Handelsregister · HRA 4078

Chronologischer Auszug

Gemeindewerke Langgöns · Amtsgericht Gießen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 22.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gemeindewerke Langgöns

b)
Langgöns

c)
Die Versorgung im Gemeindegebiet mit
Frischwasser sowie mit Wasser für öffentliche
Zwecke,
die Sicherstellung der Entsorgung der
Abwässer im Gemeindegebiet und
die Erzeugung von Strom aus regenerativer
Energie zur Einspeisung in das öffentliche
Energieversorgungsnetz.
Der Eigenbetrieb kann alle seinen
Betriebszweck fördernden und ihn
wirtschaftlich berührenden Hilfs- und
Nebengeschäfte betreiben.
a)
Der Betriebsleiter vertritt die Gemeinde in den
Angelegenheiten des Eigenbetriebs, die nach den
Bestimmungen der Satzung nicht der Entscheidung
der Gemeindevertretung obliegen. Die Vertretung
erfolgt durch einen vom Gemeindevorstand besonders
hierfür bestellten Vertreter.
Erklärungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebs,
durch die die Gemeinde verpflichtet werden soll,
bedürfen der Schriftform; im Rahmen der laufenden
Betriebsführung werden Sie von der Betriebsleitung
abgegeben. Im übrigen sind sie nur rechtsverbindlich,
wenn sie vom Bürgermeister oder seinem Vertreter
sowie von einem weiteren Mitglied des
Gemeindevorstandes handschriftlich unterzeichnet
und mit dem Dienstsiegel der Gemeinde versehen
sind (§ 71 HGO).

b)
Betriebsleiter:
Ruppel, Uwe, Hungen, *XX.XX.XXXX
a)
Eigenbetrieb der Gemeinde Langgöns
Eigenbetriebssatzung vom 10.11.1994 zuletzt geändert am
12.06.2008.
a)
09.12.2009
Schwarz

b)
Fall 1
2a)
Die Gemeindevertretung vom 17.12.2009 hat die Änderung der
Satzung in § 6 (Allgemeine Aufgaben der Betriebsleitung), 8
(Aufgaben der Betriebskommission) und 10 (Aufgaben der
Gemeindevertretung) beschlossen.
a)
09.12.2010
Otto

b)
Fall 2
3a)
Die Betriebsleitung besteht aus einem/r technischen
und einem/r kaufmännischen Betriebsleiter/in.
Die Betriebsleitung vertritt die Gemeinde in den
Angelegenheiten des Eigenbetriebes, die nach den
Bestimmungen dieser Satzung nicht der Entscheidung
der Gemeindevertretung obliegen. Besteht die
Betriebsleitung aus mehreren Mitgliedern, so vertreten
diese gemeinschaftlich den Eigenbetrieb.
Die Vertretung erfolgt durch eine/n vom
Gemeindevorstand besonders hierfür bestellte/n
Stellvertreter/in.
Erklärungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebes,
durch die die Gemeinde verpflichtet werden soll,
bedürfen der Schriftform; im Rahmen der laufenden
Betriebsführung werden sie von der Betriebsleitung
abgegeben. Im übrigen sind sie nur rechtsverbindlich,
wenn sie vom Bürgermeister/in oder seinem/r
allgemeinen Vertreter/in sowie von einem weiteren
Mitglied des Gemeindevorstandes handschriftlich
unterzeichnet und mit dem Dienstsiegel der Gemeinde
versehen sind (§71 HGO).

b)
Nicht mehr
Betriebsleiter:
Ruppel, Uwe, Hungen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Technischer Betriebsleiter:
Schmidt, Mike, Langgöns, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Kaufmännische Betriebsleiterin:
Becker, Sabrina, Heuchelheim, *XX.XX.XXXX
a)
Die Gemeindevertretung vom 27.06.2019 hat die Änderung der
Satzung in § 4 (Betriebsleitung) beschlossen. Die
Gemeindevertretung vom 13.02.2020 hat die Änderung der
Satzung in § 5 (Vertretung des Eigenbetriebes) beschlossen.
a)
25.03.2020
Muth

b)
Fall 3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.