Handelsregister · GnR 109

Chronologischer Auszug

Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Troisdorf eG · Amtsgericht Siegburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gemeinnützige
Wohnungsbaugenossenschaft Troisdorf
eG

b)
Troisdorf

c)
Zweck der Genossenschaft ist vorrangig
eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung
(gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder
der Genossenschaft. Die
Genossenschaft kann Bauten in allen
Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben und
betreuen. Sie kann alle im Bereich der
Wohnungswirtschaft des Städtebaus und
der Infrastruktur anfallenden Aufgaben
übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind zulässig. Der
Geschäftsbetrieb der Genossenschaft
erstreckt sich auf den Rhein-Sieg-Kreis.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes
auf Nichtmitglieder ist zugelassen,
Vorstand und Aufsichtsrat beschliessen
gemäss § 28 die Voraussetzungen.
Die Mitglieder haften der
Genossenschaft mit den
übernommenen
Geschäftsanteilen. Sie haben
beschränkt auf die Haftsumme
Nachschüsse zur Konkursmasse
zu leisten. Die Haftsumme
beträgt 155,00 EUR. Bei
Übernahme weiterer
Geschäftsanteile erhöht sich die
Hsftsumme auf den
Gesamtbetrag der
übenommenen Geschäftsanteile
(§ 17 der Satzung). Der
Geschäftanteil beträgt 155,00
EUR. Die Höchtszahl der Anteile,
mit denen sich ein Mitglied
beteiligen kann, ist 1000 (§ 17
der Satzung).
a)
Der Vorstand besteht aus mindestens
zwei Personen. Die Genossenschaft
wird durch zwei Vorstandsmitglieder
oder durch ein Vorstandsmitglied
gemeinsam mit einem Prokuristen
vertreten.

b)
Vorstand:
Grünter, Helmut, Troisdorf
mit der Befugnis im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen
Vorstand:
Zens, Georg, Köln
mit der Befugnis im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen
Vorstand:
Butz, Ingrid, Troisdorf, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen
a)
eingetragene Genossenschaft
Satzung vom 29.09.1918 zuletzt geändert am
26.06.2001

b)
Bekanntmachungen erfolgen im "Rundblick"
für Troisdorf.
a)
10.05.2002
Rohling

b)
Tag der ersten Eintragung:
04.01.1919
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
10.05.2002.
Tag der ersten Eintragung:
04.01.1919
Statut Blatt 491 Sonderband
Beschluss Blatt 481ff.
Sonderband
2b)
Nicht mehr
Vorstand:
Zens, Georg, Köln, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Holwe, Heino, Troisdorf, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis im Namen der
Genossenschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.

Nicht mehr
Vorstand:
Butz, Ingrid, Troisdorf, *XX.XX.XXXX
a)
09.07.2002
Fissmer
3b)
Vorstand:
Behrisch, Wolfgang, Troisdorf,
*XX.XX.XXXX
Nach Änderung der besonderen
Vertretungsbefugnis:
Vorstand:
Grünter, Helmut, Troisdorf,
*XX.XX.XXXX
Nach Änderung der besonderen
Vertretungsbefugnis:
Vorstand:
Holwe, Heino, Troisdorf, *XX.XX.XXXX
a)
Die außerordenliche Vertreterversammlung
vom 09.12.2002 hat eine Änderung des
Statuts in § 22 Absatz 5a (Befreiung von den
Beschränkungen des § 181 BGB)
beschlossen.
a)
24.02.2003
Fissmer

b)
Satzung Blatt Sonderband
Beschluss Blatt Sonderband
4a)
Die außerordentliche Vertreterversammlung
vom 09.12.2002 hat eine Änderung des
Statuts in § § 24 Abs. 5 Satz 2 ( Aufsichtsrat )
beschlossen.
a)
21.07.2003
Fissmer

b)
Beschluss Blatt 505
Sonderband
Satzung Blatt 506
Sonderband
5b)
Vorstand:
Lange, Gustav, Neunkirchen-
Seelscheid, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Dr. Wegener, Walter, Troisdorf,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Grünter, Helmut, Troisdorf,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Holwe, Heino, Troisdorf, *XX.XX.XXXX
a)
23.09.2003
Fissmer
6a)
Die Vertreterversammlung vom 23.06.2004
hat eine Änderung des Statuts in § 8 Abs. 1
(Übertragung des Geschäftsguthabens), § 21
Abs. 2 (Vorstand), § 24 Abs. 2 (Aufsichtsrat)
und § 32 Abs. 1 (Einberufung der
Vertreterversammlung) sowie die Aufhebung
des § 13 Abs. 3 g) (Rechte der Mitglieder)
beschlossen.
Satzung vom 29.09.1918
zuletzt geändert am 23.06.2004
a)
27.07.2004
Jüppner

b)
Beschluss Blatt 527 u. 528
Sonderband
Satzung Blatt 530
Sonderband
7b)
Vorstand:
Mastalski, Kay Michael, Bottrop,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Behrisch, Wolfgang, Troisdorf,
*XX.XX.XXXX
a)
10.01.2008
Stubbe-Kann
8b)
Vorstand:
Mastalski, Kay Michael, Bottrop,
*XX.XX.XXXX
Kay Michael Mastalski ist in seiner
Eigenschaft als Vorstandsmitglied der
Genossenschaft für Geschäfte mit der
Immofin Vertriebs GmbH,Troisdorf
vom Verbot der Mehrfachvertretung
gemäß § 181 BGB 1. Alternative
befreit.

Nicht mehr
Vorstand:
Lange, Gustav, Neunkirchen-
Seelscheid, *XX.XX.XXXX
a)
16.07.2008
Stubbe-Kann
9c)
Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
veräußern und betreuen; sie kann alle im
Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbetriebe, sozial, wirtschaftliche
und kulturelle Einrichtungen und
Dienstleistungen. Beteiligungen sind
zulässig.Der Geschäftsbetrieb der
Genossenschaft erstreckt sich auf den
Regierungsbezirk Köln. Die Ausdehnung
des Geschäftsbetriebes auf
Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand
und Aufsichtsrat beschließen gemäß §
28 die Voraussetzungen.
a)
Der Vorstand besteht aus höchstens
drei Personen. Die Genossenschaft
wird durch zwei Vorstandsmitglieder
oder durch ein Vorstandsmitglied
gemeinsam mit einem Prokuristen
vertreten.
a)
Die Vertreterversammlung vom 26.06.2008
hat die Satzung neu gefasst und hierbei
insbesondere Änderungen in § 2 Abs. 1 und 2
(Zweck und Gegenstand der
Genossenschaft), § 17 (Geschäftsanteile und
Geschäftsguthaben), § 21 (Vorstand) sowie §
22 (Leitung und Vertretung der
Genossenschaft) beschlossen.
a)
10.09.2008
Stubbe-Kann
10Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Krudewig, Oliver, Siegburg, *XX.XX.XXXX
a)
12.11.2008
Stubbe-Kann
11Prokura erloschen:
Krudewig, Oliver, Siegburg, *XX.XX.XXXX
a)
10.04.2012
Fissmer
12Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Schillat, Jürgen, Neuss, *XX.XX.XXXX
Berg, Daniel, Leverkusen, *XX.XX.XXXX
Weischenberg, Matthias, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
23.04.2013
Jüppner
13c)
Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
veräußern und betreuen; sie kann alle im
Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen,
Läden und Räume für Gewerbetriebe,
sozial, wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind zulässig. Der
Geschäftsbetrieb der Genossenschaft
erstreckt sich auf den Regierungsbezirk
Köln. Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen; Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die
Voraussetzungen. Der Geschäftsbetrieb
als Bauträger für Dritte wird innerhalb der
Genossenschaft sowie allen
Tochterunternehmen der
Genossenschaft ausgeschlossen.
a)
Die Vertreterversammlung vom 13.05.2015
hat eine Änderung der Satzung in § 2 unter
Ergänzung des Absatzes 5 (Zweck und
Gegenstand der Genossenschaft), § 21
Absatz 4 und 6 (Vorstand), § 35 Absatz 1
Buchstaben h), i) und unter Ergänzung um
Buchstabe u) (Zuständigkeit der
Vertretersammlung) beschlossen.
a)
23.07.2015
Jüppner
14a)
Die Vertreterversammlung vom 25.05.2016
hat Änderungen der Satzung in den §§ 3
(Mitglieder), 7 Abs. 2 (Kündigung der
Mitgliedschaft), 11 Abs. 1 (Ausschließung
eines Mitgliedes), sowie § 17 Abs. 4 und 6
(Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben)
beschlossen.
a)
04.08.2016
Babucke
15Prokura erloschen:
Weischenberg, Matthias, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
19.06.2018
Lambertz
16c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist, den
Erwerb oder die Wirtschaft ihrer
Mitglieder oder deren soziale oder
kulturelle Belange durch
gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu
fördern (§ 1 Abs. 1 GenG).
(2) Gegenstand des Unternehmens ist
die gute, sichere und sozial
verantwortbare Versorgung mit
Wohnraum.
(3) Zur Erfüllung des satzungsmäßigen
Förderzweckes kann die
Genossenschaft Bauten in allen Rechtsund Nutzungsformen bewirtschaften,
errichte, erwerben, veräußern und
betreuen und sie kann alle im Bereich
der privaten Wohnungs- du
Immobilienwirtschaft anfallenden
Aufgaben und Infrastrukturmaßnahmen
übernehmen, sofern und soweit dies
jeweils in einem sachlichen
Zusammenhang mit der eigenen
Versorgung der Mitglieder im Wohnraum
steht. Umfasst von diesen Hilfs- und
Nebengeschäften ist etwa die
Bereitstellung von
Gemeinschaftsanalgen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räumen
für Gewerbebetriebe, von sozialen,
wirtschaftlichen und kulturellen
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind nach Maßgabe von §
1 Abs. 2 GenG zulässig. Der
Fördergeschäftsbetrieb der
Genossenschaft erstreckt sich auf den
Rhein-Sieg-Kreis und die Stadt Bonn.
(4) Die Ausdehnung des
Fördergeschäftsbetriebes auf
Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand
und Aufsichtsrat beschließen gemäß §
28 Buchst. g) die Grundsätze.
(5) Der Geschäftsbetrieb als Bauträger
für Dritte wird innerhalb der
Genossenschaft sowie allen
Tochterunternehmen der
Genossenschaft ausgeschlossen.
Lfd. Nr. 1, Spalte 3 von Amts
wegen berichtigt:
Die Mitglieder haften der
Genossenschaft mit den
übernommenen
Geschäftsanteilen. Sie haben
beschränkt auf den
Gesamtbetrag der
Geschäftsanteile zum Zeitpunkt
der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens
Nachschüsse zur
Insolvenzmasse zu leisten. Der
Geschäftanteil (Pflichtanteil)
beträgt 155,00 EUR. Jedes
Mitglied kann sich mit höchstens
10 Geschäftsanteilen beteiligen
(§ 17 der Satzung).
a)
Die Vertreterversammlung vom 29.05.2019
hat Änderungen der Satzung in der Präambel,
in § 2 (Zweck und Gegenstand der
Genossenschaft), § 3 (Mitglieder), § 4 (Erwerb
der Mitgliedschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 6
(Beendigung der Mitgliedschaft), § 7
(Kündigung der Mitgliedschaft), § 8
(Übertragung des Geschäftsguthabens), § 10
(Beendigung der Mitgliedschaft durch
Auflösung oder Erlöschen einer juristischen
Person oder Personenhandelsgesellschaft), §
11 (Ausschluss eines Mitgliedes), § 12
(Auseinandersetzung), § 13 (Rechte und
Pflichten der Mitglieder), § 14 (Versorgung der
Mitglieder mit Wohnungen), § 15
(Überlassung von Wohnraum), § 16 (Pflichten
Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und
Geschäftsguthaben), § 18 (Kündigung
weiterer Anteile), § 19 (Nachschusspflicht in
der Insolvenz), § 20 (Organe), § 21
(Vorstand), § 23 (Aufgaben und Pflichten des
Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25
(Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), §
26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), §
28 (Gegenstände der gemeinsamen
Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), §
31 (Zusammensetzung der
Vertreterversammlung und Wahl der
Vertreter), § 32 (Vertreterversammlung), § 34
(Leitung der Vertreterversammlung und
Beschlussfassung), § 35 (Zuständigkeit der
Vertreterversammlung), § 36
(Mehrheitserfordernisse), § 37
(Auskunftsrecht), § 41 (Gewinnverwendung),
§ 43 (Bekanntmachungen), § 44 (Prüfung)
sowie in § 45 (Auflösug) und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes
beschlossen.
a)
03.09.2019
Feld
17c)
Lfd. Nr. 16, Spalte 2 c) von Amts wegen
berichtigt:
(1) Zweck der Genossenschaft ist, den
Erwerb oder die Wirtschaft ihrer
Mitglieder oder deren soziale oder
kulturelle Belange durch
gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu
fördern (§ 1 Abs. 1 GenG).
(2) Gegenstand des Unternehmens ist
die gute, sichere und sozial
verantwortbare Versorgung mit
Wohnraum.
(3) Zur Erfüllung des satzungsmäßigen
Förderzweckes kann die
Genossenschaft Bauten in allen Rechtsund Nutzungsformen bewirtschaften,
errichten, erwerben, veräußern und
betreuen und sie kann alle im Bereich
der privaten Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft anfallenden
Aufgaben und Infrastrukturmaßnahmen
übernehmen, sofern und soweit dies
jeweils in einem sachlichen
Zusammenhang mit der eigenen
Versorgung der Mitglieder mit
Wohnraum steht. Umfasst von diesen
Hilfs- und Nebengeschäften ist etwa die
Bereitstellung von
Gemeinschaftsanalgen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räumen
für Gewerbebetriebe, von sozialen,
wirtschaftlichen und kulturellen
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind nach Maßgabe von §
1 Abs. 2 GenG zulässig. Der
Fördergeschäftsbetrieb der
Genossenschaft erstreckt sich auf den
Rhein-Sieg-Kreis und die Stadt Bonn.
(4) Die Ausdehnung des
Fördergeschäftsbetriebes auf
Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand
und Aufsichtsrat beschließen gemäß §
28 Buchst. g) die Grundsätze.
(5) Der Geschäftsbetrieb als Bauträger
für Dritte wird innerhalb der
Genossenschaft sowie allen
Tochterunternehmen der
Genossenschaft ausgeschlossen.
a)
10.09.2019
Hennes
18c)
Lfd. Nr. 17, Spalte 2 c) von Amts wegen
berichtigt:
(1) Zweck der Genossenschaft ist, den
Erwerb oder die Wirtschaft ihrer
Mitglieder oder deren soziale oder
kulturelle Belange durch
gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu
fördern (§ 1 Abs. 1 GenG).
(2) Gegenstand des Unternehmens ist
die gute, sichere und sozial
verantwortbare Versorgung mit
Wohnraum.
(3) Zur Erfüllung des satzungsmäßigen
Förderzweckes kann die
Genossenschaft Bauten in allen Rechtsund Nutzungsformen bewirtschaften,
errichten, erwerben, veräußern und
betreuen und sie kann alle im Bereich
der privaten Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft anfallenden
Aufgaben und Infrastrukturmaßnahmen
übernehmen, sofern und soweit dies
jeweils in einem sachlichen
Zusammenhang mit der eigenen
Versorgung der Mitglieder mit
Wohnraum steht. Umfasst von diesen
Hilfs- und Nebengeschäften ist etwa die
Bereitstellung von
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räumen
für Gewerbebetriebe, von sozialen,
wirtschaftlichen und kulturellen
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind nach Maßgabe von §
1 Abs. 2 GenG zulässig. Der
Fördergeschäftsbetrieb der
Genossenschaft erstreckt sich auf den
Rhein-Sieg-Kreis und die Stadt Bonn.
(4) Die Ausdehnung des
Fördergeschäftsbetriebes auf
Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand
und Aufsichtsrat beschließen gemäß §
28 Buchst. g) die Grundsätze.
(5) Der Geschäftsbetrieb als Bauträger
für Dritte wird innerhalb der
Genossenschaft sowie allen
Tochterunternehmen der
Genossenschaft ausgeschlossen.
a)
16.10.2019
Hennes
19Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Nach Änderung des Wohnortes nunmehr
Berg, Daniel, Frechen, *XX.XX.XXXX
a)
12.02.2020
Hennes
20a)
Die Vertreterversammlung vom 21.08.2020
hat eine Änderung der Satzung in den §§ 11
(Ausschluss eines Mitgliedes), 21 (Vorstand)
und 24 (Aufsichtsrat) beschlossen.
a)
24.09.2020
Hennes
21b)
Vorstand:
Fuchs, Wolfgang, Köln, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Dr. Wegener, Walter, Troisdorf,
*XX.XX.XXXX
a)
11.01.2021
Börsch
22a)
Die Vertreterversammlung vom 12.05.2023
hat eine Änderung der Satzung in § 11
(Ausschluss eines Mitgliedes), § 20 (Organe),
§ 24 (Aufsichtsrat), § 31 (Zusammensetzung
der Vertreterversammlung und Wahl der
Vertreter), § 33 (Einberufung der
Vertreterversammlung), § 43
(Bekanntmachungen), § 44 (Prüfung) sowie
die Änderung des § 1 (Wahlvorstand) und § 5
(Wahlbezirke und Wählerlisten) der
Wahlordnung zur Vertreterversammlung
beschlossen.
a)
23.06.2023
Hennes
23Prokura erloschen:
Berg, Daniel, Frechen, *XX.XX.XXXX
a)
07.02.2024
Börsch

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.