Die Herstellung und der Vertrieb von Geräten und Gefäßen zur Herstellung und Verabreichung von Arzneimitteln und anderen Mischsubstanzen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmungen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, pachten, sich an solchen Unternehmungen beteiligen sowie die Geschäfte solcher Unternehmungen führen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften zu errichten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Gabriela Konietzko
Bamberg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 22.06.1994
Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2012 hat die Änderung der §§ 7 (Veräußerung und Einziehung von Geschäftsanteilen), 8 (Abfindung ausscheidender Gesellschafter) und 13 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 20.10.1994. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 8 So.
Insolvenz
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bamberg vom 23.01.2020 (Az. 3 IN 13/20) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bamberg vom 31.01.2020 (Az. 3 IN 13/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.