(1) Zweck der Genossenschaft ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern (§ 1 Abs. 1 GenG). (2) Gegenstand des Unternehmens ist die gute, sichere und sozial verantwortbare Versorgung mit Wohnraum. (3) Zur Erfüllung des satzungsmäßigen Förderzweckes kann die Genossenschaft Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen und sie kann alle im Bereich der privaten Wohnungs- und Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben und Infrastrukturmaßnahmen übernehmen, sofern und soweit dies jeweils in einem sachlichen Zusammenhang mit der eigenen Versorgung der Mitglieder mit Wohnraum steht. Umfasst von diesen Hilfs- und Nebengeschäften ist etwa die Bereitstellung von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räumen für Gewerbebetriebe, von sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 GenG zulässig. Der Fördergeschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf den Rhein-Sieg-Kreis und die Stadt Bonn. (4) Die Ausdehnung des Fördergeschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 Buchst. g) die Grundsätze. (5) Der Geschäftsbetrieb als Bauträger für Dritte wird innerhalb der Genossenschaft sowie allen Tochterunternehmen der Genossenschaft ausgeschlossen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus höchstens drei Personen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Kay Michael Mastalski
Bottrop
Kay Michael Mastalski ist in seiner Eigenschaft als Vorstandsmitglied der Genossenschaft für Geschäfte mit der Immofin Vertriebs GmbH,Troisdorf vom Verbot der Mehrfachvertretung gemäß § 181 BGB 1. Alternative befreit. Prokurist(in)
Jürgen Schillat
Neuss
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Vorstand
Wolfgang Fuchs
Köln
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 04.01.1919 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.05.2002. Tag der ersten Eintragung: 04.01.1919
Statut Blatt 491 Sonderband
Beschluss Blatt 481ff. Sonderband
Satzung Blatt Sonderband
Beschluss Blatt Sonderband
Beschluss Blatt 505 Sonderband
Satzung Blatt 506 Sonderband
Beschluss Blatt 527 u. 528 Sonderband
Satzung Blatt 530 Sonderband
Satzung
Die außerordenliche Vertreterversammlung vom 09.12.2002 hat eine Änderung des Statuts in § 22 Absatz 5a (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB) beschlossen.
Die außerordentliche Vertreterversammlung vom 09.12.2002 hat eine Änderung des Statuts in § § 24 Abs. 5 Satz 2 ( Aufsichtsrat ) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 23.06.2004 hat eine Änderung des Statuts in § 8 Abs. 1 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 21 Abs. 2 (Vorstand), § 24 Abs. 2 (Aufsichtsrat) und § 32 Abs. 1 (Einberufung der Vertreterversammlung) sowie die Aufhebung des § 13 Abs. 3 g) (Rechte der Mitglieder) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 26.06.2008 hat die Satzung neu gefasst und hierbei insbesondere Änderungen in § 2 Abs. 1 und 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 21 (Vorstand) sowie § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 13.05.2015 hat eine Änderung der Satzung in § 2 unter Ergänzung des Absatzes 5 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 21 Absatz 4 und 6 (Vorstand), § 35 Absatz 1 Buchstaben h), i) und unter Ergänzung um Buchstabe u) (Zuständigkeit der Vertretersammlung) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 25.05.2016 hat Änderungen der Satzung in den §§ 3 (Mitglieder), 7 Abs. 2 (Kündigung der Mitgliedschaft), 11 Abs. 1 (Ausschließung eines Mitgliedes), sowie § 17 Abs. 4 und 6 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 29.05.2019 hat Änderungen der Satzung in der Präambel, in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 3 (Mitglieder), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 10 (Beendigung der Mitgliedschaft durch Auflösung oder Erlöschen einer juristischen Person oder Personenhandelsgesellschaft), § 11 (Ausschluss eines Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 14 (Versorgung der Mitglieder mit Wohnungen), § 15 (Überlassung von Wohnraum), § 16 (Pflichten Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 18 (Kündigung weiterer Anteile), § 19 (Nachschusspflicht in der Insolvenz), § 20 (Organe), § 21 (Vorstand), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 31 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter), § 32 (Vertreterversammlung), § 34 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), § 35 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), § 36 (Mehrheitserfordernisse), § 37 (Auskunftsrecht), § 41 (Gewinnverwendung), § 43 (Bekanntmachungen), § 44 (Prüfung) sowie in § 45 (Auflösug) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 21.08.2020 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 11 (Ausschluss eines Mitgliedes), 21 (Vorstand) und 24 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 12.05.2023 hat eine Änderung der Satzung in § 11 (Ausschluss eines Mitgliedes), § 20 (Organe), § 24 (Aufsichtsrat), § 31 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter), § 33 (Einberufung der Vertreterversammlung), § 43 (Bekanntmachungen), § 44 (Prüfung) sowie die Änderung des § 1 (Wahlvorstand) und § 5 (Wahlbezirke und Wählerlisten) der Wahlordnung zur Vertreterversammlung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.