Handelsregister · GnR 109
Chronologischer Auszug
Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Troisdorf eG · Amtsgericht Siegburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Troisdorf eG b) Troisdorf c) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf den Rhein-Sieg-Kreis. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen, Vorstand und Aufsichtsrat beschliessen gemäss § 28 die Voraussetzungen. | Die Mitglieder haften der Genossenschaft mit den übernommenen Geschäftsanteilen. Sie haben beschränkt auf die Haftsumme Nachschüsse zur Konkursmasse zu leisten. Die Haftsumme beträgt 155,00 EUR. Bei Übernahme weiterer Geschäftsanteile erhöht sich die Hsftsumme auf den Gesamtbetrag der übenommenen Geschäftsanteile (§ 17 der Satzung). Der Geschäftanteil beträgt 155,00 EUR. Die Höchtszahl der Anteile, mit denen sich ein Mitglied beteiligen kann, ist 1000 (§ 17 der Satzung). | a) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Grünter, Helmut, Troisdorf mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand: Zens, Georg, Köln mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand: Butz, Ingrid, Troisdorf, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | a) eingetragene Genossenschaft Satzung vom 29.09.1918 zuletzt geändert am 26.06.2001 b) Bekanntmachungen erfolgen im "Rundblick" für Troisdorf. | a) 10.05.2002 Rohling b) Tag der ersten Eintragung: 04.01.1919 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.05.2002. Tag der ersten Eintragung: 04.01.1919 Statut Blatt 491 Sonderband Beschluss Blatt 481ff. Sonderband | |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstand: Zens, Georg, Köln, *XX.XX.XXXX Vorstand: Holwe, Heino, Troisdorf, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Vorstand: Butz, Ingrid, Troisdorf, *XX.XX.XXXX | a) 09.07.2002 Fissmer | ||||
| 3 | b) Vorstand: Behrisch, Wolfgang, Troisdorf, *XX.XX.XXXX Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis: Vorstand: Grünter, Helmut, Troisdorf, *XX.XX.XXXX Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis: Vorstand: Holwe, Heino, Troisdorf, *XX.XX.XXXX | a) Die außerordenliche Vertreterversammlung vom 09.12.2002 hat eine Änderung des Statuts in § 22 Absatz 5a (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB) beschlossen. | a) 24.02.2003 Fissmer b) Satzung Blatt Sonderband Beschluss Blatt Sonderband | |||
| 4 | a) Die außerordentliche Vertreterversammlung vom 09.12.2002 hat eine Änderung des Statuts in § § 24 Abs. 5 Satz 2 ( Aufsichtsrat ) beschlossen. | a) 21.07.2003 Fissmer b) Beschluss Blatt 505 Sonderband Satzung Blatt 506 Sonderband | ||||
| 5 | b) Vorstand: Lange, Gustav, Neunkirchen- Seelscheid, *XX.XX.XXXX Vorstand: Dr. Wegener, Walter, Troisdorf, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Grünter, Helmut, Troisdorf, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Holwe, Heino, Troisdorf, *XX.XX.XXXX | a) 23.09.2003 Fissmer | ||||
| 6 | a) Die Vertreterversammlung vom 23.06.2004 hat eine Änderung des Statuts in § 8 Abs. 1 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 21 Abs. 2 (Vorstand), § 24 Abs. 2 (Aufsichtsrat) und § 32 Abs. 1 (Einberufung der Vertreterversammlung) sowie die Aufhebung des § 13 Abs. 3 g) (Rechte der Mitglieder) beschlossen. Satzung vom 29.09.1918 zuletzt geändert am 23.06.2004 | a) 27.07.2004 Jüppner b) Beschluss Blatt 527 u. 528 Sonderband Satzung Blatt 530 Sonderband | ||||
| 7 | b) Vorstand: Mastalski, Kay Michael, Bottrop, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Behrisch, Wolfgang, Troisdorf, *XX.XX.XXXX | a) 10.01.2008 Stubbe-Kann | ||||
| 8 | b) Vorstand: Mastalski, Kay Michael, Bottrop, *XX.XX.XXXX Kay Michael Mastalski ist in seiner Eigenschaft als Vorstandsmitglied der Genossenschaft für Geschäfte mit der Immofin Vertriebs GmbH,Troisdorf vom Verbot der Mehrfachvertretung gemäß § 181 BGB 1. Alternative befreit. Nicht mehr Vorstand: Lange, Gustav, Neunkirchen- Seelscheid, *XX.XX.XXXX | a) 16.07.2008 Stubbe-Kann | ||||
| 9 | c) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetriebe, sozial, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig.Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf den Regierungsbezirk Köln. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. | a) Der Vorstand besteht aus höchstens drei Personen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. | a) Die Vertreterversammlung vom 26.06.2008 hat die Satzung neu gefasst und hierbei insbesondere Änderungen in § 2 Abs. 1 und 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 21 (Vorstand) sowie § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) beschlossen. | a) 10.09.2008 Stubbe-Kann | ||
| 10 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Krudewig, Oliver, Siegburg, *XX.XX.XXXX | a) 12.11.2008 Stubbe-Kann | ||||
| 11 | Prokura erloschen: Krudewig, Oliver, Siegburg, *XX.XX.XXXX | a) 10.04.2012 Fissmer | ||||
| 12 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Schillat, Jürgen, Neuss, *XX.XX.XXXX Berg, Daniel, Leverkusen, *XX.XX.XXXX Weischenberg, Matthias, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 23.04.2013 Jüppner | ||||
| 13 | c) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetriebe, sozial, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf den Regierungsbezirk Köln. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Der Geschäftsbetrieb als Bauträger für Dritte wird innerhalb der Genossenschaft sowie allen Tochterunternehmen der Genossenschaft ausgeschlossen. | a) Die Vertreterversammlung vom 13.05.2015 hat eine Änderung der Satzung in § 2 unter Ergänzung des Absatzes 5 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 21 Absatz 4 und 6 (Vorstand), § 35 Absatz 1 Buchstaben h), i) und unter Ergänzung um Buchstabe u) (Zuständigkeit der Vertretersammlung) beschlossen. | a) 23.07.2015 Jüppner | |||
| 14 | a) Die Vertreterversammlung vom 25.05.2016 hat Änderungen der Satzung in den §§ 3 (Mitglieder), 7 Abs. 2 (Kündigung der Mitgliedschaft), 11 Abs. 1 (Ausschließung eines Mitgliedes), sowie § 17 Abs. 4 und 6 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) beschlossen. | a) 04.08.2016 Babucke | ||||
| 15 | Prokura erloschen: Weischenberg, Matthias, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 19.06.2018 Lambertz | ||||
| 16 | c) (1) Zweck der Genossenschaft ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern (§ 1 Abs. 1 GenG). (2) Gegenstand des Unternehmens ist die gute, sichere und sozial verantwortbare Versorgung mit Wohnraum. (3) Zur Erfüllung des satzungsmäßigen Förderzweckes kann die Genossenschaft Bauten in allen Rechtsund Nutzungsformen bewirtschaften, errichte, erwerben, veräußern und betreuen und sie kann alle im Bereich der privaten Wohnungs- du Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben und Infrastrukturmaßnahmen übernehmen, sofern und soweit dies jeweils in einem sachlichen Zusammenhang mit der eigenen Versorgung der Mitglieder im Wohnraum steht. Umfasst von diesen Hilfs- und Nebengeschäften ist etwa die Bereitstellung von Gemeinschaftsanalgen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räumen für Gewerbebetriebe, von sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 GenG zulässig. Der Fördergeschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf den Rhein-Sieg-Kreis und die Stadt Bonn. (4) Die Ausdehnung des Fördergeschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 Buchst. g) die Grundsätze. (5) Der Geschäftsbetrieb als Bauträger für Dritte wird innerhalb der Genossenschaft sowie allen Tochterunternehmen der Genossenschaft ausgeschlossen. | Lfd. Nr. 1, Spalte 3 von Amts wegen berichtigt: Die Mitglieder haften der Genossenschaft mit den übernommenen Geschäftsanteilen. Sie haben beschränkt auf den Gesamtbetrag der Geschäftsanteile zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Nachschüsse zur Insolvenzmasse zu leisten. Der Geschäftanteil (Pflichtanteil) beträgt 155,00 EUR. Jedes Mitglied kann sich mit höchstens 10 Geschäftsanteilen beteiligen (§ 17 der Satzung). | a) Die Vertreterversammlung vom 29.05.2019 hat Änderungen der Satzung in der Präambel, in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 3 (Mitglieder), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 10 (Beendigung der Mitgliedschaft durch Auflösung oder Erlöschen einer juristischen Person oder Personenhandelsgesellschaft), § 11 (Ausschluss eines Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 14 (Versorgung der Mitglieder mit Wohnungen), § 15 (Überlassung von Wohnraum), § 16 (Pflichten Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 18 (Kündigung weiterer Anteile), § 19 (Nachschusspflicht in der Insolvenz), § 20 (Organe), § 21 (Vorstand), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 31 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter), § 32 (Vertreterversammlung), § 34 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), § 35 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), § 36 (Mehrheitserfordernisse), § 37 (Auskunftsrecht), § 41 (Gewinnverwendung), § 43 (Bekanntmachungen), § 44 (Prüfung) sowie in § 45 (Auflösug) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 03.09.2019 Feld | ||
| 17 | c) Lfd. Nr. 16, Spalte 2 c) von Amts wegen berichtigt: (1) Zweck der Genossenschaft ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern (§ 1 Abs. 1 GenG). (2) Gegenstand des Unternehmens ist die gute, sichere und sozial verantwortbare Versorgung mit Wohnraum. (3) Zur Erfüllung des satzungsmäßigen Förderzweckes kann die Genossenschaft Bauten in allen Rechtsund Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen und sie kann alle im Bereich der privaten Wohnungs- und Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben und Infrastrukturmaßnahmen übernehmen, sofern und soweit dies jeweils in einem sachlichen Zusammenhang mit der eigenen Versorgung der Mitglieder mit Wohnraum steht. Umfasst von diesen Hilfs- und Nebengeschäften ist etwa die Bereitstellung von Gemeinschaftsanalgen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räumen für Gewerbebetriebe, von sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 GenG zulässig. Der Fördergeschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf den Rhein-Sieg-Kreis und die Stadt Bonn. (4) Die Ausdehnung des Fördergeschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 Buchst. g) die Grundsätze. (5) Der Geschäftsbetrieb als Bauträger für Dritte wird innerhalb der Genossenschaft sowie allen Tochterunternehmen der Genossenschaft ausgeschlossen. | a) 10.09.2019 Hennes | ||||
| 18 | c) Lfd. Nr. 17, Spalte 2 c) von Amts wegen berichtigt: (1) Zweck der Genossenschaft ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern (§ 1 Abs. 1 GenG). (2) Gegenstand des Unternehmens ist die gute, sichere und sozial verantwortbare Versorgung mit Wohnraum. (3) Zur Erfüllung des satzungsmäßigen Förderzweckes kann die Genossenschaft Bauten in allen Rechtsund Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen und sie kann alle im Bereich der privaten Wohnungs- und Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben und Infrastrukturmaßnahmen übernehmen, sofern und soweit dies jeweils in einem sachlichen Zusammenhang mit der eigenen Versorgung der Mitglieder mit Wohnraum steht. Umfasst von diesen Hilfs- und Nebengeschäften ist etwa die Bereitstellung von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räumen für Gewerbebetriebe, von sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 GenG zulässig. Der Fördergeschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf den Rhein-Sieg-Kreis und die Stadt Bonn. (4) Die Ausdehnung des Fördergeschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 Buchst. g) die Grundsätze. (5) Der Geschäftsbetrieb als Bauträger für Dritte wird innerhalb der Genossenschaft sowie allen Tochterunternehmen der Genossenschaft ausgeschlossen. | a) 16.10.2019 Hennes | ||||
| 19 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Nach Änderung des Wohnortes nunmehr Berg, Daniel, Frechen, *XX.XX.XXXX | a) 12.02.2020 Hennes | ||||
| 20 | a) Die Vertreterversammlung vom 21.08.2020 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 11 (Ausschluss eines Mitgliedes), 21 (Vorstand) und 24 (Aufsichtsrat) beschlossen. | a) 24.09.2020 Hennes | ||||
| 21 | b) Vorstand: Fuchs, Wolfgang, Köln, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Dr. Wegener, Walter, Troisdorf, *XX.XX.XXXX | a) 11.01.2021 Börsch | ||||
| 22 | a) Die Vertreterversammlung vom 12.05.2023 hat eine Änderung der Satzung in § 11 (Ausschluss eines Mitgliedes), § 20 (Organe), § 24 (Aufsichtsrat), § 31 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter), § 33 (Einberufung der Vertreterversammlung), § 43 (Bekanntmachungen), § 44 (Prüfung) sowie die Änderung des § 1 (Wahlvorstand) und § 5 (Wahlbezirke und Wählerlisten) der Wahlordnung zur Vertreterversammlung beschlossen. | a) 23.06.2023 Hennes | ||||
| 23 | Prokura erloschen: Berg, Daniel, Frechen, *XX.XX.XXXX | a) 07.02.2024 Börsch |
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