Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden allein, im übrigen durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Vorstand ist in seiner Vertretungberechtigung eingeschränkt wie folgt: Der Vorstand führt die einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung selbständig aus. Der 1. Vorsitzende führt Beschaffungsmaßnahmen eigenverantwortlich bis 1.000,-- Euro aus, die nachträglich vom Vereinsausschuss genehmigt werden. Der Vorstand gemeinsam darf Geschäfte bis zu 5.000,-- Euro im Einzelfall, ausgenommen Grundstücksgeschäfte jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von Krediten, die in einem Kalenderjahr anfallen, ausführen. Der Vorstand und der Vereinsausschuss dürfen in einem Kalenderjahr Geschäfte für Einzelmaßnahmen bis zu 100.000,-- Euro ausführen. Bei Projekten über 100.000,-- Euro Investitionsvolumen hinaus ist vorab eine Genehmigung der Mitgliederversammlung einzuholen. Der Vorstand und der Vereinsausschuss genehmigen Änderungen bei Krediten, Rückzahlungen, Zinsänderungen und Investitionen mit 2/3 Mehrheit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thomas Rusp
Fahrenzhausen
Vorstand
Christian Werner Kislinger
Fahrenzhausen
Vorstand
Andreas Klein
Fahrenzhausen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 09.01.1965 zuletzt geändert am 25.03.1988
Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.05.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 23.02.1965. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Berichtigung von Amts wegen
Neue Satzung Bl. 14 SB.
Neue Satzung Bl. 19 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.