Handelsregister · HRB 111457

Registerinformationen

Funkwerk AG · Amtsgericht Jena

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Funkwerk AG
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Sitz
Kölleda
Geschäftsanschrift
Im Funkwerk 5, 99625 Kölleda

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 111457
Gericht
Amtsgericht Jena
Letzte Eintragung
20.11.2025
Abrufstand
10.03.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von elektrischen und elektronischen Geräten, Anlagen und Systemen, insbesondere auf den Gebieten der Nachrichten- und der Informationstechnik sowie der Telekommunikation, die Erbringung von allen damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, der Erwerb, der Verkauf und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen, die insbesondere auf den Gebieten der Nachrichten- und der Informationstechnik sowie der Telekommunikation tätig sind, sowie die strategische Führung, Steuerung und Koordinierung dieser Unternehmen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Falk Herrmann

Oberhaching

Vorstand

Kerstin Schreiber

Kölleda

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte abzuschlie?en

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 16.08.2000 zuletzt geändert am 18.05.2005
  • Die Hauptversammlung vom 18.05.2006 hat die Änderung der §§ 14 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung) und 15 (Teilnahme an und Verlauf der Hauptversammlung) der Satzung beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 28.06.2007 hat die Änderung des § 3 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 22.05.2007 hat die Änderung des § 3 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen.
  • Aufgrund des am 29.09.2000 beschlossenen Bedingten Kapitals (Bedingte Kapital I) wurden 57.550 Bezugsaktien ausgegeben. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 20.02.2008 die Änderung des § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Bedingtes Kapital I) der Satzung beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 14.05.2008 hat die Schaffung eines Bedingten Kapitals und die Änderung des § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 28.05.2009 hat die Änderung des § 5 Abs. 6 (genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen.
  • Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 27.05.2010 die Aufhebung des am 29.09.2000 beschlossenen Bedingten Kapital I und die Streichung des § 5 Abs. 7 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 27.05.2010 hat die Aufhebung des Bedingten Kapitals II in Höhe von 155.375,00 EUR und die Umbenennung in Bedingtes Kapital I und die Änderung des § 5 Abs. 8 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 27.05.2010 hat die Umbennenung des Bedingten Kapitals III vom 14.05.2008 in Bedingtes Kapital II und die Änderung des § 5 Abs. 9 Satz 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 27.05.2010 hat die Schaffung eines Bedingten Kapitals und die Änderung der §§ 5 Abs. 9 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) sowie 15 und 16 der Satzung beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 27.05.2010 hat die Schaffung eines Bedingten Kapitals und die Änderung des § 5 Abs. 10 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 19.05.2011 hat die Änderung des § 15 (Teilnahme und Verlauf der Hauptversammlung) der Satzung beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 22.06.2012 hat die Änderung des § 7 Abs. 1 (Zusammensetzung des Vorstandes) der Satzung und beschlossen. Der Aufsichtsrat hat am 22.06.2012 die Fassungsänderung des § 3 Abs. 1 (Bekanntmachungen) und am 25.07.2012 die Fassungsänderung des § 8 Abs. 1 (Vertretung der Gesellschaft) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 20.06.2013 hat die Änderung des § 14 Abs.1 Satz 1 der Satzung beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 23.06.2014 hat die Schaffung eines genehmigten Kapitals und die Änderung der §§ 3 (Bekanntmachungen, Information), 5 Abs. 6 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), 8 (Vertretung der Gesellschaft) sowie 15 (Teilnahme an und Verlauf der Hauptversammlung) der Satzung beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 02.07.2019 hat die Schaffung eines genehmigten Kapitals und die Änderung der § 5 Abs. 6, 7, 8 (Bedingtes Kapital) und § 14 (Hauptversammlung, Ort und Einberufung) der Satzung beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 07.07.2020 hat die Änderung des § 15 (Teilnahme an und Verlauf der Hauptversammlung) der Satzung beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 04.07.2023 hat die Änderung der §§ 14 (Hauptversammlung, Ort und Einberufung) und 15 (Hauptversammlung, Teilnahme an und Verlauf der Hauptversammlung) der Satzung beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 02.07.2024 hat die Änderung des § 15 (Teilnahme an und Verlauf der Hauptversammlung) der Satzung beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 08.07.2025 hat die Änderung der §§ 5 (genehmigtes Kapital), 6 (Namensaktien) und 15 (Teilnahme an und Verlauf der Hauptversammlung) der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 06.09.2000. Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit auf EDV umgeschrieben und von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Satzung Bl. 712 SB;
  • Satzung Bl. 724 SB;

Formwechsel

  • Die Hörmann-Funkwerk Kölleda GmbH mit dem Sitz in Kölleda (Amtsgericht Jena HRB 104647) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2012 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22.06.2012 mit der Gesellschaft verschmolzen.
  • Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 03.08.2015 sowie Beschluss ihrer Hauptversammlung vom 01.07.2015 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 03.08.2015 Teile des Vermögens (Geschäftsbereich Traffic& Control Communication (TCC) bestehend aus dem Betrieb Kölleda, dem Betrieb Karlsfeld, einer Beteiligung an der Funkwerk System Austria GmbH mit Sitz in Wien und der Beteiligung an der Funkwerk Statkom GmbH mit Sitz in Kölleda (Amtsgericht Jena HRB 505429)) auf die FunkTech GmbH mit dem Sitz in Kölleda (Amtsgericht Jena HRB 508253) übertragen.
  • Die als Funkwerk System Austria GmbH bezeichnete Gesellschaft lautet richtig: Funkwerk Systems Austria GmbH.

Genehmigtes Kapital

  • Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 02.07.2024 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 01.07.2029 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 4.050.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2024).

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.