Handelsregister · HRB 92161
Chronologischer Auszug
Gemeinnützige Heimbetriebsgesellschaft des Arbeiter-Samariter-Bundes mbH · Amtsgericht Saarbrücken
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Gemeinnützige Heimbetriebsgesellschaft des Arbeiter-Samariter-Bundes mbH b) Neunkirchen c) Die Errichtung, Unterhaltung und der Betrieb von sozialen Einrichtungen sowie die Wahrnehmung aller Aufgaben auf dem Gebiet der freien Wohlfahrtspflege. Die Gesellschaft dient ausschließlich, selbst los und unmittelbar gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter und die Mitglieder des Arbeiter-Samariter-Bundes dürfen über ihre Gewinnanteile, die wiederum für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden sind, hinaus keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten; ausgenommen hiervon ist die angemessene Erstattung von Aufwendungen, die Personen durch die Wahrnehmung der satzungsgemäßen Aufgaben des Arbeiter-Samariterbundes entstehen. Für solche Tätigkeiten können angemessene Aufwandsentschädigungen, auch pauschal, gewährt werden. Die Gesellschaft darf keine Personen durch Ausgaben, die ihrem Zweck fremd sind, oder durch unverhältmsmäßig hohe Vergütungen begünstigen. Die Gesellschaft kann ihre Mittel, Arbeitskräfte, Räume und Einrichtungen für die in Abs. 2 genannten steuerbegünstigten Zwecke allen Gliederungen des Arbeiter-Samariter- Bundes Saarbrücken zur Verfügung stellen. | 200.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Biehl-Reinshagen, Gabriele, Neunkirchen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 05.08.1994 zuletzt geändert am 04.12.2000 | a) 20.01.2004 Gerstner b) Tag der ersten Eintragung: 19.04.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | b) Illingen | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Biehl-Reinshagen, Gabriele, Neunkirchen Bestellt zum Geschäftsführer: Roth, Bernhard, Homburg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 09.06.2004 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs.2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Illingen beschlossen. | a) 22.06.2004 Lorscheider b) GesVertrag Bl.201 SB | ||
| 3 | c) Die Errichtung, Unterhaltung und der Betrieb von sozialen Einrichtungen sowie die Wahrnehmung aller Aufgaben auf dem Gebiet der freien Wohlfahrtspflege. Die Gesellschaft dient ausschließlich, selbstlos und unmittelbar gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter und die Mitglieder des Arbeiter-Samariter-Bundes dürfen über ihre Gewinnanteile, die wiederum für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden sind, hinaus keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten; ausgenommen hiervon ist die angemessene Erstattung von Aufwendungen, die Personen durch die Wahrnehmung der satzungsgemäßen Aufgaben des Arbeiter-Samariterbundes entstehen. Für solche Tätigkeiten können angemessene Aufwandsentschädigungen, auch pauschal, gewährt werden. Die Gesellschaft darf keine Personen durch Ausgaben, die ihrem Zweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Die Gesellschaft kann Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke durch ASB- Gliederungen beschaffen. Sie kann ihre Mittel, Räume und Einrichtungen für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke durch ASB-Gliederungen zur Verfügung stellen. Beides steht unter dem Vorbehalt, dass die Mittel nicht vorrangig für eigene steuerbegünstigte Zwecke eingesetzt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, sofern dies mit § 2 Abs. 2 in Übereinstimmung zu bringen ist. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs.4 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen, ferner wurde eine Änderung in den §§ 6 (Geschäftsführer), 7 (Geschäftsführung), 11 (Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats) beschlossen, hinter § 17 ein neuer § 18 (Anerkennung der Bundesrichtlinien und Satzungen) eingefügt und der bisherige § 18 als § 19 beziffert. | a) 27.07.2005 Lorscheider b) Gesellschaftsvertrag Bl. 227 ff. SB | |||
| 4 | c) Die Errichtung, Unterhaltung und der Betrieb von sozialen Einrichtungen sowie die Wahrnehmung aller Aufgaben auf dem Gebiet der freien Wohlfahrtspflege. Die Gesellschaft dient ausschließlich, selbstlos und unmittelbar gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter und die Mitglieder des Arbeiter-Samariter-Bundes dürfen über ihre Gewinnanteile, die wiederum für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden sind, hinaus keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten; ausgenommen hiervon ist die angemessene Erstattung von Aufwendungen, die Personen durch die Wahrnehmung der satzungsgemäßen Aufgaben des Arbeiter-Samariterbundes entstehen. Für solche Tätigkeiten können angemessene Aufwandsentschädigungen, auch pauschal, gewährt werden. Die Gesellschaft darf keine Personen durch Ausgaben, die ihrem Zweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Die Gesellschaft kann Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke durch ASB- Gliederungen beschaffen. Sie kann ihre Mittel, Räume und Einrichtungen für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke durch ASB-Gliederungen zur Verfügung stellen. Beides steht unter dem Vorbehalt, dass die Mittel nicht vorrangig für eigene steuerbegünstigte Zwecke eingesetzt werden. | a) 27.07.2005 Lorscheider b) Zu lfd. Nr. 3 Sp.2, Eintragung vom 27.07.2005, entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen berichtigend eingetragen. | ||||
| 5 | b) Geschäftsanschrift: Poststraße 7, 66557 Illingen | a) Die Gesellschafterversammlung vom 30.04.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 8 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats) und 19 Abs. 1 (Bekanntmachungen) beschlossen. | a) 05.05.2009 Lorscheider | |||
| 6 | c) 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Der Zweck der Gesellschaft - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege,- die Förderung der Jugend- und Altenhilfe - die Förderung von Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe,- die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege(§ 23 der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, - die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, - die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung, - die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. 3. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand des Unternehmens die Errichtung, Unterhaltung und der Betrieb von sozialen Einrichtungen sowie die Wahrnehmung aller Aufgaben auf dem Gebiet der freien Wohlfahrtspflege. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 5. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. 6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.7. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, - zu untereinander gleichen Teilen an die örtlichen und regionalen Gliederungen im Arbeiter- Samariter-Bund Landesverband Saarland e.V. soweit diese in der Rechtsform des eingetragenen Vereins oder des nicht rechtfähigen Vereins körperschaftlich organisiert sind, ersatzweise, - an den Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. mit dem Sitz in Köln, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln unter VR 6081, wiederum ersatzweise - an den Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (DPWV) Rheinland Pfalz/Saarland e.V mit dem Sitz in Saarbrücken, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter VR 2490, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden haben. 8. Die Gesellschaft kann ihre Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke durch ASB-Gliederungen beschaffen. Sie kann ihre Mittel, Räume und Einrichtungen für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke durch ASB- Gliederungen zur Verfügung stellen. Beides steht unter dem Vorbehalt, dass die Mitel nicht vorrangig für eigene steuerbegünstigte Zwecke eingesetzt werden. 9. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, sofern dies mit § 2 Abs.1 in Übereinstimmung zu bringen ist. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 15 (Rücklagen, Gewinnverwendung und Verlustdeckung), 16 (Auflösung und Abwicklung der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 06.07.2010 Dörr | |||
| 7 | Einzelprokura: Glöckner, Peter, Saarbrücken, *XX.XX.XXXX | a) 15.12.2011 Sprau | ||||
| 8 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 10.10.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Beschlussfassung des Aufsichtsrates) beschlossen. | a) 18.10.2013 Dörr | ||||
| 9 | c) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung von Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung, die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. 3. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand des Unternehmens die Errichtung, Unterhaltung und der Betrieb von sozialen Einrichtungen sowie die Wahrnehmung aller Aufgaben auf dem Gebiet der freien Wohlfahrtspflege. Die Gesellschaft ist berechtigt, in den sozialen Einrichtungen Cafeterien zu betreiben, welche der Verpflegung der Bewohner dienen und der Allgemeinheit zugänglich sind. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 20.11.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens, Gesellschaftszweck, Steuerbegünstigung) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 04.12.2018 Nauhauser | |||
| 10 | b) Nach Änderung der konkreten Vertretungsregelung, nun: Geschäftsführer: Roth, Bernhard, Homburg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 12.01.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 6 (Geschäftsführer), 10 (Beschlussfassung des Aufsichtsrats) beschlossen. | a) 21.03.2022 Nauhauser | |||
| 11 | Prokura erloschen: Glöckler, Peter, Illingen, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Glöckner, Peter, Schulzendorf, *XX.XX.XXXX | a) 08.03.2024 Leblang |
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