Die Versorgung im Gemeindegebiet mit Frischwasser sowie mit Wasser für öffentliche Zwecke, die Sicherstellung der Entsorgung der Abwässer im Gemeindegebiet und die Erzeugung von Strom aus regenerativer Energie zur Einspeisung in das öffentliche Energieversorgungsnetz. Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden und ihn wirtschaftlich berührenden Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Betriebsleitung besteht aus einem/r technischen und einem/r kaufmännischen Betriebsleiter/in. Die Betriebsleitung vertritt die Gemeinde in den Angelegenheiten des Eigenbetriebes, die nach den Bestimmungen dieser Satzung nicht der Entscheidung der Gemeindevertretung obliegen. Besteht die Betriebsleitung aus mehreren Mitgliedern, so vertreten diese gemeinschaftlich den Eigenbetrieb. Die Vertretung erfolgt durch eine/n vom Gemeindevorstand besonders hierfür bestellte/n Stellvertreter/in. Erklärungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebes, durch die die Gemeinde verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform; im Rahmen der laufenden Betriebsführung werden sie von der Betriebsleitung abgegeben. Im übrigen sind sie nur rechtsverbindlich, wenn sie vom Bürgermeister/in oder seinem/r allgemeinen Vertreter/in sowie von einem weiteren Mitglied des Gemeindevorstandes handschriftlich unterzeichnet und mit dem Dienstsiegel der Gemeinde versehen sind (§71 HGO).
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Betriebsleiter(in)
Mike Schmidt
Langgöns
Betriebsleiter(in)
Sabrina Becker
Heuchelheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
Eigenbetrieb der Gemeinde Langgöns
Satzung
Eigenbetriebssatzung vom 10.11.1994 zuletzt geändert am 12.06.2008.
Die Gemeindevertretung vom 17.12.2009 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Allgemeine Aufgaben der Betriebsleitung), 8 (Aufgaben der Betriebskommission) und 10 (Aufgaben der Gemeindevertretung) beschlossen.
Die Gemeindevertretung vom 27.06.2019 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Betriebsleitung) beschlossen. Die Gemeindevertretung vom 13.02.2020 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Vertretung des Eigenbetriebes) beschlossen.
Freitext
Fall 1
Fall 2
Fall 3
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