Handelsregister · HRA 4078
Chronologischer Auszug
Gemeindewerke Langgöns · Amtsgericht Gießen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Gemeindewerke Langgöns b) Langgöns c) Die Versorgung im Gemeindegebiet mit Frischwasser sowie mit Wasser für öffentliche Zwecke, die Sicherstellung der Entsorgung der Abwässer im Gemeindegebiet und die Erzeugung von Strom aus regenerativer Energie zur Einspeisung in das öffentliche Energieversorgungsnetz. Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden und ihn wirtschaftlich berührenden Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben. | a) Der Betriebsleiter vertritt die Gemeinde in den Angelegenheiten des Eigenbetriebs, die nach den Bestimmungen der Satzung nicht der Entscheidung der Gemeindevertretung obliegen. Die Vertretung erfolgt durch einen vom Gemeindevorstand besonders hierfür bestellten Vertreter. Erklärungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebs, durch die die Gemeinde verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform; im Rahmen der laufenden Betriebsführung werden Sie von der Betriebsleitung abgegeben. Im übrigen sind sie nur rechtsverbindlich, wenn sie vom Bürgermeister oder seinem Vertreter sowie von einem weiteren Mitglied des Gemeindevorstandes handschriftlich unterzeichnet und mit dem Dienstsiegel der Gemeinde versehen sind (§ 71 HGO). b) Betriebsleiter: Ruppel, Uwe, Hungen, *XX.XX.XXXX | a) Eigenbetrieb der Gemeinde Langgöns Eigenbetriebssatzung vom 10.11.1994 zuletzt geändert am 12.06.2008. | a) 09.12.2009 Schwarz b) Fall 1 | |
| 2 | a) Die Gemeindevertretung vom 17.12.2009 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Allgemeine Aufgaben der Betriebsleitung), 8 (Aufgaben der Betriebskommission) und 10 (Aufgaben der Gemeindevertretung) beschlossen. | a) 09.12.2010 Otto b) Fall 2 | |||
| 3 | a) Die Betriebsleitung besteht aus einem/r technischen und einem/r kaufmännischen Betriebsleiter/in. Die Betriebsleitung vertritt die Gemeinde in den Angelegenheiten des Eigenbetriebes, die nach den Bestimmungen dieser Satzung nicht der Entscheidung der Gemeindevertretung obliegen. Besteht die Betriebsleitung aus mehreren Mitgliedern, so vertreten diese gemeinschaftlich den Eigenbetrieb. Die Vertretung erfolgt durch eine/n vom Gemeindevorstand besonders hierfür bestellte/n Stellvertreter/in. Erklärungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebes, durch die die Gemeinde verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform; im Rahmen der laufenden Betriebsführung werden sie von der Betriebsleitung abgegeben. Im übrigen sind sie nur rechtsverbindlich, wenn sie vom Bürgermeister/in oder seinem/r allgemeinen Vertreter/in sowie von einem weiteren Mitglied des Gemeindevorstandes handschriftlich unterzeichnet und mit dem Dienstsiegel der Gemeinde versehen sind (§71 HGO). b) Nicht mehr Betriebsleiter: Ruppel, Uwe, Hungen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Technischer Betriebsleiter: Schmidt, Mike, Langgöns, *XX.XX.XXXX Bestellt als Kaufmännische Betriebsleiterin: Becker, Sabrina, Heuchelheim, *XX.XX.XXXX | a) Die Gemeindevertretung vom 27.06.2019 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Betriebsleitung) beschlossen. Die Gemeindevertretung vom 13.02.2020 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Vertretung des Eigenbetriebes) beschlossen. | a) 25.03.2020 Muth b) Fall 3 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.