Handelsregister · VR 120181
Chronologischer Auszug
Fußballclub Ampertal Unterbruck e.V. · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Fußballclub Ampertal Unterbruck e.V. b) Unterbruck | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, außer der Vorsitzende besitzt Einzelvertretungsbefugnis. b) Erster Vorsitzender: Müller, Wolfgang, Dachau, *XX.XX.XXXX Zweiter Vorsitzender: Dawidowitsch, Bruno, Angestellter, Fahrenzhausen Dritter Vorsitzender: Kislinger, Christian Werner, Fahrenzhausen, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 09.01.1965 zuletzt geändert am 25.03.1988 | a) 08.02.2006 Zessin b) Tag der ersten Eintragung: 23.02.1965. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, außer der 1. Vorsitzende besitzt Einzelvertretungsbefugnis. Der Betrag, ab dem die Vertretungsmacht des Vorstandes beschränkt ist, beträgt 100,00 DM. | a) 08.02.2006 Zessin b) Berichtigung von Amts wegen | ||
| 3 | a) Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden allein, im übrigen durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Vorstand ist in seiner Vertretungberechtigung eingeschränkt wie folgt: Der Vorstand führt die einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung selbständig aus. Der 1. Vorsitzende führt Beschaffungsmaßnahmen eigenverantwortlich bis 1.000,-- Euro aus, die nachträglich vom Vereinsausschuss genehmigt werden. Der Vorstand gemeinsam darf Geschäfte bis zu 5.000,-- Euro im Einzelfall, ausgenommen Grundstücksgeschäfte jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von Krediten, die in einem Kalenderjahr anfallen, ausführen. Der Vorstand und der Vereinsausschuss dürfen in einem Kalenderjahr Geschäfte für Einzelmaßnahmen bis zu 25.000,-- Euro ausführen. Der Vorstand und der Vereinsausschuss genehmigen Änderungen bei Krediten, Rückzahlungen, Zinsänderungen und Investitionen (keine Erhöhung) mit 2/3 Mehrheit. b) Personendaten geändert, nun: Erster Vorsitzender: Müller, Wolfgang, Fahrenzhausen, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Rusp, Thomas, Fahrenzhausen, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Zweiter Vorsitzender: Dawidowitsch, Bruno, Angestellter, Fahrenzhausen Geändert, nun: Vorstand: Kislinger, Christian Werner, Fahrenzhausen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 18.07.2012 Lauktien b) Neue Satzung Bl. 14 SB. | |
| 4 | b) Ausgeschieden: Erster Vorsitzender: Müller, Wolfgang, Fahrenzhausen, *XX.XX.XXXX Gewählt: 1. Vorsitzender: Klein, Andreas, Fahrenzhausen, *XX.XX.XXXX | a) 09.10.2020 Köhler | ||
| 5 | a) Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden allein, im übrigen durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Vorstand ist in seiner Vertretungberechtigung eingeschränkt wie folgt: Der Vorstand führt die einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung selbständig aus. Der 1. Vorsitzende führt Beschaffungsmaßnahmen eigenverantwortlich bis 1.000,-- Euro aus, die nachträglich vom Vereinsausschuss genehmigt werden. Der Vorstand gemeinsam darf Geschäfte bis zu 5.000,-- Euro im Einzelfall, ausgenommen Grundstücksgeschäfte jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von Krediten, die in einem Kalenderjahr anfallen, ausführen. Der Vorstand und der Vereinsausschuss dürfen in einem Kalenderjahr Geschäfte für Einzelmaßnahmen bis zu 100.000,-- Euro ausführen. Bei Projekten über 100.000,-- Euro Investitionsvolumen hinaus ist vorab eine Genehmigung der Mitgliederversammlung einzuholen. Der Vorstand und der Vereinsausschuss genehmigen Änderungen bei Krediten, Rückzahlungen, Zinsänderungen und Investitionen mit 2/3 Mehrheit. | a) Die Mitgliederversammlung vom 29.05.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 08.09.2022 Köhler b) Neue Satzung Bl. 19 SB. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.