Königsbrunn. Der Verwaltungsrat hat am 18.06.2020 die Änderung des § 2 Abs. 2 (Gegenstand des Kommunalunternehmens) der Satzung beschlossen, in Kraft seit 16.07.2020.
Veränderungen
HRA 16264 HRA 16264: Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des öffentlichen Rechts, Königsbrunn, Bgm.-Wohlfahrt-Straße 78 a, 86343 Königsbrunn. Geändert, nun: Kommunalunternehmen (…
HRA 16264: Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des öffentlichen Rechts, Königsbrunn, Bgm.-Wohlfahrt-Straße 78 a, 86343 Königsbrunn. Geändert, nun: Kommunalunternehmen (Art. 89 BayGO) der Städte, Märkte und Gemeinden Adelsried, Affing, Altusried, Aystetten, Babenhausen, Balzhausen, Biberbach, Burgau, Deisenhausen, Dürrlauingen, Friedberg, Günzburg, Gundelfingen a.d.Donau, Gundremmingen, Heretsried, Horgau, Ichenhausen, Klosterlechfeld, Königsbrunn, Kötz, Krumbach, Langweid a.Lech, Leipheim, Memmingerberg, Offingen, Pöttmes, Röfingen, Schwabmünchen, Stadtbergen, Tapfheim, Thierhaupten, Ursberg, Wertingen, und Zusmarshausen. Der Verwaltungsrat hat am 14.12.2018 die Sazung neu gefasst, in Kraft seit 21.12.2018. Dabei wurden die §§ 5 und 7 der Satzung geändert. Der Verwaltungsrat hat am 09.05.2019 die Sazung neu gefasst, in Kraft seit 25.07.2019. Dabei wurden die §§ 1 und 3 der Satzung geändert. Der Verwaltungsrat hat am 14.11.2019 die Sazung neu gefasst, in Kraft seit 30.04.2020. Dabei wurden die §§ 1 und 3 der Satzung geändert. Schreibweise von Amts wegen berichtigt: Geschäftsanschrift: Bgm.-Wohlfarth-Straße 78 a, 86343 Königsbrunn.
Veränderungen
HRA 16264 HRA 16264: Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des öffentlichen Rechts, Königsbrunn, Bgm.-Wohlfahrt-Straße 78 a, 86343 Königsbrunn. Geändert, nun: Kommunalunternehmen (…
HRA 16264: Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des öffentlichen Rechts, Königsbrunn, Bgm.-Wohlfahrt-Straße 78 a, 86343 Königsbrunn. Geändert, nun: Kommunalunternehmen (Art. 89 BayGO) der Städte, Märkte und Gemeinden Adelsried, Affing, Altusried, Aystetten, Babenhausen, Balzhausen, Biberbach, Burgau, Deisenhausen, Dürrlauingen, Friedberg, Gundelfingen a.d.Donau, Gundremmingen, Günzburg, Heretsried, Horgau, Ichenhausen, Klosterlechfeld, Königsbrunn, Kötz, Krumbach, Langweid a.Lech, Leipheim, Offingen, Pöttmes, Röfingen, Schwabmünchen, Stadtbergen, Tapfheim, Thierhaupten, Ursberg und Zusmarshausen. Der Verwaltungsrat hat am 19.04.2018 die Satzung neu gefasst. Dabei wurden die §§ 1 und 3 geändert.
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HRA 16264 HRA 16264: Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des öffentlichen Rechts, Königsbrunn, Bgm.-Wohlfahrt-Straße 78 a, 86343 Königsbrunn. Geändert nun: Kommunalunternehmen (A…
HRA 16264: Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des öffentlichen Rechts, Königsbrunn, Bgm.-Wohlfahrt-Straße 78 a, 86343 Königsbrunn. Geändert nun: Kommunalunternehmen (Art. 89 BayGO) der Städte, Märkte und Gemeinden Adelsried, Affing, Altusried, Aystetten, Babenhausen, Balzhausen, Biberbach, Burgau, Deisenhausen, Dürrlauingen, Friedberg, Gundelfingen a.d.Donau, Gundremmingen, Günzburg, Horgau, Ichenhausen, Klosterlechfeld, Königsbrunn, Kötz, Krumbach, Langweid a.Lech, Leipheim, Offingen, Pöttmes, Röfingen, Schwabmünchen, Stadtbergen, Tapfheim, Thierhaupten, Ursberg und Zusmarshausen. Der Verwaltungsrat hat am 08.10.2015 die Satzung neugefasst. Dabei wurden die §§ 1,3 geändert. Der Verwaltungsrat hat am 21.04.2016 die Satzung neu gefasst. Dabei wurden die §§ 1,2,3, 11 geändert. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand geändert, nun: Betrieb und Organisation der Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs. Den Unternehmensträgern wurde nach §§ 88 Abs. 3 ZustV die Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten gemäß § 24 StVG übertragen. Das Kommunalunternehmen hat die Verkehrsüberwachung für seine Unternehmensträger in gleicher Weise wie die Dienststellen der Bayerischen Landespolizei durchzuführen. Dies betrifft a) Verstöße im ruhenden Verkehr, b) die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrszeugen c) Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 88 Abs. 3 ZustV die in unmittelbarem Zusammenhang stehen mit den verkehrsrechtlichen Anordnungen folgender Verkehrszeichen der Anlagen 2 und 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO): - Zeichen 220 (Einbahnstraße) in Verbindung mit Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt), soweit die Verkehrsordnungswidrigkeit durch Radfahrer begangen wird, - Zeichen 237 (Radweg) - Zeichen 239 (Gehweg) - Zeichen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg) - Zeichen 241 (Getrennter Geh- und Radweg) - Zeichen 242.1 und 242.2 (Beginn und Ende eines Fußgängerbereichs) - Zeichen 244.1 und 244.2 (Beginn und Ende einer Fahrradstraße) - Zeichen 325.1 und 325.2 (Beginn und Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs) und Verkehrsordnungswidrigkeiten, die von Radfahrern auf Gehwegen begangen werden sowie die weitere Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG (Bußgeldstelle), soweit die Unternehmsträger die Zuständigkeit nach § 88 Abs. 3 ZustV auch tatsächlich wahrnehmen und übertragen haben. Das Unternehmen führt diese Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis nach Maßgabe der für die Polizei geltenden Vorschriften mit den Rechten, Befugnissen und Pflichten der Träger durch. Das Unternehmen trifft mit der Polizei die hierzu erforderlichen Vereinbarungen.
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HRA 16264 HRA 16264: Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des öffentlichen Rechts, Königsbrunn, Bgm.-Wohlfahrt-Straße 78 a, 86343 Königsbrunn. Geändert, nun: Kommunalunternehmen (…
HRA 16264: Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des öffentlichen Rechts, Königsbrunn, Bgm.-Wohlfahrt-Straße 78 a, 86343 Königsbrunn. Geändert, nun: Kommunalunternehmen (Art. 89 BayGO) der Städte, Märkte und Gemeinden Adelsried, Altusried, Aystetten, Babenhausen, Balzhausen, Biberbach, Burgau, Deisenhausen, Dürrlauingen, Friedberg, Gundelfingen a.d.Donau, Günzburg, Ichenhausen, Klosterlechfeld, Königsbrunn, Kötz, Krumbach, Langweid a.Lech, Leipheim, Offingen, Pöttmes, Röfingen, Schwabmünchen, Stadtbergen, Tapfheim, Thierhaupten und Ursberg. In der Verwaltungsratssitzung vom 23.04.2015 wurde die Satzung neu gefasst. Dabei wurden die §§ 1 und 3 geändert.
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HRA 16264 HRA 16264:Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des öffentlichen Rechts, Königsbrunn, Bgm.-Wohlfahrt-Straße 78 a, 86343 Königsbrunn.Geändert, nun Kommunalunternehmen (Art…
HRA 16264:Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des öffentlichen Rechts, Königsbrunn, Bgm.-Wohlfahrt-Straße 78 a, 86343 Königsbrunn.Geändert, nun Kommunalunternehmen (Art. 89 BayGO) der Städte, Märkte und Gemeinden Adelsried, Altusried, Aystetten, Babenhausen, Balzhausen, Biberbach, Burgau, Deisenhausen, Dürrlauingen, Friedberg, Gundelfingen a. d. Donau, Ichenhausen, Klosterlechfeld, Königsbrunn, Kötz, Krumbach, Langweid a.Lech, Leipheim, Offingen, Pöttmes, Schwabmünchen, Stadtbergen, Tapfheim und Ursberg. Der Verwaltungsrat hat am 23.10.2014 die Satzung neu gefasst. Dabei wurden die §§ 1 und 3 geändert.
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HRA 16264 Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des öffentlichen Rechts, Königsbrunn, Bgm.-Wohlfahrt-Straße 78 a, 86343 Königsbrunn. Geändert, nun: Kommunalunternehmen (Art. 89 Bay…
Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des öffentlichen Rechts, Königsbrunn, Bgm.-Wohlfahrt-Straße 78 a, 86343 Königsbrunn. Geändert, nun: Kommunalunternehmen (Art. 89 BayGO) der Städte, Märkte und Gemeinden Adelsried, Altusried, Aystetten, Babenhausen, Balzhausen, Biberbach, Burgau, Deisenhausen, Dürrlauingen, Friedberg, Ichenhausen, Klosterlechfeld, Königsbrunn, Kötz, Krumbach, Langweid a.Lech, Offingen, Pöttmes, Schwabmünchen, Stadtbergen und Tapfheim.Die Verwaltungsratssitzung vom 16.10.2013 hat die Änderung der §§ 1 und 3 der Satzung beschlossen.
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HRA 16264 Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des öffentlichen Rechts, Königsbrunn, Bgm.-Wohlfahrt-Straße 78 a, 86343 Königsbrunn. Geändert, nun: Kommunalunternehmen (Art. 89 Bay…
Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des öffentlichen Rechts, Königsbrunn, Bgm.-Wohlfahrt-Straße 78 a, 86343 Königsbrunn. Geändert, nun: Kommunalunternehmen (Art. 89 BayGO) der Städte, Märkte und Gemeinden Adelsried, Altusried, Aystetten, Balzhausen, Biberbach, Burgau, Deisenhausen, Dürrlauingen, Friedberg, Ichenhausen, Klosterlechfeld, Königsbrunn, Kötz, Krumbach, Langweid a.Lech, Pöttmes, Schwabmünchen, Stadtbergen und Tapfheim. Die Verwaltungsratssitzung vom 08.05.2013 hat die Änderung der §§ 1 und 3 der Satzung beschlossen.
Veränderungen
HRA 16264 Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des öffentlichen Rechts, Königsbrunn, Bgm.-Wohlfahrt-Straße 78 a, 86343 Königsbrunn. Geändert, nun Kommunalunternehmen (Art. 89 BayG…
Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des öffentlichen Rechts, Königsbrunn, Bgm.-Wohlfahrt-Straße 78 a, 86343 Königsbrunn. Geändert, nun Kommunalunternehmen (Art. 89 BayGO) der Städte, Märkte und Gemeinden Adelsried, Altusried, Aystetten, Balzhausen, Biberbach, Burgau, Deisenhausen, Dürrlauingen, Friedberg, Ichenhausen, Klosterlechfeld, Königsbrunn, Kötz, Krumbach, Langweid a.Lech, Pöttmes, Schwabmünchen und Stadtbergen. In der Verwaltungsratssitzung vom 10.05.2012 wurde die Änderung der §§ 1 und 3 der Satzung beschlossen.
Veränderungen
HRA 16264 Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des öffentlichen Rechts, Königsbrunn, Bgm.-Wohlfahrt-Straße 78 a, 86343 Königsbrunn. Geändert, nun: Kommunalunternehmen (Art. 89 Bay…
Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des öffentlichen Rechts, Königsbrunn, Bgm.-Wohlfahrt-Straße 78 a, 86343 Königsbrunn. Geändert, nun: Kommunalunternehmen (Art. 89 BayGO) der Städte, Märkte und Gemeinden Adelsried, Altusried, Aystetten, Balzhausen, Biberbach, Burgau, Deisenhausen, Dürrlauingen, Friedberg, Ichenhausen, Klosterlechfeld, Königsbrunn, Kötz, Krumbach, Langweid a.Lech und Schwabmünchen. In der Verwaltungsratssitzung vom 13.10.2011 wurde die Änderung der §§ 1, 2, 3, 8 und 11 der Satzung beschlossen. Der Gegenstand wurde geändert. Geschäftsanschrift: Bgm.-Wohlfahrt-Straße 78 a, 86343 Königsbrunn. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Betrieb und Organisation der Überwachung des ruhenden und des fließenden Verkehrs. Den Unternehmensträgern wurde nach § 2 Abs. 3 und 4 ZuVOWiG die Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten gem. § 24 StVG übertragen. Das Kommunalunternehmen hat die Aufgabe für seine Unternehmensträger, in gleicher Weise wie die Dienststellen der Bayerischen Landespolizei, durchzuführen. Dies betrifft a. Verstöße im ruhenden Verkehr, b. Verstöße gegen Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen und c. Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 2 Abs. 3 ZuVOWiG, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Verkehrszeichen 220 (Einbahnstraße) in Verbindung mit Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt), soweit die Verkehrsordnungswidrigkeit durch Radfahrer begangen wird, Zeichen 237 (Radweg), Zeichen 239 (Gehweg), Zeichen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg), Zeichen 241 (Getrennter Geh- und Radweg,) Zeichen 242.1 und 242.2 (Beginn und Ende eines Fußgängerbereichs), Zeichen 244.1 und 244.2 (Beginn und Ende einer Fahrradstraße), Zeichen 325.1 und 325.2 (Beginn und Endes eines verkehrsberuhigten Bereichs) stehen, und Verkehrsordnungswidrigkeiten, die von Radfahrern auf Gehwegen begangen werden, sowie die weitere Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG (Bußgeldstelle), soweit Unternehmensträger die Zuständigkeit nach § 2 Abs. 3 ZuVOWiG auch tatsächlich wahrnehmen und nach Abs. 2 übertragen haben. Das Unternehmen führt diese Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis nach Maßgabe der für die Polizei geltenden Vorschriften mit den Rechten, Befugnissen und Pflichten der Träger durch. Das Unternehrnen trifft mit der Polizei die hierzu erforderlichen Vereinbarungen.
Veränderungen
HRA 16264 Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des öffentlichen Rechts, Königsbrunn (Bgm.-Wohlfahrt-Straße 78 a, 86343 Königsbrunn). Geändert, nun: Kommunalunternehmen (Art. 89 Ba…
Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des öffentlichen Rechts, Königsbrunn (Bgm.-Wohlfahrt-Straße 78 a, 86343 Königsbrunn). Geändert, nun: Kommunalunternehmen (Art. 89 BayGO) der Städte, Märkte und Gemeinden Adelsried, Altusried, Aystetten, Biberbach, Burgau, Deisenhausen, Dürrlauingen, Friedberg, Ichenhausen, Klosterlechfeld, Königsbrunn, Kötz, Krumbach, Langweid a.Lech und Schwabmünchen. In der Verwaltungsratssitzung vom 20.05.2010 wurde die Satzung neu gefasst. Dabei wurden die §§ 2 und 3 geändert.
Veränderungen
HRA 16264 Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des öffentlichen Rechts, Königsbrunn, (Bgm.-Wohlfahrt-Straße 78 a, 86343 Königsbrunn).Geändert, nun: Kommunalunternehmen (Art. 89 Ba…
Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des öffentlichen Rechts, Königsbrunn, (Bgm.-Wohlfahrt-Straße 78 a, 86343 Königsbrunn).Geändert, nun: Kommunalunternehmen (Art. 89 BayGO) der Städte, Märkte und Gemeinden Adelsried, Altusried, Aystetten, Biberbach, Burgau, Deisenhausen, Dürrlauingen, Friedberg, Ichenhausen, Klosterlechfeld, Königsbrunn, Kötz, Krumbach und Schwabmünchen. In der Verwaltungsratssitzung vom 12.11.2008 wurde die Satzung neu gefasst. Dabei wurden die §§ 2 und 3 geändert.
Neueintragungen
HRA 16264 Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des öffentlichen Rechts, Königsbrunn (Bgm.-Wohlfahrt-Straße 78 a, 86343 Königsbrunn). Kommunalunternehmen (Art. 89 BayGO) der Städte…
Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Anstalt des öffentlichen Rechts, Königsbrunn (Bgm.-Wohlfahrt-Straße 78 a, 86343 Königsbrunn). Kommunalunternehmen (Art. 89 BayGO) der Städte, Märkte und Gemeinden Altusried, Aystetten, Biberbach, Burgau, Deisenhausen, Dürrlauingen, Friedberg, Ichenhausen, Klosterlechfeld, Königsbrunn, Krumbach und Schwabmünchen. Satzung vom 25.04.2007. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb und Organisation der Überwachung des ruhenden und des fließenden Verkehrs. Den Unternehmensträgern wurde nach § 2 Abs. 3 und 4 ZuVOWiG die Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten gem. § 24 StVG übertragen. Das Kommunalunternehmen hat die Aufgabe für seine Unternehmensträger, in gleicher Weise wie die Dienststellen der Bayerischen Landespolizei, durchzuführen. Dies betrifft a. Verstöße im ruhenden Verkehr, b. Verstöße gegen Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen und c. Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 2 Abs. 3 ZuVOWiG, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Verkehrszeichen 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg) Zeichen 242/243 (Fußgängerbereiche) Zeichen 325/326 (verkehrsberuhigterBereich) stehen, sowie die weitere Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG (Bußgeldstelle), soweit Unternehmensträger die Zuständigkeit nach § 2 Abs. 3 ZuVOWiG auch tatsächlich wahrnehmen und nach Abs. 2 übertragen haben. Das Unternehmen führt diese Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis nach Maßgabe der für die Polizei geltenden Vorschriften mit den Rechten, Befugnissen und Pflichten der Träger durch. Das Unternehrnen trifft mit der Polizei die hierzu erforderlichen Vereinbarungen. Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Vorstand: Haupeltshofer, Petra, Schwabmünchen, *XX.XX.XXXX; Teichner, Albert, Augsburg, *XX.XX.XXXX.

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