Handelsregister · GnR 258

Chronologischer Auszug

Gemeinnütziger Bauverein Heinsberg eG · Amtsgericht Aachen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gemeinnütziger Bauverein Heinsberg
eG

b)
Heinsberg

c)
Die Genossenschaft errichtet und
bewirtschaftet Kleinwohnungen in
eigenem Namen. Sie kann auch die
Errichtung von Kleinwohnungen
betreuen und fremde Kleinwohnungen
verwalten. Die Genossenschaft fördert
ihre Mitglieder dadurch, daß sie ihnen
gesunde und geeignete Kleinwohnungen
zu angemessenen Preisen überläßt. Der
Geschäftsbetrieb der Genossenschaft
erstreckt sich auf das Gebiet des Kreises
Heinsberg.
Keine Nachschusspflicht der
Genossen.
a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.

b)
Vorstand:
Heinrichs, Friedrich, Beamter,
Heinsberg-Straeten
Vorstand:
Gülpen, Helmut, Beamter, Heinsberg
Vorstand:
Weiss, Wolfgang, Kaufmann,
Heinsberg
a)
eingetragene Genossenschaft
Satzung vom 03.09.1956 zuletzt geändert am
26.08.1994
a)
08.11.2002
Knobloch

b)
Tag der ersten Eintragung:
09.03.1925
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an
die Stelle des bisherigen
Registerblattes GnR 103
Amtsgericht Heinsberg
getreten.
Freigegeben am 08.11.2002.

Statut Bl. 669 ff Sonderband.
2a)
Die Generalversammlung vom 22.06.2010 hat
eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und
Gegenstand der Genossenschaft), § 3
(Mitglieder), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), §
6 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 7
(Übertragung des Geschäftsguthabens), § 8
(Beendigung der Mitgliedschaft im Todesfall),
§ 9 (Beendigung der Mitgliedschaft durch
Auflösung oder Erlöschen einer juristischen
Person oder Personenhandelsgesellschaft), §
10 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 11
(Auseinandersetzung), § 12 (Rechte der
Mitglieder), § 13 (Wohnliche Versorgung der
Mitglieder), § 14 (Überlassung von
Wohnungen), § 15 (Pflichten der Mitglieder), §
16 (Geschäftsanteile und
Geschäftsguthaben), § 17 (Kündigung
weiterer Anteile), § 18 (Ausschluss der
Nachschusspflicht), § 19 (Organe), § 20
(Vorstand), § 21 (Leitung und Vertretung der
Genossenschaft), § 22 (Aufgaben und
Pflichten des Vorstandes), § 23 (Aufsichtsrat),
§ 24 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 25
(Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), § 26
(Sitzungen des Aufsichtsrates), § 27
(Gegenstände der gemeinsamen Beratungen
von Vorstand und Aufsichtsrat), § 28
(Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und
Aufsichtsrat), § 29 (Rechtsgeschäfte mit
Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), § 30
(Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), §
31 (Mitgliederversammlung), § 32
(Einberufung der Mitgliederversammlung), §
33 (Leitung der Mitgliederversammlung), § 34
(Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), §
35 (Mehrheitserfordernisse), § 36
(Auskunftsrecht), § 37 (Geschäftsjahr und
Aufstellung des Jahresabschlusses), § 38
(Vorbereitung der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss), § 41 (Verlustdeckung),
sowie § 43 (Prüfung) beschlossen. Die §§ 5
(Eintrittsgeld) und 39 (Verzinsung der
Geschäftsguthaben) sind entfallen.
a)
09.06.2011
Kals
3b)
Bestellt als
Vorstand:
Nowozin, Marion Astrid, Wegberg,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Heinrichs, Friedrich, Beamter,
Heinsberg-Straeten
a)
20.09.2016
Pluntke

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.