Die Genossenschaft errichtet und bewirtschaftet Kleinwohnungen in eigenem Namen. Sie kann auch die Errichtung von Kleinwohnungen betreuen und fremde Kleinwohnungen verwalten. Die Genossenschaft fördert ihre Mitglieder dadurch, daß sie ihnen gesunde und geeignete Kleinwohnungen zu angemessenen Preisen überläßt. Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf das Gebiet des Kreises Heinsberg.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Helmut Gülpen
Heinsberg
Vorstand
Wolfgang Weiss
Heinsberg
Vorstand
Marion Astrid Nowozin
Wegberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 03.09.1956 zuletzt geändert am 26.08.1994
Die Generalversammlung vom 22.06.2010 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 3 (Mitglieder), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 7 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 8 (Beendigung der Mitgliedschaft im Todesfall), § 9 (Beendigung der Mitgliedschaft durch Auflösung oder Erlöschen einer juristischen Person oder Personenhandelsgesellschaft), § 10 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 11 (Auseinandersetzung), § 12 (Rechte der Mitglieder), § 13 (Wohnliche Versorgung der Mitglieder), § 14 (Überlassung von Wohnungen), § 15 (Pflichten der Mitglieder), § 16 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 17 (Kündigung weiterer Anteile), § 18 (Ausschluss der Nachschusspflicht), § 19 (Organe), § 20 (Vorstand), § 21 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 22 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 23 (Aufsichtsrat), § 24 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 25 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), § 26 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 27 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 28 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 29 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), § 30 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), § 31 (Mitgliederversammlung), § 32 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 33 (Leitung der Mitgliederversammlung), § 34 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 35 (Mehrheitserfordernisse), § 36 (Auskunftsrecht), § 37 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 38 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), § 41 (Verlustdeckung), sowie § 43 (Prüfung) beschlossen. Die §§ 5 (Eintrittsgeld) und 39 (Verzinsung der Geschäftsguthaben) sind entfallen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 09.03.1925 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes GnR 103 Amtsgericht Heinsberg getreten. Freigegeben am 08.11.2002.
Statut Bl. 669 ff Sonderband.
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